Oktober 2011 - EU-Koordination
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lAnDWiRtsChAft & GenteChnik<br />
<strong>EU</strong>-Agrarreform<br />
300.000 euro höchstzuschuss<br />
<strong>EU</strong>-Landwirtschaftskommissar Dacian<br />
Cioloş will Mitte <strong>Oktober</strong> seine Vorschläge<br />
für die Reform der europäischen Agrarpolitik<br />
präsentieren, doch Details der Pläne<br />
sind bereits mehrmals durchgesickert. So<br />
auch beim <strong>EU</strong>-Agrarministerrat im September<br />
im polnischen Wrocław (Breslau),<br />
wo die 27 Minister über die Hauptelemente<br />
der Reform diskutierten. Danach sollen die<br />
Direktzahlungen „grüner“, also umweltfreundlicher<br />
werden. 30 Prozent dieser<br />
Gelder, in Deutschland etwa 1,5 Milliarden<br />
Euro oder rund 90 Euro pro Hektar, sollen<br />
in das sogenannte Greening fließen, um die<br />
Agrarpolitik ökologischer zu machen.<br />
Zudem sieht der Entwurf von Cioloş<br />
vor, die Höhe der Direktzahlungen zu deckeln:<br />
Bei etwa 300.000 Euro, nach Abzug<br />
der Lohnkosten, wäre dann Schluss mit<br />
Zuschüssen. Ab einer „Basis-Betriebsprämie“<br />
von 150.000 Euro würde in Stufen<br />
gekürzt – um 20 Prozent bis 200.000 Euro,<br />
um 40 Prozent bis 250.000 Euro und um<br />
70 Prozent bis 300.000 Euro.<br />
Unterdessen verabschiedeten die Grünen-Landwirtschaftsminister<br />
von Baden-<br />
Württemberg, Nordrhein-Westfalen und<br />
Rheinland-Pfalz ein 20-Punkte-Papier,<br />
in dem ihre Positionen zur Agrarreform<br />
festgeschrieben sind. Darin fordern sie die<br />
notwendigen Mittel, damit die Ziele im<br />
Klima-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz<br />
erreicht und die Arbeitsplätze im ländlichen<br />
Raum erhalten werden können. Voraussetzung<br />
für die Direktzahlungen an die<br />
Landwirte ist nach den Vorstellungen der<br />
Minister allerdings ein ökologisches Anforderungsprofil.<br />
Dazu gehören beispielsweise<br />
eine ausgewogene Fruchtfolge und<br />
ein Energiemanagement.<br />
Der NABU lobte das Programm als<br />
wegweisend für „eine bessere Zukunft<br />
von Landwirtschaft und Natur“. Denn von<br />
der <strong>EU</strong>-Agrarpolitik hingen auch Europas<br />
selbst gesteckte Naturschutzziele zum Stopp<br />
des Artensterbens bis 2020 ab. Auf Landes-<br />
umwelt aktuell <strong>Oktober</strong> <strong>2011</strong><br />
ebene gebe es Spielräume, um die Landwirtschaft<br />
nachhaltiger zu gestalten. [mbu]<br />
X entwurf eU-Kommission eleR 2014–2020:<br />
www.kurzlink.de/gap-eler-07.11.pdf<br />
X entwurf eU-Kommission Direktzahlungen 2014–<br />
2020: www.kurzlink.de/gap-direkt-07.11.pdf<br />
X 20-Punkte-Programm grüne landwirtschaftsminister:<br />
www.kurzlink.de/gap-20-punkte-09.pdf<br />
Patente auf Leben<br />
Protest gegen erfinderschutz<br />
für nutzpflanzenzüchtung<br />
Das Europäische Patentamt hat dem<br />
Chemiekonzern Bayer ein umfassendes<br />
Patent auf die Züchtung von Nutzpflanzen<br />
erteilt, die eine erhöhte Stressresistenz<br />
aufweisen. Das Patent sichert Bayers Monopolstellung<br />
bei Gentech-Pflanzen, aber<br />
auch bei konventionellen Züchtungsverfahren<br />
und den Pflanzen daraus.<br />
Aus Sicht der internationalen Initiative<br />
„Keine Patente auf Saatgut“ ist die Patentvergabe<br />
