Geschäftsordnung - Evangelische Schule Neukölln
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<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 1 von 3<br />
Verein der Freunde und Förderer der<br />
<strong>Evangelische</strong>n <strong>Schule</strong> <strong>Neukölln</strong> e.V.<br />
<strong>Geschäftsordnung</strong> in der Beschlussfassung 2012<br />
1. Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung des Fördervereins wird durch den Vorsitzenden<br />
und bei Verhinderung die stellv. Vorsitzende wahrgenommen. Bei<br />
Rechtsgeschäften, Vereinsregistereintragungen o.ä. vertreten der<br />
Vorsitzende oder die stellv. Vorsitzende den Verein zusammen mit<br />
einem weiteren Vorstandsmitglied ( § 12 Abs. 3 der Satzung )<br />
2. Zeichnungsbefugnis<br />
Überweisungen von Konten des Fördervereins können von der<br />
Schatzmeisterin und dem Vorsitzenden durchgeführt werden. Die<br />
laufenden Überweisungen macht die Schatzmeisterin.<br />
3. Aufnahme und Kündigung von Mitgliedern<br />
Aufnahmeanträge und Kündigungen werden vom Vorsitzenden<br />
bearbeitet und beantwortet. Die Änderungen in der Mitgliederliste<br />
werden von der Schatzmeisterin eingetragen.<br />
4. Kassenführung und Mahnverkehr<br />
Erfassung von Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie die Erstellung<br />
von Mahnschreiben obliegen der Schatzmeisterin. Bei Ausschlüssen<br />
von Mitgliedern sind diese durch den Vorstand zu beschließen.<br />
5. Vorstandssitzungen<br />
Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen und<br />
geleitet, bei Verhinderung durch die stellv. Vorsitzende.<br />
Vorstandssitzungen sollten regelmäßig 3 x im Jahr statt finden. Die<br />
Termine für die regelmäßigen Vorstandssitzungen werden auf einer<br />
Vorstandssitzung festgelegt.<br />
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Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />
www.evangelische-schule-neukoelln.de - mail: foerderverein-esn@web.de<br />
Bankverbindung Förderverein: Deutsche Bank AG, BLZ 100 700 24, Konto-Nr. 327 695 300
<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 2 von 3<br />
Zusätzliche Vorstandssitzungen können zu aktuellen Anlässen mit<br />
einer Frist von 2 Wochen angesetzt werden. Dies kann auch durch<br />
jedes andere Vorstandsmitglied erfolgen.<br />
Jede fristgerecht einberufene Vorstandssitzung ist beschlussfähig.<br />
Beschlüsse werden analog zu § 16 Abs. 2 der Vereinssatzung mit<br />
einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gefasst.<br />
6. Abstimmungen zur Mittelverwendung<br />
Über Anträge zur Mittelverwendung werden die Vorstandsmitglieder<br />
vorab vom Vorsitzenden per Mail informiert.<br />
Anträge zur Mittelverwendung können durch die Schulleitung, durch<br />
Lehrer, durch Eltern/Erziehungsberechtigte oder Schüler gestellt<br />
werden.<br />
Vorstandsmitglieder können Anträge zur Mittelverwendung bzw. für<br />
Anschaffungen des Fördervereins auch direkt in der Vorstandssitzung<br />
stellen.<br />
Über die Mittelverwendung entscheiden die Vorstandsmitglieder in<br />
der Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit. Bei Abstimmungen über<br />
Anträge mit einem Umfang von über 1.000,00 € müssen an der<br />
Sitzung mindestens 50 % der Vorstandsmitglieder teilnehmen.<br />
Bei Abstimmungen per Mail muss der Vorstand mit absoluter<br />
Mehrheit der Mittelverwendung zustimmen.<br />
7. Grundlagen der Mittelverwendung<br />
Über die Mittelverwendung und Anträge zur Förderung entscheidet<br />
der Vorstand in einer Vorstandssitzung oder per Abstimmung per<br />
Mail.<br />
Der Vorstand kann in einer Vorstandssitzung grundsätzliche<br />
Förderungen beschließen. Diese grundsätzlichen Förderungen<br />
bleiben bis zu einem erneuten Vorstandsbeschluss, der dies ändert,<br />
in Kraft ( Anlage zur <strong>Geschäftsordnung</strong> ).<br />
Zahlungen für Projekte die dem Satzungszweck des Fördervereins<br />
entsprechen und für die eine sachbezogene Spende eingegangen<br />
ist, können ohne Vorstandsbeschluss für den Spendenzweck<br />
ausgezahlt werden.<br />
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Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />
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<strong>Geschäftsordnung</strong> des Vereins der Freunde und Förderer der ESN / Seite 3 von 3<br />
Es besteht aber in jedem Fall eine Informationspflicht des<br />
Vorsitzenden / der Schatzmeisterin in den Vorstand über Zweck und<br />
Höhe der Spende.<br />
8. Niederschriften<br />
Bei den Vorstandssitzungen wird ein Protokoll erstellt, welches nach<br />
§ 18 Abs. 1 der Satzung vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer der<br />
Sitzung unterzeichnet wird.<br />
Bei Beschlüssen zur Mittelverwendung in der Vorstandssitzung dient<br />
das Protokoll als schriftlicher Beleg für die Mittelverwendung.<br />
Die Abstimmung per Mail wird durch den Vorsitzenden schriftlich<br />
dokumentiert und als Anlage zu den Kassenunterlagen gegeben.<br />
9. Anlage zur <strong>Geschäftsordnung</strong><br />
Nach den bisherigen Verfahren werden grundsätzlich und ohne die<br />
Notwendigkeit eines Vorstandsbeschlusses gefördert:<br />
A. Gedenkstättenfahrten werden mit 25 % der Kosten gefördert.<br />
B. Klassen- oder Kursfahrten werden mit 75,00 € pro Fahrt gefördert.<br />
Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 5.12.2012 mit<br />
Änderung in Punkt 7 nach schriftlicher Abstimmung.<br />
Stand 31.12.2012<br />
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Vorsitzender: Arne Krüger / stellv. Vorsitzende: Birgit Weber / Schatzmeisterin: Stefanie Campeggi<br />
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