Geschäftsordnung - Evangelische Schule Neukölln
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<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 2 von 3<br />
Zusätzliche Vorstandssitzungen können zu aktuellen Anlässen mit<br />
einer Frist von 2 Wochen angesetzt werden. Dies kann auch durch<br />
jedes andere Vorstandsmitglied erfolgen.<br />
Jede fristgerecht einberufene Vorstandssitzung ist beschlussfähig.<br />
Beschlüsse werden analog zu § 16 Abs. 2 der Vereinssatzung mit<br />
einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.<br />
6. Abstimmungen zur Mittelverwendung<br />
Über Anträge zur Mittelverwendung werden die Vorstandsmitglieder<br />
vorab vom Vorsitzenden per Mail informiert.<br />
Anträge zur Mittelverwendung können durch die Schulleitung, durch<br />
Lehrer, durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Schüler gestellt<br />
werden.<br />
Vorstandsmitglieder können Anträge zur Mittelverwendung bzw. für<br />
Anschaffungen des Fördervereins auch direkt in der Vorstandssitzung<br />
stellen.<br />
Über die Mittelverwendung entscheiden die Vorstandsmitglieder in<br />
der Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit. Bei Abstimmungen über<br />
Anträge mit einem Umfang von über 1.000,00 € müssen an der<br />
Sitzung mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder teilnehmen.<br />
Bei Abstimmungen per Mail muss der Vorstand mit absoluter<br />
Mehrheit der Mittelverwendung zustimmen.<br />
7. Grundlagen der Mittelverwendung<br />
Über die Mittelverwendung und Anträge zur Förderung entscheidet<br />
der Vorstand in einer Vorstandssitzung oder per Abstimmung per<br />
Mail.<br />
Der Vorstand kann in einer Vorstandssitzung grundsätzliche<br />
Förderungen beschließen. Diese grundsätzlichen Förderungen<br />
bleiben bis zu einem erneuten Vorstandsbeschluss, der dies ändert,<br />
in Kraft ( Anlage zur <strong>Geschäftsordnung</strong> ).<br />
Zahlungen für Projekte die dem Satzungszweck des Fördervereins<br />
entsprechen und für die eine sachbezogene Spende eingegangen<br />
ist, können ohne Vorstandsbeschluss für den Spendenzweck<br />
ausgezahlt werden.<br />
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Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />
www.evangelische-schule-neukoelln.de - mail: foerderverein-esn@web.de<br />
Bankverbindung Förderverein: Deutsche Bank AG, BLZ 100 700 24, Konto-Nr. 327 695 300