jedoch illegal, denn Patente auf<br />
Züchtungsverfahren, die auf Kreuzung und<br />
Selektion beruhen, dürfen laut Artikel 53b<br />
des Europäischen Patentübereinkommens<br />
nicht erteilt werden. Das bestätigte das<br />
Europäische Patentamt im vergangenen<br />
Dezember am Beispiel von Brokkoli und<br />
Tomaten: Seine Große Beschwerdekammer<br />
bewertete das Verfahren zur herkömmlichen<br />
Züchtung des Gemüses nicht als technische<br />
Erfindung. Bei dem Bayer-Patent<br />
gehe es genau um eine solche Pflanzenzucht,<br />
deren Patentierung verboten sei,<br />
sagte der Sprecher des Bündnisses „Keine<br />
Patente auf Saatgut“ Christoph Then. Die<br />
europäischen Patentgesetze müssten solche<br />
Patente endlich ausschließen.<br />
Seit Langem sind Patente auf Pflanzen<br />
und Tiere umstritten. Experten kritisieren<br />
die Vergabe von Patenten, die keine wirklichen<br />
Erfindungen schützen, als Missbrauch<br />
des Patentrechts. „Keine Patente<br />
auf Saatgut“ und weitere Organisationen<br />
rufen daher für den 26. <strong>Oktober</strong> zu einer<br />
Demonstration vor dem Europäischen Patentamt<br />
auf. Anlass ist eine öffentliche An-<br />
lAnDWiRTsChAfT & GenTeChniK<br />
Aktuell<br />
hörung und die endgültige Entscheidung<br />
über das Brokkolipatent. Die Demonstranten<br />
wollen, dass das Patentamt besser kontrolliert<br />
wird und Patente auf Pflanzen und<br />
Tiere eindeutig verboten werden. [mbu]<br />
X www.no-patents-on-seeds.org/de<br />
Koexistenz<br />
eu-Gericht verbietet honig<br />
mit Gentech-spuren<br />
Nach europäischem Gentechnikrecht<br />
darf Honig, der gentechnisch veränderte<br />
Bestandteile enthält, in der Europäischen<br />
Union nicht verkauft werden. Das geht<br />
aus einem Grundsatzurteil hervor, das der<br />
Europäische Gerichtshof (EuGH) im September<br />
veröffentlichte. Pollen von gentechnisch<br />
verändertem Mais gelten demnach<br />
als gentechnisch veränderte Lebensmittel.<br />
Damit dürfen Honig oder Nahrungsergänzungsmittel,<br />
in denen Spuren solcher genmodifizierter<br />
Pollen nachgeweisen werden,<br />
nur dann auf den Markt kommen, wenn sie<br />
<strong>EU</strong>-weit zugelassen sind.<br />
Die Entscheidung der Luxemburger<br />
Richter wirkt sich möglicherweise auf den<br />
gesamten europäischen Honigmarkt und<br />
den Gentechnikanbau aus. Der EuGH entschied<br />
in dem sogenannten Imkerprozess<br />
über die Klage eines bayerischen Imkers. In<br />
dessen Honig wurden 2005 geringe Mengen<br />
genveränderten Maiserbguts nachgewiesen,<br />
nachdem in der Nähe seiner Bienenstöcke<br />
Versuchsfelder mit MON810-<br />
Genmais bepflanzt worden waren. Der<br />
Bienenzüchter aus Augsburg klagte sich<br />
durch mehrere Instanzen bis zum Bayerischen<br />
Verwaltungerichtshof (VGH). Der<br />
wiederum verwies den Fall an den EuGH.<br />
Das deutsche Bündnis zum Schutz der<br />
Bienen vor Agrogentechnik bezeichnete<br />
das Urteil aus Luxemburg als „Sieg von<br />
David über Goliath“. Nun hätten Imker Anspruch<br />
auf Entschädigung, wenn ihr Honig<br />
gentechnisch verunreinigt wurde. [mbu]<br />
X Urteil: www.kurzlink.de/eugh-genhonig<br />
X www.bienen-gentechnik.de<br />
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