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07.06 - EU-Koordination

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<strong>EU</strong>-Politik, Recht <br />

Kritik an Impact Assessments<br />

Umwelträte bemängeln Asymmetrien<br />

und methodische Unzulänglichkeiten<br />

Bevor neue <strong>EU</strong>-Gesetze erlassen werden,<br />

erfolgt in der <strong>EU</strong> eine Folgenabschätzung<br />

(„Impact Assessments“). Eine Arbeitsgruppe<br />

des Netzwerks der europäischen<br />

Umwelt- und Nachhaltigkeitsräte (EEAC)<br />

hat eine Stellungnahme mit Hintergrundbericht<br />

zu den „Impact Assessments“ der<br />

politik der <strong>EU</strong>-Kommission erarbeitet.<br />

In Deutschland war der Sachverständigenrat<br />

für Umweltfragen (SRU) an der Erstellung<br />

beteiligt. In ihrer Stellungnahme<br />

warnt die Arbeitsgruppe vor einer lediglich<br />

ökonomischen Gesetzesfolgenabschätzung<br />

und schlägt ein Modell einer gleichberechtigten<br />

Analyse der Umwelt- und der<br />

sozio-ökonomischen Folgen vor. Wichtig<br />

sei besonders das Prozessdesign, um eine<br />

ergebnisoffene Prüfung verschiedener<br />

Handlungsoptionen und die Berücksichtigung<br />

aller wichtigen Argumente gewährleisten<br />

zu können. Es gebe „erhebliche<br />

korrekturbedürftige Defizite“ in der Praxis<br />

der <strong>EU</strong>-Kommission“, kritisierte Christian<br />

Hey, Geschäftsführer des SRU.<br />

Hauptkritikpunkte der<br />

Nachhaltigkeitsräte<br />

- Asymmetrien bei der Einbeziehung unterschiedlicher<br />

Politikbereiche;<br />

- Beschränkte Rahmensetzung und Reichweite<br />

der Überprüfung;<br />

- Inadäquate Qualitätssicherung durch<br />

ungenügende „Gewaltenteilung“ zwischen<br />

federführender und beratenden<br />

Generaldirektionen und mangelnde<br />

Transparenz bei Beteiligung;<br />

- Zu wenig Zeit, Ressourcen und Fachkenntnis;<br />

- Versäumte Gelegenheiten durch offener<br />

und pluralistischer angelegten Lernprozess<br />

- stattdessen oft nur Legitimation<br />

bereits getroffener Entscheidungen. (jg)<br />

<br />

• Weitere Informationen<br />

Sachverständigenrat für Umweltfragen<br />

(SRU), Dr. Christian Hey, Generalsekretär,<br />

Reichpietschufer 60, 10785 Berlin<br />

Tel. 030 / 263696-110, Fax -109<br />

eMail: christian.hey@uba.de<br />

www.umweltrat.de<br />

Studie im Internet:<br />

www.eeac-net.org („Statements“)<br />

10 DNR <strong>EU</strong>-Rundschreiben <strong>07.06</strong><br />

Entbürokratisierungsinitiative<br />

erreicht die Arbeitsebene<br />

Ziele: Weniger Vorschriften für Firmen,<br />

mehr Akzeptanz bei Bürger/innen<br />

Die Initiative der Europäischen Kommission<br />

zur Entbürokratisierung (<strong>EU</strong>R 10.05,<br />

S. 12) hat die Arbeitsebene erreicht. Die<br />

„Entschlackungsinitiative“ auf <strong>EU</strong>-Ebene,<br />

die Ende 2005 gestartet worden war, hat<br />

nach Angaben von <strong>EU</strong>- Industriekommissar<br />

Günter Verheugen zum Ziel, Wachstumskräfte<br />

in der Wirtschaft freizusetzen, die<br />

durch zu viele oder zu komplizierte Vorschriften<br />

gehemmt seien, sowie das Vertrauen<br />

der Bürgerinnen und Bürger in die<br />

europäische Integration zu stärken. Besonders<br />

für kleinste, kleine und mittlere<br />

Unternehmen stelle eine Vereinfachung<br />

der Rechtslage eine Entlastung dar, argumentierte<br />

Verheugen. Zudem sei der<br />

Wahrnehmung vieler <strong>EU</strong>- Bürger entgegenzuwirken,<br />

die Brüssel mit seelenloser<br />

und intransparenter Bürokratie gleichsetzten.<br />

