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Geschäftsordnung - Evangelische Schule Neukölln

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<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 2 von 3<br />

Zusätzliche Vorstandssitzungen können zu aktuellen Anlässen mit<br />

einer Frist von 2 Wochen angesetzt werden. Dies kann auch durch<br />

jedes andere Vorstandsmitglied erfolgen.<br />

Jede fristgerecht einberufene Vorstandssitzung ist beschlussfähig.<br />

Beschlüsse werden analog zu § 16 Abs. 2 der Vereinssatzung mit<br />

einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.<br />

6. Abstimmungen zur Mittelverwendung<br />

Über Anträge zur Mittelverwendung werden die Vorstandsmitglieder<br />

vorab vom Vorsitzenden per Mail informiert.<br />

Anträge zur Mittelverwendung können durch die Schulleitung, durch<br />

Lehrer, durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Schüler gestellt<br />

werden.<br />

Vorstandsmitglieder können Anträge zur Mittelverwendung bzw. für<br />

Anschaffungen des Fördervereins auch direkt in der Vorstandssitzung<br />

stellen.<br />

Über die Mittelverwendung entscheiden die Vorstandsmitglieder in<br />

der Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit. Bei Abstimmungen über<br />

Anträge mit einem Umfang von über 1.000,00 € müssen an der<br />

Sitzung mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder teilnehmen.<br />

Bei Abstimmungen per Mail muss der Vorstand mit absoluter<br />

Mehrheit der Mittelverwendung zustimmen.<br />

7. Grundlagen der Mittelverwendung<br />

Über die Mittelverwendung und Anträge zur Förderung entscheidet<br />

der Vorstand in einer Vorstandssitzung oder per Abstimmung per<br />

Mail.<br />

Der Vorstand kann in einer Vorstandssitzung grundsätzliche<br />

Förderungen beschließen. Diese grundsätzlichen Förderungen<br />

bleiben bis zu einem erneuten Vorstandsbeschluss, der dies ändert,<br />

in Kraft ( Anlage zur <strong>Geschäftsordnung</strong> ).<br />

Zahlungen für Projekte die dem Satzungszweck des Fördervereins<br />

entsprechen und für die eine sachbezogene Spende eingegangen<br />

ist, können ohne Vorstandsbeschluss für den Spendenzweck<br />

ausgezahlt werden.<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />

www.evangelische-schule-neukoelln.de - mail: foerderverein-esn@web.de<br />

Bankverbindung Förderverein: Deutsche Bank AG, BLZ 100 700 24, Konto-Nr. 327 695 300

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