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Geschäftsordnung - Evangelische Schule Neukölln

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<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 1 von 3<br />

Verein der Freunde und Förderer der<br />

<strong>Evangelische</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Neukölln</strong> e.V.<br />

<strong>Geschäftsordnung</strong> in der Beschlussfassung 2012<br />

1. Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung des Fördervereins wird durch den Vorsitzenden<br />

und bei Verhinderung die stellv. Vorsitzende wahrgenommen. Bei<br />

Rechtsgeschäften, Vereinsregistereintragungen o.ä. vertreten der<br />

Vorsitzende oder die stellv. Vorsitzende den Verein zusammen mit<br />

einem weiteren Vorstandsmitglied ( § 12 Abs. 3 der Satzung )<br />

2. Zeichnungsbefugnis<br />

Überweisungen von Konten des Fördervereins können von der<br />

Schatzmeisterin und dem Vorsitzenden durchgeführt werden. Die<br />

laufenden Überweisungen macht die Schatzmeisterin.<br />

3. Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern<br />

Aufnahmeanträge und Kündigungen werden vom Vorsitzenden<br />

bearbeitet und beantwortet. Die Änderungen in der Mitgliederliste<br />

werden von der Schatzmeisterin eingetragen.<br />

4. Kassenführung und Mahnverkehr<br />

Erfassung von Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie die Erstellung<br />

von Mahnschreiben obliegen der Schatzmeisterin. Bei Ausschlüssen<br />

von Mitgliedern sind diese durch den Vorstand zu beschließen.<br />

5. Vorstandssitzungen<br />

Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen und<br />

geleitet, bei Verhinderung durch die stellv. Vorsitzende.<br />

Vorstandssitzungen sollten regelmäßig 3 x im Jahr statt finden. Die<br />

Termine für die regelmäßigen Vorstandssitzungen werden auf einer<br />

Vorstandssitzung festgelegt.<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />

www.evangelische-schule-neukoelln.de - mail: foerderverein-esn@web.de<br />

Bankverbindung Förderverein: Deutsche Bank AG, BLZ 100 700 24, Konto-Nr. 327 695 300


<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 2 von 3<br />

Zusätzliche Vorstandssitzungen können zu aktuellen Anlässen mit<br />

einer Frist von 2 Wochen angesetzt werden. Dies kann auch durch<br />

jedes andere Vorstandsmitglied erfolgen.<br />

Jede fristgerecht einberufene Vorstandssitzung ist beschlussfähig.<br />

Beschlüsse werden analog zu § 16 Abs. 2 der Vereinssatzung mit<br />

einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.<br />

6. Abstimmungen zur Mittelverwendung<br />

Über Anträge zur Mittelverwendung werden die Vorstandsmitglieder<br />

vorab vom Vorsitzenden per Mail informiert.<br />

Anträge zur Mittelverwendung können durch die Schulleitung, durch<br />

Lehrer, durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Schüler gestellt<br />

werden.<br />

Vorstandsmitglieder können Anträge zur Mittelverwendung bzw. für<br />

Anschaffungen des Fördervereins auch direkt in der Vorstandssitzung<br />

stellen.<br />

Über die Mittelverwendung entscheiden die Vorstandsmitglieder in<br />

der Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit. Bei Abstimmungen über<br />

Anträge mit einem Umfang von über 1.000,00 € müssen an der<br />

Sitzung mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder teilnehmen.<br />

Bei Abstimmungen per Mail muss der Vorstand mit absoluter<br />

Mehrheit der Mittelverwendung zustimmen.<br />

7. Grundlagen der Mittelverwendung<br />

Über die Mittelverwendung und Anträge zur Förderung entscheidet<br />

der Vorstand in einer Vorstandssitzung oder per Abstimmung per<br />

Mail.<br />

Der Vorstand kann in einer Vorstandssitzung grundsätzliche<br />

Förderungen beschließen. Diese grundsätzlichen Förderungen<br />

bleiben bis zu einem erneuten Vorstandsbeschluss, der dies ändert,<br />

in Kraft ( Anlage zur <strong>Geschäftsordnung</strong> ).<br />

Zahlungen für Projekte die dem Satzungszweck des Fördervereins<br />

entsprechen und für die eine sachbezogene Spende eingegangen<br />

ist, können ohne Vorstandsbeschluss für den Spendenzweck<br />

ausgezahlt werden.<br />

____________________________________________________________________________________________________________________<br />

Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />

www.evangelische-schule-neukoelln.de - mail: foerderverein-esn@web.de<br />

Bankverbindung Förderverein: Deutsche Bank AG, BLZ 100 700 24, Konto-Nr. 327 695 300


<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 3 von 3<br />

Es besteht aber in jedem Fall eine Informationspflicht des<br />

Vorsitzenden / der Schatzmeisterin in den Vorstand über Zweck und<br />

Höhe der Spende.<br />

8. Niederschriften<br />

Bei den Vorstandssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches nach<br />

§ 18 Abs. 1 der Satzung vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer der<br />

Sitzung unterzeichnet wird.<br />

Bei Beschlüssen zur Mittelverwendung in der Vorstandssitzung dient<br />

das Protokoll als schriftlicher Beleg für die Mittelverwendung.<br />

Die Abstimmung per Mail wird durch den Vorsitzenden schriftlich<br />

dokumentiert und als Anlage zu den Kassenunterlagen gegeben.<br />

9. Anlage zur <strong>Geschäftsordnung</strong><br />

Nach den bisherigen Verfahren werden grundsätzlich und ohne die<br />

Notwendigkeit eines Vorstandsbeschlusses gefördert:<br />

A. Gedenkstättenfahrten werden mit 25 % der Kosten gefördert.<br />

B. Klassen- oder Kursfahrten werden mit 75,00 € pro Fahrt gefördert.<br />

Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 5.12.2012 mit<br />

Änderung in Punkt 7 nach schriftlicher Abstimmung.<br />

Stand 31.12.2012<br />

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Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />

www.evangelische-schule-neukoelln.de - mail: foerderverein-esn@web.de<br />

Bankverbindung Förderverein: Deutsche Bank AG, BLZ 100 700 24, Konto-Nr. 327 695 300

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