Artikel 3, 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention <strong>zum</strong> Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950 Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in angemessenen Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe gewährleisten. „Du wöhlst des gleiche wie wir, sunst gheast neama dazua!“ Gegenfrage „Kummst leicht zuaschaun, wo i mei Kreuzerl moch?“ Gegenrede - Freie und geheime Wahlen gehören zu den Grundpfeilern einer Demokratie. - Freiheit der Wahl bedeutet Stimmabgabe ohne jeden Zwang, weder von Institutionen oder Behörden noch von Privatpersonen. - Dass die Wahl geheim ist, schützt die/den WählerIn vor Zwangsausübung. Info Das Wahlrecht und die garantierte Meinungsäußerungsfreiheit bilden das Rückgrat jedes demokratischen Systems, das sich im Vergleich zu totalitären und autoritären Systemen zur Sicherung der Einhaltung der in der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechte eignet. Den Demokratiegehalt eines Staates zu messen ist äußerst komplex. Ein geeigneter Indikator, um <strong>zum</strong>indest grob untersuchen zu können, ob Staaten mehr oder weniger demokratische Strukturen aufweisen, ist das Wahlrecht. Die Grundpfeiler einer Demokratie ist in erster Linie die Volkssouveränität, welche besagt, dass die höchste Macht der Gesamtheit des Volkes zusteht, die die Würde und poli- 36 tische Freiheit des Menschen und die Begrenzung der Herrschaft anerkennt, welche in den Grundrechten der Verfassung festgelegt sind. Demokratisch gut entwickelte Staaten kann man auch als Polyarchien, als „Herrschaft von Vielen“, bezeichnen. Es gibt vier Größen, die für die Qualität einer Demokratie von Bedeutung sind: Das Stattfinden von freien, landesweiten Wahlen, Meinungsfreiheit, die Organisationsfreiheit im Parteien- und Verbändesystem und die Verfügbarkeit von zu Regierungsinformation alternativen Informationsquellen (Pressefreiheit, Medienfreiheit). Die Abwesenheit einer oder mehrerer dieser Größen ist die Grundlage dafür, um Staaten als totalitär, autokratisch oder als defekte Demokratien charakterisieren zu können. Die Freiheit der Wahl umfasst die Stimmabgabe ohne jeden Zwang. Das bedeutet, dass der/die WählerIn keinerlei Zwang zur Wahl einer bestimmten Partei oder einer bestimmten Kandidatin/eines bestimmten Kandidaten ausgesetzt sein darf, weder von Institutionen oder Behörden des Staates, noch von Privatpersonen, wie beispielsweise Familienangehörigen oder FreundInnen. Besondere Bedeutung hat außerdem die Gewährleistung, dass eine Wahl geheim ist. Die Gewissheit, dass niemandem bekannt wird, wie man wählt, soll eine unzulässige Einflussnahme auf den/die WählerIn verhindern. Wahlen sind nur dann frei, wenn in die Aufstellung der KandidatInnen, in die Wahlwerbung und in das aktive und das passive Wahlrecht nicht vom Staat oder von Dritten eingegriffen wird, solange keine menschenfeindlichen Positionen vertreten werden.
du wöhlst des gleiche wie wir, sunst gheast neama dazua!
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