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Zukunft der EU-Umweltpolitik - EU-Koordination

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4.d. Bessere Umsetzungskontrolle durch die Mobilisierung von<br />

BürgerInnen und institutionelle Innovation<br />

Die <strong>EU</strong> ist zu einem zentralen „Motor“ für die <strong>Umweltpolitik</strong> ihrer Mitgliedstaaten geworden. Ein<br />

Großteil nationaler Umweltgesetze sind umgesetzte <strong>EU</strong>-Richtlinien und bei Produkten kommen<br />

Verordnungen und Entscheidungen direkt „aus Brüssel“ und sind für die Mitgliedstaaten bindend.<br />

<strong>EU</strong>-Finanzierungs- und <strong>Koordination</strong>saktivitäten unterstützen die Entwicklung und Anwendung von<br />

Umweltgesetzgebung und -technologie. <strong>Koordination</strong> durch die <strong>EU</strong> ersetzt internationale Aktivitäten<br />

von Einzelstaaten mehr und mehr.<br />

Dennoch sehen die meisten BürgerInnen die <strong>EU</strong> noch immer als weit weg an und halten sie oftmals<br />

für eine bürokratische Maschine. Daher wird <strong>EU</strong>-<strong>Umweltpolitik</strong> oft als „von Brüssel“ auferlegt<br />

empfunden – selbst von PolitikerInnen, die die Entscheidungsprozesse mit Einbindung <strong>der</strong> nationalen<br />

Regierungen und ihrer KollegInnen im Europaparlament ganz genau kennen. Zudem weist die <strong>EU</strong>-<br />

<strong>Umweltpolitik</strong> eine weitere Schwäche auf: Die begrenzten Umsetzungskontrollmechanismen, die <strong>der</strong><br />

Kommission zur Verfügung stehen. Gleichzeitig zeigen Umfragewerte, dass die Öffentlichkeit eine<br />

Führungsrolle <strong>der</strong> <strong>EU</strong> beim Angehen von Umweltproblemen erwartet und ihre Legitimität dieser<br />

Rolle hoch ist.<br />

Die aktive Einbeziehung und Unterstützung <strong>der</strong> Öffentlichkeit ist daher äußerst wichtig für<br />

erfolgreiche <strong>EU</strong>-Umweltmaßnahmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen können eine<br />

entscheidende Rolle als Schnittstelle zwischen <strong>der</strong> Öffentlichkeit und den <strong>EU</strong>-Institutionen spielen<br />

und sich im Entscheidungsprozess einbringen, aber auch dafür sorgen, dass Umweltmaßnahmen<br />

angewendet werden.<br />

Anstelle von eigenen Inspektoren, kann die <strong>EU</strong> Informationen von Bürgern nutzen.<br />

Umweltorganisationen können bei Verstößen o<strong>der</strong> nicht korrekter Anwendung o<strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

europäischen Umweltgesetzgebung Beschwerden gegen ihre lokalen o<strong>der</strong> nationalen Behörden<br />

einreichen. Laut Kommissionberichten sind diese Beschwerden wichtige Informationsquellen.<br />

Allerdings sind NGOs oftmals unzufrieden mit <strong>der</strong> Reaktionsgeschwindigkeit <strong>der</strong> Kommission.<br />

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Transparenz und öffentliche Beteiligung in ökologisch relevanten<br />

Entscheidungsfindungen ist entscheidend, um die Öffentlichkeit in die Vorbereitung von Projekten,<br />

infrastruktureller und regionaler Planung, Maßnahmen und Gesetzgebungen einzubeziehen. Im<br />

vergangenen Jahrzehnt sind die <strong>EU</strong> und die Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Aarhus Konvention beigetreten.<br />

Neue Gesetze wurden verabschiedet, um den <strong>EU</strong>-Acquis an Aarhus anzupassen, insbeson<strong>der</strong>e in den<br />

Bereichen Zugang zu Umweltinformationen, Öffentlichkeitsbeteiligung bei Projekten mit<br />

Umweltauswirkungen und die Anwendung von Aarhus durch <strong>EU</strong>-Institutionen und Einrichtungen. Ein<br />

Vorschlag zu einer Richtlinie über den Zugang zu Gerichten bei Projekten mit Umweltrelevanz liegt<br />

jedoch seit 2003 beim Umweltrat und auch das Klagerecht für Umwelt-NGOs ist auf <strong>EU</strong>-Ebene nicht<br />

gut gewährleistet. Vor allem Regelungen zu öffentlicher Beteiligung und <strong>der</strong> Zugang zu Gerichten<br />

entsprechen in vielen <strong>EU</strong>-Mitgliedstaaten nicht den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Konvention. In den<br />

kommenden Monaten wird ein Urteil des EuGH erwartet zum Klagerecht für Umweltverbände auf<br />

<strong>EU</strong>-Ebene. Der Schlussantrag <strong>der</strong> Generalanwältin geht dabei aus Sicht <strong>der</strong> Umweltverbände in die<br />

richtige Richtung. Eine aktive öffentliche Beteiligung sollte deshalb ein weiteres Schlüsselelement des<br />

7. UAP werden. Zudem sollten <strong>der</strong> Kommission mehr Mittel und Kompetenzen zur Durchsetzung von<br />

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