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Anleitung zum GEGENREDEN - ETC Graz

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Artikel 3, 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention <strong>zum</strong> Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950<br />

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, in angemessenen<br />

Zeitabständen freie und geheime Wahlen unter Bedingungen<br />

abzuhalten, welche die freie Äußerung der Meinung<br />

des Volkes bei der Wahl der gesetzgebenden Organe<br />

gewährleisten.<br />

„Du wöhlst des gleiche wie wir, sunst gheast neama<br />

dazua!“<br />

Gegenfrage<br />

„Kummst leicht zuaschaun, wo i mei Kreuzerl moch?“<br />

Gegenrede<br />

- Freie und geheime Wahlen gehören zu den<br />

Grundpfeilern einer Demokratie.<br />

- Freiheit der Wahl bedeutet Stimmabgabe ohne jeden<br />

Zwang, weder von Institutionen oder Behörden noch<br />

von Privatpersonen.<br />

- Dass die Wahl geheim ist, schützt die/den WählerIn<br />

vor Zwangsausübung.<br />

Info<br />

Das Wahlrecht und die garantierte Meinungsäußerungsfreiheit<br />

bilden das Rückgrat jedes demokratischen Systems,<br />

das sich im Vergleich zu totalitären und autoritären Systemen<br />

zur Sicherung der Einhaltung der in der Europäischen<br />

Menschenrechtskonvention gewährleisteten Rechte eignet.<br />

Den Demokratiegehalt eines Staates zu messen ist äußerst<br />

komplex. Ein geeigneter Indikator, um <strong>zum</strong>indest grob untersuchen<br />

zu können, ob Staaten mehr oder weniger demokratische<br />

Strukturen aufweisen, ist das Wahlrecht.<br />

Die Grundpfeiler einer Demokratie ist in erster Linie die<br />

Volkssouveränität, welche besagt, dass die höchste Macht<br />

der Gesamtheit des Volkes zusteht, die die Würde und poli-<br />

36<br />

tische Freiheit des Menschen und die Begrenzung der Herrschaft<br />

anerkennt, welche in den Grundrechten der Verfassung<br />

festgelegt sind.<br />

Demokratisch gut entwickelte Staaten kann man auch als<br />

Polyarchien, als „Herrschaft von Vielen“, bezeichnen. Es<br />

gibt vier Größen, die für die Qualität einer Demokratie von<br />

Bedeutung sind: Das Stattfinden von freien, landesweiten<br />

Wahlen, Meinungsfreiheit, die Organisationsfreiheit im<br />

Parteien- und Verbändesystem und die Verfügbarkeit von<br />

zu Regierungsinformation alternativen Informationsquellen<br />

(Pressefreiheit, Medienfreiheit). Die Abwesenheit einer<br />

oder mehrerer dieser Größen ist die Grundlage dafür, um<br />

Staaten als totalitär, autokratisch oder als defekte Demokratien<br />

charakterisieren zu können.<br />

Die Freiheit der Wahl umfasst die Stimmabgabe ohne jeden<br />

Zwang. Das bedeutet, dass der/die WählerIn keinerlei<br />

Zwang zur Wahl einer bestimmten Partei oder einer bestimmten<br />

Kandidatin/eines bestimmten Kandidaten ausgesetzt<br />

sein darf, weder von Institutionen oder Behörden<br />

des Staates, noch von Privatpersonen, wie beispielsweise<br />

Familienangehörigen oder FreundInnen. Besondere Bedeutung<br />

hat außerdem die Gewährleistung, dass eine Wahl geheim<br />

ist. Die Gewissheit, dass niemandem bekannt wird,<br />

wie man wählt, soll eine unzulässige Einflussnahme auf<br />

den/die WählerIn verhindern. Wahlen sind nur dann frei,<br />

wenn in die Aufstellung der KandidatInnen, in die Wahlwerbung<br />

und in das aktive und das passive Wahlrecht nicht<br />

vom Staat oder von Dritten eingegriffen wird, solange keine<br />

menschenfeindlichen Positionen vertreten werden.

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