Zukunft der EU-Umweltpolitik - EU-Koordination
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<strong>EU</strong>-Umweltgesetzen zur Verfügung stehen. Indem eine bessere Umsetzung zum Standard in <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />
wird, wird die Wirkung von Umweltmaßnahmen erhöht und faire Wettbewerbsbedingungen für die<br />
Wirtschaft sichergestellt. Dies ist auch für die öffentliche Wirkung <strong>der</strong> <strong>EU</strong> auch über ihre Grenzen<br />
hinaus von Vorteil.<br />
Das 7. UAP sollte deshalb:<br />
Die wichtige Rolle von ökologischen Bürgerinitiativen in <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von effektiven<br />
umweltpolitischen Maßnahmen in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> unterstreichen – sowohl gegenüber<br />
Entscheidungsträgern als auch <strong>der</strong> Öffentlichkeit.<br />
Durchsetzung von <strong>EU</strong>-Umweltrecht zu einer Priorität machen und konkrete Vorschläge<br />
machen, wie Unterstützung und rechtliche Schritte eine wirkliche Umsetzung von <strong>EU</strong>-Recht<br />
vor Ort verbessern können, inklusive eines Mandats und Kapazitäten für ein Inspektorat für<br />
<strong>EU</strong>-Umweltrecht.<br />
Systematische Weiterbildungen und den Austausch von Best Practice zwischen umsetzenden<br />
Behörden auf eine transparente Art und Weise organisieren.<br />
Eine kritische Auswertung <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Aarhus Konvention in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> durchführen, vor<br />
allem im Hinblick auf Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten. Der Vorschlag zur<br />
Richtlinie über den Zugang zu Gerichten sollte mit den Än<strong>der</strong>ungen des Europaparlaments<br />
von 2004 verabschiedet werden (wie vom Europaparlament 2004 abgeän<strong>der</strong>t).<br />
Das Recht für Umweltorganisationen beim Gerichtshof (EuGH) das Gemeingut Umweltschutz<br />
einzufor<strong>der</strong>n, wie dies im <strong>EU</strong>-Acquis dargelegt ist.<br />
Mehr Transparenz für Beschwerdeführer einfor<strong>der</strong>n, darüber wie die <strong>EU</strong>-Kommission mit <strong>der</strong><br />
eingegangenen Beschwerde verfährt.<br />
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