ESI Auktionsvertrag Reitpferde 2012
ESI Auktionsvertrag Reitpferde 2012
ESI Auktionsvertrag Reitpferde 2012
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<strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />
Tel.: +49 (0) 4472- 94 07 87 Fax: +49 (0) 4472-95 07 14 E-Mail: info@esiauction.com<br />
1) Vereinbarung<br />
zwischen der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />
- im Folgenden „Kommissionär“ genannt<br />
und:<br />
Aussteller: __________________________________________________________<br />
Straße, Hausnr.: _____________________________________________________<br />
PLZ, Ort: ___________________________________________________________<br />
Tel./ Fax.: __________________________________________________________<br />
E-Mail_____________________________________________________________<br />
- im Folgenden „Aussteller“ genannt<br />
Der Kommissionär verkauft im Rahmen der X. <strong>ESI</strong> Sportpferde Auktion am 29.09.<strong>2012</strong> das Pferd des<br />
Ausstellers auf der Grundlage der Auktionsbedingungen.<br />
Folgendes Pferd wird zur <strong>ESI</strong> Auktion am 29.09.12 in Klein-Roscharden zugelassen:<br />
Lebensnr. (FN):______________________________________________________<br />
Name des Pferdes: __________________________________________________<br />
Vater: ____________________________________________________________<br />
Mutter V: __________________________________________________________<br />
Geb. Datum: _______________________________________________________<br />
Farbe / Geschlecht: __________________________________________________<br />
Rasse/Verband: _____________________________________________________<br />
Stockmaß: _________________________________________________________<br />
Bitte legen Sie dem Vertrag eine Kopie der Eigentumsurkunde bei!<br />
Abweichend hiervon wird zwischen dem Kommissionär und Aussteller vereinbart, dass der<br />
Kommissionär<br />
a) vom Aussteller bevollmächtigt wird das Pferd auf Kosten und zu Lasten des Ausstellers<br />
zurückzunehmen, wenn es einen Sachmangel aufweist, der nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen des BGB, die für den Verkauf eines Verbrauchers an einen Unternehmer<br />
gelten, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigen würden.<br />
b) Alternativ ist der Kommissionär berechtigt, seinen Anspruch gegen den Aussteller unmittelbar<br />
an den Käufer des Pferdes abzutreten.<br />
Der Aussteller verpflichtet sich, dass näher bezeichnete Pferd für die <strong>ESI</strong> Auktion anzuliefern<br />
und erkennt die anliegenden Bedingungen der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH verbindlich an.<br />
Hiermit erkläre ich, dass ich als Aussteller eines Auktionspferdes bei der <strong>ESI</strong> Sportpferdeauktion,<br />
□ als Landwirt berechtigt ist, 10,7% Mwst. zu erhalten.<br />
□ als gewerblicher Unternehmer berechtigt ist, 19 % Mwst. zu erhalten.<br />
□ nicht berechtigt ist Mwst. zu erhalten.<br />
MwSt.-Sätze können sich evt. ändern!<br />
Steuernr. ____________________________________________________________<br />
Ort/Datum Unterschrift des Ausstellers<br />
__________________ _______________________<br />
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<strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />
Tel.: +49 (0) 4472- 94 07 87 Fax: +49 (0) 4472-95 07 14 E-Mail: info@esiauction.com<br />
2) Angaben zur Verkaufsabrechnung<br />
2.1) Abrechnung und Zahlungsbedingungen<br />
Für die Vorbereitung und Durchführung der Auktion ist vom Verkäufer pro Pferd eine<br />
Kommissionsgebühr an die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH zu zahlen in Höhe von:<br />
ab bis 7.999,- € 12 % vom Zuschlagspreis<br />
ab 8.000,- € bis 14.999,- € 14 % vom Zuschlagspreis<br />
ab 15.000,- € bis 59.999,- € 16 % vom Zuschlagspreis<br />
ab 60.000,- € bis 99.999,- € 18 % vom Zuschlagspreis<br />
ab 100.000,- € bis 20 % vom Zuschlagspreis<br />
Bei der Kommission handelt es sich um den Nettopreis. Dieser wird zzgl. der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer berechnet.<br />
Gibt es einen Vermittler, der seinen Kunden auf das beschriebene Pferd hingewiesen hat, erhält er<br />
(sofern an seinen Kunden verkauft) eine Vermittlungsprovision von 5% vom Nettoverkaufspreis. Diese<br />
zusätzlichen Vermittlungskosten sind vom Aussteller zu tragen. Die Provision wird dem Aussteller in<br />
