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Oktober 2011 - EU-Koordination

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lAnDWiRtsChAft & GenteChnik<br />

<strong>EU</strong>-Agrarreform<br />

300.000 euro höchstzuschuss<br />

<strong>EU</strong>-Landwirtschaftskommissar Dacian<br />

Cioloş will Mitte <strong>Oktober</strong> seine Vorschläge<br />

für die Reform der europäischen Agrarpolitik<br />

präsentieren, doch Details der Pläne<br />

sind bereits mehrmals durchgesickert. So<br />

auch beim <strong>EU</strong>-Agrarministerrat im September<br />

im polnischen Wrocław (Breslau),<br />

wo die 27 Minister über die Hauptelemente<br />

der Reform diskutierten. Danach sollen die<br />

Direktzahlungen „grüner“, also umweltfreundlicher<br />

werden. 30 Prozent dieser<br />

Gelder, in Deutschland etwa 1,5 Milliarden<br />

Euro oder rund 90 Euro pro Hektar, sollen<br />

in das sogenannte Greening fließen, um die<br />

Agrarpolitik ökologischer zu machen.<br />

Zudem sieht der Entwurf von Cioloş<br />

vor, die Höhe der Direktzahlungen zu deckeln:<br />

Bei etwa 300.000 Euro, nach Abzug<br />

der Lohnkosten, wäre dann Schluss mit<br />

Zuschüssen. Ab einer „Basis-Betriebsprämie“<br />

von 150.000 Euro würde in Stufen<br />

gekürzt – um 20 Prozent bis 200.000 Euro,<br />

um 40 Prozent bis 250.000 Euro und um<br />

70 Prozent bis 300.000 Euro.<br />

Unterdessen verabschiedeten die Grünen-Landwirtschaftsminister<br />

von Baden-<br />

Württemberg, Nordrhein-Westfalen und<br />

Rheinland-Pfalz ein 20-Punkte-Papier,<br />

in dem ihre Positionen zur Agrarreform<br />

festgeschrieben sind. Darin fordern sie die<br />

notwendigen Mittel, damit die Ziele im<br />

Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz<br />

erreicht und die Arbeitsplätze im ländlichen<br />

Raum erhalten werden können. Voraussetzung<br />

für die Direktzahlungen an die<br />

Landwirte ist nach den Vorstellungen der<br />

Minister allerdings ein ökologisches Anforderungsprofil.<br />

Dazu gehören beispielsweise<br />

eine ausgewogene Fruchtfolge und<br />

ein Energiemanagement.<br />

Der NABU lobte das Programm als<br />

wegweisend für „eine bessere Zukunft<br />

von Landwirtschaft und Natur“. Denn von<br />

der <strong>EU</strong>-Agrarpolitik hingen auch Europas<br />

selbst gesteckte Naturschutzziele zum Stopp<br />

des Artensterbens bis 2020 ab. Auf Landes-<br />

umwelt aktuell <strong>Oktober</strong> <strong>2011</strong><br />

ebene gebe es Spielräume, um die Landwirtschaft<br />

nachhaltiger zu gestalten. [mbu]<br />

X entwurf eU-Kommission eleR 2014–2020:<br />

www.kurzlink.de/gap-eler-07.11.pdf<br />

X entwurf eU-Kommission Direktzahlungen 2014–<br />

2020: www.kurzlink.de/gap-direkt-07.11.pdf<br />

X 20-Punkte-Programm grüne landwirtschaftsminister:<br />

www.kurzlink.de/gap-20-punkte-09.pdf<br />

Patente auf Leben<br />

Protest gegen erfinderschutz<br />

für nutzpflanzenzüchtung<br />

Das Europäische Patentamt hat dem<br />

Chemiekonzern Bayer ein umfassendes<br />

Patent auf die Züchtung von Nutzpflanzen<br />

erteilt, die eine erhöhte Stressresistenz<br />

aufweisen. Das Patent sichert Bayers Monopolstellung<br />

bei Gentech-Pflanzen, aber<br />

auch bei konventionellen Züchtungsverfahren<br />

und den Pflanzen daraus.<br />

Aus Sicht der internationalen Initiative<br />