Die drei Pfeiler der Initiative<br />

Die Kommissions-Initiative setzt sich aus<br />

drei Teilen zusammen:<br />

Der Drei-Jahres-Plan zur Vereinfachung<br />

der <strong>EU</strong>-Vorschriften, die seit 1957 verabschiedet<br />

wurden ist das umfangreichste<br />

Projekt im Rahmen des Vorhabens. Begonnen<br />

wurde mit der Deregulierung der<br />

Bereiche Autos, Abfallwirtschaft und Baugewerbe,<br />

da dort eine besonders hohe<br />

Regulierungsdichte und ein hoher Wettbewerbsdruck<br />

bestehen.<br />

Zweitens handelt es sich um das Zurückziehen<br />

„unnötiger“ Gesetze durch die<br />

Kommission. Nach einer Überprüfung von<br />

183 Gesetzesvorschlägen, die vor 2004<br />

dem Ministerrat und dem <strong>EU</strong>-Parlament<br />

zugeleitet wurden und noch nicht beschlossen<br />

sind, werden 68 Vorschläge zurückgezogen<br />

und weitere fünf einer nochmaligen<br />

vertieften Prüfung unterzogen.<br />

Außerdem gilt bereits seit Juli 2005 das<br />

Verfahren, dass alle Gesetzesvorschläge,<br />

Weißbücher und grundlegende Politikmitteilungen<br />

einer Folgekostenabschätzung<br />

unterzogen werden müssen, um voraussehbare<br />

Kosten vermeiden zu können.<br />

Kritik aus dem Parlament am<br />

Vorgehen der Kommission<br />

Zwar betont Verheugen dass die „Herkulesaufgabe“<br />

einer Reform der <strong>EU</strong>- Rechts-<br />

situation von der Kommission nur im<br />

Schulterschluss mit den Mitgliedstaaten<br />

und dem Europäischen Parlament zu bewältigen<br />

sei, doch gibt es auch Kritik an<br />

seiner Vorgehensweise.<br />

Sylvia-Yvonne Kaufmann, Vizepräsidentin<br />

des Europäischen Parlaments und Mitglied<br />

der Linken-Fraktion (GUE/NGL), unterstützt<br />

zwar das Vorhaben der Kommission,<br />

Gesetzesvorhaben zurückzuziehen,<br />

um die Gesetzgebung effektiver zu machen,<br />

kritisierte jedoch in einer Rede vom<br />

16. Mai 1 die diesbezüglich mangelhafte<br />

institutionelle Zusammenarbeit zwischen<br />

Kommission und Parlament. Die Vorabinformation<br />

an das Parlament über die Vorhaben<br />

der Kommission funktioniere nicht<br />

zufrieden stellend. Auch die Erwartung,<br />

dass die Position des Parlaments bei<br />

endgültigen Entscheidungen der Kommission<br />

berücksichtigt werde, erfülle sich<br />

nicht immer. Zudem sei es notwendig,<br />

Entscheidungen gegen Vorschläge des<br />

Parlaments eingehend zu erläutern.<br />

Parlament verlangt Begründung zu<br />

zurückgezogenen Gesetzesvorschlägen<br />

Die Kommission hatte dem Parlament lediglich<br />

eine zusammenfassende Begründung<br />

zu den 68 zurückgezogenen Gesetzesvorschlägen<br />

vorgelegt. Die Vizepräsidentin<br />

betonte hierzu, es könne nicht die<br />

Aufgabe des Parlaments sein, die Ideen<br />

der Kommission zu erforschen und einen<br />

Zusammenhang zwischen den in der „Paketbegründung“<br />

formulierten Prinzipien<br />

und den 68 betroffenen Einzelvorschlägen<br />

zu suchen.<br />

Zukünftig müsse jeder Rücknahmevorschlag<br />

einzeln begründet werden, forderteKaufmann.<br />

So ließen sich auch Fehler<br />

auf Seiten der Kommission vermeiden.<br />

Diese hatte auch einen Gesetzesvorschlag<br />

zurückziehen wollen, der bereits<br />

beschlossen war. (mf) <br />

• Weitere Informationen<br />

Quellen und weitere Informationen:<br />

www.pds-europa.de/dokumente/reden/<br />

view_dok_html?zid=2402<br />

www.europa.eu/rapid (Reference<br />

MEMO/05/340)<br />

1 www.pds-europa.de/dokumente/reden/<br />

view_dok_html?zid=2402

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