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Anleitung zum GEGENREDEN - ETC Graz

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Artikel 8, Europäische Konvention <strong>zum</strong> Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950<br />

Alle Menschen haben das Recht auf Achtung ihres<br />

Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer<br />

Korrespondenz.<br />

„Host leicht wos <strong>zum</strong> vabergn, weilst gegen<br />

Überwachungskameras bist?!“<br />

Gegenfrage<br />

„Hob i leicht ka Privatsphäre? Geht das wen was an,<br />

wo i bin?“<br />

Gegenrede<br />

- Das gesetzliche Gebot zur Achtung des Privaten<br />

spiegelt das demokratische Freiheitsverständnis von<br />

Selbstbestimmung und Sicherung eines Freiraums vor<br />

staatlichen Eingriffen wider.<br />

- Überwachung wird mit Sicherheit begründet – dies<br />

lässt sich aber in vielen Fällen nicht nachweisen.<br />

- Mit Überwachung und Datenspeicherung stellt<br />

der demokratische Staat seine BürgerInnen unter<br />

Generalverdacht, wie dies bisher nur Diktaturen<br />

getan haben.<br />

Info<br />

Die Achtung der Privatsphäre ist ein grundlegendes Menschenrecht.<br />

Das gesetzliche Gebot zur Achtung des Persönlichen<br />

spiegelt das demokratische Freiheitsverständnis<br />

von Selbstbestimmung und Unabhängigkeit und das starke<br />

Bedürfnis nach einem Bereich, der von anderen Menschen<br />

und dem Staat nicht beobachtet werden kann, wider. Das<br />

Grundrecht soll die/den Einzelne/n vor willkürlichen Eingriffen<br />

der öffentlichen Gewalt in das Privat- oder Familienleben<br />

schützen. Die Privatsphäre umfasst dabei auch die<br />

Kommunikation mit anderen Menschen und das Recht auf<br />

freies Bewegen im öffentlichen Raum.<br />

Wohl jeden Menschen überkommt bei der Vorstellung, vom<br />

18<br />

Staat überwacht zu werden, ein starkes Unbehagen. Andererseits<br />

ist die Überwachung von Personen oder Gruppierungen<br />

manchmal notwendig, vor allem dann, wenn es<br />

um die Sicherheit von Menschen vor Gewalt oder um den<br />

Schutz der Demokratie geht.<br />

Die Meinungen darüber, ob etwa die Überwachung <strong>zum</strong><br />

Schutz vor Kriminalität und Terrorismus einen (zu) großen<br />

Eingriff in die Privatsphäre darstellt oder ob dieser gerechtfertigt<br />

ist, gehen von Fall zu Fall stark auseinander. Nicht<br />

umsonst gab es in den letzten Jahren heftige Debatten<br />

über die Verschärfung der Überwachungsgesetze. In Hinblick<br />

auf die große Vielfalt an technischen Mitteln, auf<br />

die <strong>zum</strong> Zwecke der Überwachung leicht und schnell zurückgegriffen<br />

werden kann, gibt es immer mehr kritische<br />

Stimmen, die Sensibilität im Umgang mit dieser Thematik<br />

einfordern. Auch der Sicherheitseffekt ist umstritten: Studien<br />

aus Großbritannien, dem EU-Staat mit den meisten<br />

Überwachungskameras, zeigen, dass die Kriminalität nicht<br />

zurückgegangen ist, sondern sich nur verlagert hat. Eine<br />

Studie aus Deutschland zeigt auf, dass die Vorratsdatenspeicherung<br />

(in Österreich seit 1. April 2012) keinen Einfluss<br />

auf die Kriminalitätsrate hat.<br />

Auch in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre sehen DatenschützerInnen<br />

den Rückgang unbewachter öffentlicher<br />

Räume als bedenklich an, da Privatpersonen aufgezeichnet<br />

werden und deren Rechte (z.B. wie lange Daten gespeichert<br />

werden dürfen) und Rechtsschutz in vielen Fällen unklar definiert<br />

sind. KritikerInnen sehen eine Untergrabung der Freiheit<br />

auch in dem Aspekt, dass Überwachung und Datenspeicherung<br />

auf einen Generalverdacht des Staates gegen<br />

die BürgerInnen verweisen – die permanente Schuldvermutung<br />

tritt an die Stelle der Unschuldsvermutung.

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