Zukunft der EU-Umweltpolitik - EU-Koordination
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Bisher ist <strong>der</strong> Erfolg <strong>der</strong> <strong>EU</strong> bei <strong>der</strong> Einführung von Marktinstrumenten gering. Auf <strong>EU</strong>-Ebene gibt es<br />
den Emissionshandel (ETS) für CO2 und die Energiesteuerrichtlinie, die beide Schwächen aufweisen.<br />
Mehrere Mitgliedstaaten stellen sich entschieden gegen <strong>EU</strong>-Initiativen zur Einführung von<br />
Ökosteuern, weil sie solche Instrumente als ausschließlich national ansehen. Obwohl auf nationaler<br />
Ebene Ökosteuern, Gebühren o<strong>der</strong> Systeme zum Handel mit Emissionsrechten verbreiteter sind, hat<br />
<strong>der</strong> Anteil dieser Maßnahmen am BIP seit 2004 laut Kommission abgenommen.<br />
Da Steuerpolitiken auf <strong>EU</strong>-Ebene die Einstimmigkeit <strong>der</strong> Mitgliedstaaten benötigen und das<br />
Europäische Parlament keinen Druck ausüben kann, stagniert dieser Bereich. Die Ökosteuerrichtlinie<br />
von 2003 ist mit vielen Schwächen verabschiedet worden und die Verhandlungen über die<br />
anstehende Revision drohen im Sande zu verlaufen o<strong>der</strong> zu einer Richtlinie mit geringer<br />
Durchschlagskraft zu führen.<br />
Die Einführung einer ökologischen Steuerreform in <strong>der</strong> <strong>EU</strong> ist am besten über eine Rahmenrichtlinie<br />
zu erreichen, die eine Mindesthöhe für bestimmte Ökosteuern festlegt und eine soziale<br />
Kompensationspolitik umreißt, darunter auch die Senkung an<strong>der</strong>er Steuern o<strong>der</strong> Prämien.<br />
2006 hat <strong>der</strong> Europäische Rat im Zuge <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> <strong>EU</strong>-Strategie zu Nachhaltiger<br />
Entwicklung die Kommission aufgefor<strong>der</strong>t, bis 2008 einen Fahrplan zur Reform von ökologisch<br />
schädlichen Subventionen vorzulegen, um diese dann schrittweise abzuschaffen. Die Kommission hat<br />
zwar vorbereitende Arbeit geleistet,, einen Fahrplan hat sie jedoch nicht veröffentlicht. Die einzige<br />
jüngere Aktivität <strong>der</strong> Kommission zu Beihilfen ist <strong>der</strong> mittlerweile durch Druck aus Deutschland<br />
aufgeweichte Vorschlag zum Stopp von Kohlesubventionen.<br />
Direkte und indirekte umweltschädliche Subventionen untergraben noch immer die Bemühungen um<br />
einen Wechsel zu einer ökologisch verträglichen Wirtschaft.<br />
Freiwillige Abkommen wie das Abkommen mit den europäischen Autoherstellern zur Verringerung<br />
des CO2-Ausstoßes, erweisen sich oftmals als komplette Fehlschläge. Das EEB und die deutschen<br />
Umweltverbände sprechen sich gegen freiwillige Abkommen aus, wenn sie an Stelle von<br />
verbindlicher Gesetzgebung o<strong>der</strong> Marktinstrumenten eingesetzt werden.<br />
Grüne öffentliche Beschaffung kann eine wichtige Rolle bei <strong>der</strong> Entwicklung von Märkten für<br />
ökologische Produkte und Dienstleistungen spielen. Es ist wichtig, dass <strong>EU</strong>-Regelungen dies<br />
unterstützen und gleichzeitig Mindestkriterien dafür festlegen, was als „grüne“ öffentliche<br />
Beschaffung gelten darf. Allerdings basieren die Politiken in diesem Bereich auf <strong>EU</strong>-Ebene bisher nur<br />
auf freiwilligen zwischenstaatlichen Einigungen <strong>der</strong> Mitgliedstaaten. Die Kommission entwickelt<br />
dabei Kriterien für die grüne öffentliche Beschaffung auf nationaler Ebene. Lei<strong>der</strong> sind diese Kriterien<br />
schwach und scheitern daher als starker Signalgeber an den Markt.<br />
Das 7. UAP sollte folgende Schwerpunkte setzen:<br />
Eine systematische För<strong>der</strong>ung von ökologischer Besteuerung, darunter ermäßigte Sätze für<br />
umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen.<br />
Bis 2020 eine Verschiebung um mindestens 10 Prozent des nationalen Steuereinkommens<br />
weg von Arbeit hin zu Umweltbelastungen, Rohstoffnutzung und Kapital. Dies sollte<br />
möglichst durch Einführung einer Ökosteuer-Rahmenrichtlinie geschehen. Eine Alternative<br />
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