Zukunft der EU-Umweltpolitik - EU-Koordination
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Die Frage, wie weit die <strong>EU</strong> in <strong>der</strong> Harmonisierung von <strong>Umweltpolitik</strong> gehen soll, hat dabei schon<br />
immer eine Rolle gespielt. Seit <strong>der</strong> Annahme des 6. UAP ist die <strong>EU</strong> von 15 auf 27 Staaten gewachsen,<br />
was zu einer verstärkten Komplexität <strong>der</strong> demokratischen Entscheidungsfindung und <strong>der</strong><br />
Umsetzungskontrolle führt.<br />
Die Lissabon-Strategie (2000-2009) hat die kritische Revision von bestehen<strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Gesetzgebung<br />
ausgelöst und als Teil <strong>der</strong> Paradigmen „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Better Regulation“<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen für neue Politikmaßnahmen festgelegt. Lei<strong>der</strong> hat dies zu fragwürdigen Revisionen<br />
<strong>der</strong> Luft- und Abfallpolitik geführt sowie zu Verzögerungen bei Revisionen und neuen<br />
Gesetzgebungen, die im 6. UAP vorgesehen waren. So gibt es immer noch keinen<br />
Kommissionsvorschlag zur Revision <strong>der</strong> Richtlinie zur Festlegung nationaler Obergrenzen für<br />
Emissionen, die Kommission lehnt es noch immer ab, eine Bioabfall-Richtlinie vorzuschlagen und<br />
selbst Klimapolitikmaßnahmen litten unter dem „Lissabonner“ Druck zur Wettbewerbsfähigkeit. Im<br />
Falle <strong>der</strong> vorgeschlagenen Bodenschutzrichtlinie war die Kommission entschlossen, aber eine Gruppe<br />
„alter“ Mitgliedstaaten fand sich zu einer Sperrminorität zusammen, die noch immer<br />
aufrechterhalten wird unter dem vorgeschobenen Hinweis auf Subsidiarität.<br />
Die Zeit ist reif, die umweltpolitische Agenda als zukunftsweisend für die <strong>EU</strong> anzuerkennen, um die<br />
notwendigen Funktionen unserer Gesellschaften aufrechtzuerhalten und um global menschliches<br />
Wohlbefinden und schließlich Frieden und Sicherheit zu erlangen. Die <strong>EU</strong> sollte mit dem 7. UAP ihr<br />
Bekenntnis zu spezifischen umweltpolitischen Interventionen sowie auch zu Strategien und Aktionen<br />
in diversen Politikfel<strong>der</strong>n erneuern und beginnen, wo nötig auf denen des 6. UAP aufzubauen.<br />
Tatsächlich sollte eine wichtige Rolle des 7. UAP die Darstellung einer klaren, konzeptionellen<br />
Einigung über die zentrale Rolle <strong>der</strong> <strong>EU</strong> bei umweltpolitischer Entscheidungsfindung und<br />
Umsetzung sein – sowohl innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als auch global.<br />
Schlüsselelemente dieser Einigung sollten sein:<br />
Kein gemeinsamer Markt ohne ein hohes Niveau an gemeinsamer ökologischer Leistung: die<br />
Umwelt zu schützen und ihre Qualität zu verbessern ist als Verpflichtung im Vertrag <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
festgelegt. Gesetzesvorschläge und an<strong>der</strong>e Maßnahmen und Aktivitäten müssen immer<br />
hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen untersucht werden. Sind diese negativ, müssen<br />
sie im Einklang mit Artikel 11 des Vertrags über die Arbeitsweise <strong>der</strong> <strong>EU</strong> verän<strong>der</strong>t werden:<br />
„Die Erfor<strong>der</strong>nisse des Umweltschutzes müssen bei <strong>der</strong> Festlegung und Durchführung <strong>der</strong><br />
Unionspolitiken und -maßnahmen insbeson<strong>der</strong>e zur För<strong>der</strong>ung einer nachhaltigen<br />
Entwicklung einbezogen werden“.<br />
För<strong>der</strong>ung eines weltweit hohen Umweltschutzniveaus, in dem hohe Standards für <strong>EU</strong>-<br />
Unternehmen gesetzt und respektiert werden und in dem die gleichen Standards von<br />
importierten Produkten verlangt werden. So werden europäische Bürger und Produzenten<br />
vor Produkten mit niedriger Qualität und unfairem Wettbewerb geschützt. Die<br />
Entwicklungslän<strong>der</strong> müssen dabei unterstützt werden, die höheren Standards zu erreichen.<br />
Schutz <strong>der</strong> BürgerInnen durch mehr Befugnisse und Mittel zur Umsetzungskontrolle, analog<br />
zu den Kompetenzen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Kommission im Wettbewerbsrecht o<strong>der</strong> bei den Regelungen zu<br />
Tierhygiene. Dies sollte durch die Etablierung eines <strong>EU</strong>-Inspektorats zur Umsetzung von<br />
Umweltrecht geschehen.<br />
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