„Keine Patente auf Saatgut“ ist die Patentvergabe<br />

jedoch illegal, denn Patente auf<br />

Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und<br />

Selektion beruhen, dürfen laut Artikel 53b<br />

des Europäischen Patentübereinkommens<br />

nicht erteilt werden. Das bestätigte das<br />

Europäische Patentamt im vergangenen<br />

Dezember am Beispiel von Brokkoli und<br />

Tomaten: Seine Große Beschwerdekammer<br />

bewertete das Verfahren zur herkömmlichen<br />

Züchtung des Gemüses nicht als technische<br />

Erfindung. Bei dem Bayer-Patent<br />

gehe es genau um eine solche Pflanzenzucht,<br />

deren Patentierung verboten sei,<br />

sagte der Sprecher des Bündnisses „Keine<br />

Patente auf Saatgut“ Christoph Then. Die<br />

europäischen Patentgesetze müssten solche<br />

Patente endlich ausschließen.<br />

Seit Langem sind Patente auf Pflanzen<br />

und Tiere umstritten. Experten kritisieren<br />

die Vergabe von Patenten, die keine wirklichen<br />

Erfindungen schützen, als Missbrauch<br />

des Patentrechts. „Keine Patente<br />

auf Saatgut“ und weitere Organisationen<br />

rufen daher für den 26. <strong>Oktober</strong> zu einer<br />

Demonstration vor dem Europäischen Patentamt<br />

auf. Anlass ist eine öffentliche An-<br />

lAnDWiRTsChAfT & GenTeChniK<br />

Aktuell<br />

hörung und die endgültige Entscheidung<br />

über das Brokkolipatent. Die Demonstranten<br />

wollen, dass das Patentamt besser kontrolliert<br />

wird und Patente auf Pflanzen und<br />

Tiere eindeutig verboten werden. [mbu]<br />

X www.no-patents-on-seeds.org/de<br />

Koexistenz<br />

eu-Gericht verbietet honig<br />

mit Gentech-spuren<br />

Nach europäischem Gentechnikrecht<br />

darf Honig, der gentechnisch veränderte<br />

Bestandteile enthält, in der Europäischen<br />

Union nicht verkauft werden. Das geht<br />

aus einem Grundsatzurteil hervor, das der<br />

Europäische Gerichtshof (EuGH) im September<br />

veröffentlichte. Pollen von gentechnisch<br />

verändertem Mais gelten demnach<br />

als gentechnisch veränderte Lebensmittel.<br />

Damit dürfen Honig oder Nahrungsergänzungsmittel,<br />

in denen Spuren solcher genmodifizierter<br />

Pollen nachgeweisen werden,<br />

nur dann auf den Markt kommen, wenn sie<br />

<strong>EU</strong>-weit zugelassen sind.<br />

Die Entscheidung der Luxemburger<br />

Richter wirkt sich möglicherweise auf den<br />

gesamten europäischen Honigmarkt und<br />

den Gentechnikanbau aus. Der EuGH entschied<br />

in dem sogenannten Imkerprozess<br />

über die Klage eines bayerischen Imkers. In<br />

dessen Honig wurden 2005 geringe Mengen<br />

genveränderten Maiserbguts nachgewiesen,<br />

nachdem in der Nähe seiner Bienenstöcke<br />

Versuchsfelder mit MON810-<br />

Genmais bepflanzt worden waren. Der<br />

Bienenzüchter aus Augsburg klagte sich<br />

durch mehrere Instanzen bis zum Bayerischen<br />

Verwaltungerichtshof (VGH). Der<br />

wiederum verwies den Fall an den EuGH.<br />

Das deutsche Bündnis zum Schutz der<br />

Bienen vor Agrogentechnik bezeichnete<br />

das Urteil aus Luxemburg als „Sieg von<br />

David über Goliath“. Nun hätten Imker Anspruch<br />

auf Entschädigung, wenn ihr Honig<br />

gentechnisch verunreinigt wurde. [mbu]<br />

X Urteil: www.kurzlink.de/eugh-genhonig<br />

X www.bienen-gentechnik.de<br />

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