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Zukunft der EU-Umweltpolitik - EU-Koordination

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umreißen, wie dieses neue Ziel zu erreichen ist. Die Strategie soll auch eine Reihe von Subzielen<br />

enthalten und eine neue Referenzlinie, die eine genauere und regelmäßige Beurteilung über den<br />

Fortschritt hin zur Zielsetzung ermöglichen soll.<br />

Das 7. UAP sollte dabei helfen, die entscheidende Rolle, die Ökosysteme für das Funktionieren<br />

unserer Gesellschaft spielen, deutlich zu machen und die Verbindungen mit an<strong>der</strong>en Politikfel<strong>der</strong>n,<br />

die wichtige Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben, herstellen. Das ist vor allem bei den <strong>EU</strong>-<br />

Politikfel<strong>der</strong>n Landwirtschaft, Fischerei, Waldwirtschaft, Verkehr, Wasser, Rohstoffe, Produkte,<br />

Industrie und Außenpolitik <strong>der</strong> Fall. Es trifft zudem in den Bereichen Landnutzung und Raumordnung<br />

zu, obwohl es hier keine <strong>EU</strong>-Kompetenz gibt. Das 7. UAP muss kurzfristige Maßnahmen aufzeigen,<br />

damit Artenvielfalt mittelfristig eindeutiger in diesen Politikfel<strong>der</strong>n berücksichtigt werden kann. Das<br />

7. UAP sollte auch einen Rahmen für die Entwicklung und Etablierung von notwendigen regulativen<br />

und finanziellen Instrumenten bilden. Die gesicherte Finanzierung von Natura 2000 mit einem<br />

Finanzbedarf von mindestens 5,1 Milliarden Euro muss am Anfang stehen.<br />

Um die neuen Artenvielfaltsziele zu erreichen, ist <strong>der</strong> gesamte umweltpolitische Acquis <strong>der</strong> <strong>EU</strong><br />

wichtig: von <strong>der</strong> Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und <strong>der</strong> Vogelschutzrichtlinie, die<br />

Lebensräume und Arten schützen, bis hin zur Chemikalien- und Industriepolitik, um<br />

Schadstoffemissionen zu reduzieren. Neue rechtliche Instrumente zum Schutz von Artenvielfalt<br />

sollten deshalb nicht die Form einer einzelnen, übergeordneten Rahmenrichtlinie annehmen, die<br />

versucht alle Aspekte administrativ unter einen Hut zu bringen. Besser sind gezielte, spezifische<br />

Maßnahmen, die Probleme und Bereiche, die bisher noch nicht berücksichtig wurden, in Angriff<br />

nehmen. Beispiele hierfür sind Maßnahmen zu gebietsfremden invasiven Arten und Bodenschutz<br />

sowie die Entwicklung von grüner Infrastruktur – einem Netzwerk zur Verbindung von<br />

Lebensräumen, während gleichzeitig wichtige Ökosystemdienstleistungen erbracht werden.<br />

Dies kann teils durch finanzielle Instrumente, verbesserte Umsetzung <strong>der</strong> Rahmenrichtlinien zum<br />

Vogel-, FFH-, Wasser- und Meeresschutz und teils durch neue rechtliche Instrumente erreicht<br />

werden. Ein weiteres Element <strong>der</strong> neuen Biodiversitätsstrategie wird vermutlich die Wertschätzung<br />

von Ökosystemen und den von diesen erbrachten Dienstleistungen sein. Diese Entwicklung sollte wo<br />

sinnvoll und möglich zu einer Anwendung von Marktinstrumentenführen, um die Belastung von<br />

Ökosystemen zu reduzieren. Ein Anfang könnte die konsequente Anwendung des<br />

Verursacherprinzips in <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie sowie eine ökologische Besteuerung von<br />

Chemikalien (wie z.B. Pestizide), die Auswirkungen auf Ökosysteme haben, darstellen. Zudem sollte<br />

<strong>der</strong> Schutz von Ökosystemen eine zentrale Rolle in strategischen Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

spielen.<br />

Das 7. UAP sollte dabei helfen, Instrumente, die zur besseren Integration von Artenvielfalt in die<br />

Politiken zu Landwirtschaft, Waldwirtschaft, Energie, Rohstoffe und Fischerei nötig sind, zu<br />

entwickeln. Die internen Reformprozesse, die demnächst in diesen Politikfel<strong>der</strong>n anstehen, bieten<br />

eine gute Gelegenheit, um den Schutz von Artenvielfalt als “natürliches Kapital“, auf das diese<br />

Politikbereiche letztendlich angewiesen sind, zu integrieren.<br />

Ganz konkret sollte das 7. UAP folgendes enthalten:<br />

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