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Zukunft der EU-Umweltpolitik - EU-Koordination

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Die Frage, wie weit die <strong>EU</strong> in <strong>der</strong> Harmonisierung von <strong>Umweltpolitik</strong> gehen soll, hat dabei schon<br />

immer eine Rolle gespielt. Seit <strong>der</strong> Annahme des 6. UAP ist die <strong>EU</strong> von 15 auf 27 Staaten gewachsen,<br />

was zu einer verstärkten Komplexität <strong>der</strong> demokratischen Entscheidungsfindung und <strong>der</strong><br />

Umsetzungskontrolle führt.<br />

Die Lissabon-Strategie (2000-2009) hat die kritische Revision von bestehen<strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Gesetzgebung<br />

ausgelöst und als Teil <strong>der</strong> Paradigmen „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Better Regulation“<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für neue Politikmaßnahmen festgelegt. Lei<strong>der</strong> hat dies zu fragwürdigen Revisionen<br />

<strong>der</strong> Luft- und Abfallpolitik geführt sowie zu Verzögerungen bei Revisionen und neuen<br />

Gesetzgebungen, die im 6. UAP vorgesehen waren. So gibt es immer noch keinen<br />

Kommissionsvorschlag zur Revision <strong>der</strong> Richtlinie zur Festlegung nationaler Obergrenzen für<br />

Emissionen, die Kommission lehnt es noch immer ab, eine Bioabfall-Richtlinie vorzuschlagen und<br />

selbst Klimapolitikmaßnahmen litten unter dem „Lissabonner“ Druck zur Wettbewerbsfähigkeit. Im<br />

Falle <strong>der</strong> vorgeschlagenen Bodenschutzrichtlinie war die Kommission entschlossen, aber eine Gruppe<br />

„alter“ Mitgliedstaaten fand sich zu einer Sperrminorität zusammen, die noch immer<br />

aufrechterhalten wird unter dem vorgeschobenen Hinweis auf Subsidiarität.<br />

Die Zeit ist reif, die umweltpolitische Agenda als zukunftsweisend für die <strong>EU</strong> anzuerkennen, um die<br />

notwendigen Funktionen unserer Gesellschaften aufrechtzuerhalten und um global menschliches<br />

Wohlbefinden und schließlich Frieden und Sicherheit zu erlangen. Die <strong>EU</strong> sollte mit dem 7. UAP ihr<br />

Bekenntnis zu spezifischen umweltpolitischen Interventionen sowie auch zu Strategien und Aktionen<br />

in diversen Politikfel<strong>der</strong>n erneuern und beginnen, wo nötig auf denen des 6. UAP aufzubauen.<br />

Tatsächlich sollte eine wichtige Rolle des 7. UAP die Darstellung einer klaren, konzeptionellen<br />

Einigung über die zentrale Rolle <strong>der</strong> <strong>EU</strong> bei umweltpolitischer Entscheidungsfindung und<br />

Umsetzung sein – sowohl innerhalb <strong>der</strong> <strong>EU</strong> als auch global.<br />

Schlüsselelemente dieser Einigung sollten sein:<br />

Kein gemeinsamer Markt ohne ein hohes Niveau an gemeinsamer ökologischer Leistung: die<br />

Umwelt zu schützen und ihre Qualität zu verbessern ist als Verpflichtung im Vertrag <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

festgelegt. Gesetzesvorschläge und an<strong>der</strong>e Maßnahmen und Aktivitäten müssen immer<br />

hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen untersucht werden. Sind diese negativ, müssen<br />

sie im Einklang mit Artikel 11 des Vertrags über die Arbeitsweise <strong>der</strong> <strong>EU</strong> verän<strong>der</strong>t werden:<br />

„Die Erfor<strong>der</strong>nisse des Umweltschutzes müssen bei <strong>der</strong> Festlegung und Durchführung <strong>der</strong><br />

Unionspolitiken und -maßnahmen insbeson<strong>der</strong>e zur För<strong>der</strong>ung einer nachhaltigen<br />

Entwicklung einbezogen werden“.<br />

För<strong>der</strong>ung eines weltweit hohen Umweltschutzniveaus, in dem hohe Standards für <strong>EU</strong>-<br />

Unternehmen gesetzt und respektiert werden und in dem die gleichen Standards von<br />

importierten Produkten verlangt werden. So werden europäische Bürger und Produzenten<br />

vor Produkten mit niedriger Qualität und unfairem Wettbewerb geschützt. Die<br />

Entwicklungslän<strong>der</strong> müssen dabei unterstützt werden, die höheren Standards zu erreichen.<br />

Schutz <strong>der</strong> BürgerInnen durch mehr Befugnisse und Mittel zur Umsetzungskontrolle, analog<br />

zu den Kompetenzen <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Kommission im Wettbewerbsrecht o<strong>der</strong> bei den Regelungen zu<br />

Tierhygiene. Dies sollte durch die Etablierung eines <strong>EU</strong>-Inspektorats zur Umsetzung von<br />

Umweltrecht geschehen.<br />

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