Artikel 14, Europäische Konvention <strong>zum</strong> Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950 Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten. „Steckts de Ausländerkinder in a eigene Klass’, damit unsre endlich wieder wos lernen!“ Gegenfrage „Und wohin mit die Inländerkinder, die ka Deutsch können?“ Gegenrede - Die Forderung nach einer Trennung von Schulklassen beruht auf rassistischen Denkkonzepten. - Ungleichbehandlung aufgrund eines willkürlich gewählten Kriteriums, die zu einer Rechtsbeeinträchtigung führt, ist eine verbotene Diskriminierung. - Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit muss in diesem Fall das Recht auf Bildung an erster Stelle stehen. Info Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt die diskriminierungsfreie Ausübung der Rechte der EMRK. Der Genuss dieser Rechte ist ohne Benachteiligung, aus welchem Grund auch immer, zu gewährleisten. Auch das österreichische Gleichbehandlungsgesetz schreibt einen diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und Erziehung vor. Nach diesem Gesetz darf niemand aufgrund seiner/ihrer ethnischen Zugehörigkeit im Bereich der Bildung benachteiligt werden. Die Forderung nach einer Trennung von Schulklassen mit „einheimischen“ und Kindern mit Migrationsgeschichte ist daher nicht zulässig. Die Schule darf sich nicht ausschließlich auf das Lehren von Fachwissen beschränken, sondern muss sich auch um das Erlernen und die Förderung des Verständnisses, der Freundschaft und der Akzeptanz zwischen allen Nationen und religiösen Gruppen bemühen. Eigene Schulklassen für Kinder, 30 die nicht Deutsch als Erstsprache haben, führen zu einer Isolierung dieser aus der Schulgemeinschaft, schaden der Förderung des friedlichen Zusammenlebens und machen die Kinder zu AußenseiterInnen. Aus sprachpädagogischer Perspektive ist eine Trennung von Schulklassen oder ein verpflichtendes Vorschuljahr in reinen „Ausländerklassen“ sinnlos, weil man Sprachen nicht kategorisiert nacheinander lernt, sondern die Kinder <strong>zum</strong> Spracherwerb den Sprachkontakt mit ErstsprachlerInnen brauchen. Tatsächlich ist die Debatte um getrennte Schulklassen keineswegs das Ergebnis von Leistungsmessungen zwischen Kindern mit deutscher und nicht deutscher Erstsprache, sondern die Konsequenz einer Bildungspolitik, die auf rassistischen Denkkonzepten beruht: Ohne fundierte Argumentation werden Kinder mit Migrationsgeschichte pauschal als Ursache für schlechte Leistungen von Schulklassen gesehen, ihre tatsächlichen Deutschkenntnisse spielen dabei nur eine Nebenrolle. Wie in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen wird versucht, MigrantInnen für Missstände verantwortlich zu machen. Dieses simplifizierende, spaltende Gedankengut hat auch in Schulen Einzug gehalten und versucht Kinder nach bestimmten Merkmalen im wahrsten Sinne in Klassen zu unterteilen. Geprägt wird dadurch nicht nur der Umgang miteinander in der Schule, sondern es verstärkt auch die Meinung über Personen mit Migrationsgeschichte als Fremde, als diejenigen, die nicht dazugehören. Die Leistungen und die Einstellung <strong>zum</strong> Lernen werden aber vor allem durch soziale Bedingungen wie den Bildungsstand der Eltern beeinflusst. Wird den Kindern zuhause und in der Schule Wertschätzung entgegengebracht und ein positives Bild der Wissensaneignung vermittelt, so erlernen diese auch eine positive Einstellung <strong>zum</strong> Lernen im Schulalltag.
Steckts de Ausländerkinder in a eigene Klass’, damit unsre endlich wieder wos lernen!
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