Anleitung zum GEGENREDEN - ETC Graz

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24.08.2013 Aufrufe

Artikel 3, Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 1950 Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. „Wenn de Kieberer nur dirfatn, donn warat glei a Ruah!“ Gegenfrage „Und des glaubst, wos ana unter da Folter gesteht?“ Gegenrede - Das Verbot der Folter ist ein absolutes, das heißt, Folter ist immer und überall verboten. - Ein Geständnis, das durch Folter zustande kommt, ist kein Beweis. - Der Staat darf niemals foltern, vielmehr muss er ein Klima schaffen, das Folter (auch durch einzelne BeamtInnen) unmöglich macht. Info Folter ist jede Handlung eines staatlichen Organs, die einem Menschen vorsätzlich körperlichen oder seelischen Schmerz zufügt, ihn grausam oder unmenschlich behandelt oder erniedrigt. Ihr Zweck besteht in erster Linie darin, Menschen zu Aussagen oder Handlungen zu zwingen, etwa ein Geständnis abzulegen oder Informationen zu geben. Folter gibt es, seit es Menschen gibt. Je nach Zeit und Ort wechselte sie ihre Form, verursachte Leid und Todesangst und büßte bis heute nichts an Grausamkeit und Unmenschlichkeit ein. Wer Folter überlebt, ist (oft für sein/ ihr ganzes Leben) traumatisiert. Obwohl die meisten Staaten die 1984 von den Vereinten Nationen verabschiedete Antifolterkonvention unterzeichnet haben, ist Folter noch immer unfassbarer Alltag. Der 10 ehemalige UNO-Sonderberichterstatter Manfred Nowak besuchte zwischen 2004 und 2010 19 repräsentativ ausgewählte Länder: Nur in einem, in Dänemark, fand er keinen Hinweis auf Folter! Vielfach wird diskutiert, ob Folterpraktiken im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Terrorismus toleriert werden sollten. Die USA entschieden erst 2006, die Häftlinge in ihren Kriegsgefangenenlagern unter den Schutz der Antifolterkonvention zu stellen und damit strafrechtliche Verfolgung überhaupt erst zu ermöglichen. Manche meinen, dass Folter dann gerechtfertigt werden kann, wenn durch sie erlangte Informationen (etwa über geplante Attentate) viele Menschen retten können. Der menschenrechtliche Standpunkt dazu ist eindeutig: Folter ist immer und überall verboten, unter keinen Umständen zulässig und nie verhandelbar. Vom absoluten Verbot einmal abgesehen, sprechen auch praktische Gründe gegen Folter: Wieviel ist ein durch Schmerz erpresstes Geständnis wert? Geständnisse aus der Zeit der „Hexenprozesse“, die „Zauberei und Sex mit dem Teufel“ zugeben, scheinen uns zu Recht absurd. Auch heute gilt nach wie vor, was ein überlebendes Folteropfer sagt: „Ich hätte alles gestanden, meinen besten Freund verraten oder meine Frau, wenn nur der Schmerz aufhört.“ Der Staat darf niemals foltern. Er muss durch Ausbildung seines Personals (Polizei, Justizwache usw.), durch Überwachung, Strafverfolgung von Übergriffen und verbesserte Organisation beispielsweise von Gefängnissen unablässig darauf hinwirken, dass Folter (auch durch einzelne BeamtInnen) unmöglich wird.

Wenn de Kieberer nur dirfatn, donn warat glei a Ruah!

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