Anleitung zum GEGENREDEN - ETC Graz
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Artikel 3, 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention <strong>zum</strong> Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950<br />
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in angemessenen<br />
Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen<br />
abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung<br />
des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe<br />
gewährleisten.<br />
„Du wöhlst des gleiche wie wir, sunst gheast neama<br />
dazua!“<br />
Gegenfrage<br />
„Kummst leicht zuaschaun, wo i mei Kreuzerl moch?“<br />
Gegenrede<br />
- Freie und geheime Wahlen gehören zu den<br />
Grundpfeilern einer Demokratie.<br />
- Freiheit der Wahl bedeutet Stimmabgabe ohne jeden<br />
Zwang, weder von Institutionen oder Behörden noch<br />
von Privatpersonen.<br />
- Dass die Wahl geheim ist, schützt die/den WählerIn<br />
vor Zwangsausübung.<br />
Info<br />
Das Wahlrecht und die garantierte Meinungsäußerungsfreiheit<br />
bilden das Rückgrat jedes demokratischen Systems,<br />
das sich im Vergleich zu totalitären und autoritären Systemen<br />
zur Sicherung der Einhaltung der in der Europäischen<br />
Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechte eignet.<br />
Den Demokratiegehalt eines Staates zu messen ist äußerst<br />
komplex. Ein geeigneter Indikator, um <strong>zum</strong>indest grob untersuchen<br />
zu können, ob Staaten mehr oder weniger demokratische<br />
Strukturen aufweisen, ist das Wahlrecht.<br />
Die Grundpfeiler einer Demokratie ist in erster Linie die<br />
Volkssouveränität, welche besagt, dass die höchste Macht<br />
der Gesamtheit des Volkes zusteht, die die Würde und poli-<br />
36<br />
tische Freiheit des Menschen und die Begrenzung der Herrschaft<br />
anerkennt, welche in den Grundrechten der Verfassung<br />
festgelegt sind.<br />
Demokratisch gut entwickelte Staaten kann man auch als<br />
Polyarchien, als „Herrschaft von Vielen“, bezeichnen. Es<br />
gibt vier Größen, die für die Qualität einer Demokratie von<br />
Bedeutung sind: Das Stattfinden von freien, landesweiten<br />
Wahlen, Meinungsfreiheit, die Organisationsfreiheit im<br />
Parteien- und Verbändesystem und die Verfügbarkeit von<br />
zu Regierungsinformation alternativen Informationsquellen<br />
(Pressefreiheit, Medienfreiheit). Die Abwesenheit einer<br />
oder mehrerer dieser Größen ist die Grundlage dafür, um<br />
Staaten als totalitär, autokratisch oder als defekte Demokratien<br />
charakterisieren zu können.<br />
Die Freiheit der Wahl umfasst die Stimmabgabe ohne jeden<br />
Zwang. Das bedeutet, dass der/die WählerIn keinerlei<br />
Zwang zur Wahl einer bestimmten Partei oder einer bestimmten<br />
Kandidatin/eines bestimmten Kandidaten ausgesetzt<br />
sein darf, weder von Institutionen oder Behörden<br />
des Staates, noch von Privatpersonen, wie beispielsweise<br />
Familienangehörigen oder FreundInnen. Besondere Bedeutung<br />
hat außerdem die Gewährleistung, dass eine Wahl geheim<br />
ist. Die Gewissheit, dass niemandem bekannt wird,<br />
wie man wählt, soll eine unzulässige Einflussnahme auf<br />
den/die WählerIn verhindern. Wahlen sind nur dann frei,<br />
wenn in die Aufstellung der KandidatInnen, in die Wahlwerbung<br />
und in das aktive und das passive Wahlrecht nicht<br />
vom Staat oder von Dritten eingegriffen wird, solange keine<br />
menschenfeindlichen Positionen vertreten werden.