Rechnung gestellt bzw. bei der Abrechnung von seiner Gutschrift abgezogen. Der Name des<br />
Vermittlers wird dem Aussteller nach der Auktion bekannt gegeben.<br />
Mit dieser Unterschrift erkennt der Aussteller die Bedingungen an:<br />
Datum, Unterschrift Aussteller: _____________________________________________<br />
Das Auktionspferd, das über die <strong>ESI</strong> Auktion verkauft ist, wird ca. 3 Wochen nach Zahlungseingang<br />
durch den Käufer mit dem Aussteller abgerechnet. Ohne vollständige Zahlung durch den Käufer wird<br />
kein Pferd abgerechnet.<br />
2.2) Rückkauf des Pferdes<br />
Mit Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Aussteller das zur Auktion angenommene Pferd zur<br />
Verfügung zu halten. Bei vorzeitigem Verkauf ist eine Abstandszahlung von<br />
2.500,- € an die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH zu entrichten.<br />
Sollte das beschriebene Pferd vom Aussteller am Auktionstag zurückgekauft werden, so wird dem<br />
Aussteller eine Provision die prozentual gestaffelt ist in Rechnung gestellt (siehe Tabelle). Sollte das<br />
beschriebene Pferd kein Gebot erhalten, so ist ein Pauschalbetrag von 150,- € sowie die Kosten für<br />
die Versicherung in Höhe von 115,- € an den Veranstalter zu zahlen.<br />
von bis 7.499,- € 0 % vom Rückkaufspreis<br />
von 7.500,- € bis 14.999,- € 5 % vom Rückkaufspreis<br />
von 15.000,- € bis 7 % vom Rückkaufspreis<br />
Bei den Beträgen handelt es sich um den Nettopreis, dieser wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
berechnet.<br />
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3) Tierärztliche Hinweise<br />
(Bitte legen Sie dieses Schreiben Ihrem Tierarzt vor)<br />
3.1) Tierärztliche Untersuchung<br />
Die tierärztliche Untersuchung der zugelassenen Pferde muss vor dem Fototermin, also bis zum<br />
28.07.<strong>2012</strong> vorgenommen werden, um Ausfälle und Aufwand zu vermeiden.<br />
Es werden außer der klinischen Untersuchung mindestens 12 Standardaufnahmen angefertigt, die<br />
von einem Ärzteteam beurteilt und in Röntgenklassen lt. Röntgenprotokoll von 2007 eingestuft<br />
werden. Die Zulassungskriterien sowie die etwaige Zulassung werden im Einzelfall von dem<br />
Ärzteteam und der Auktionsleitung vorgenommen. Pferde mit Befund der Röntgenklasse 4 bekommen<br />
keine Zulassung.<br />
Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Terminabsprache nach dem Tag der Auswahl und mit der<br />
Zulassung Ihres Pferdes zur Auktion selbstständig an den Auktionstierarzt:<br />
Dr. Bernd Janetzko • Garreler Str. 37 • 49681 Varelbusch • Tel.: 04471-913434. Die Untersuchung des<br />
zur Auktion zugelassenen Pferdes muss bis zum 28.07.<strong>2012</strong> erfolgt sein.<br />
Die Kosten für die klinische und röntgenologische Untersuchung werden dem Aussteller mit 420,- € in<br />
Rechnung gestellt. Sollte während des Trainings für das beschriebene Pferd eine weitere tierärztliche<br />
Betreuung notwendig sein, so wird diese dem Aussteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine weitere<br />
klinische Untersuchung findet bei der Anlieferung zum Training am 19. September <strong>2012</strong> statt. Bei<br />
dieser Untersuchung werden ebenfalls Blut- bzw. Urinproben für eine Dopinguntersuchung in einem<br />
anerkannten Dopinglabor auf Kosten des Ausstellers entnommen.<br />
3.2) Wurmkur<br />
Jedes Pferd muss vor der Auktion eine zweimalige Wurmkur verabreicht bekommen haben, dabei<br />
sollte die letzte Behandlung 21 Tage vor der Anlieferung erfolgen.<br />
3.3) Tierärztliche Bescheinigung<br />
Pferde, für die der Pferdepass mit den vorstehenden genannten Eintragungen bei der Anlieferung zur<br />
Auktion nicht vorgelegt wird, werden von der Auktion ausgeschlossen. Des Weiteren entscheidet die<br />
letzte Aufnahmeuntersuchung durch den Auktionstierarzt über die Aufstallung.<br />
3.4) Sonstiges<br />
Der Besitzer ist verpflichtet, alle gesundheitlichen Mängel, wie z.B. Atemgeräusche, Kehlkopfpfeifen,<br />
Koppen, Weben und/oder sonstige Mängel und Untugenden des Pferdes, sowie vorgenommene<br />
Operationen, direkt nach der Auswahl der Kommission zur Kenntnis zu geben, damit eventuell sofort<br />
durch den Auktionstierarzt eine Beurteilung vorgenommen werden kann, um ein Ausmustern und die<br />
Kosten während der Auktionsphase zu vermeiden.<br />
3.5) Impfmodus<br />
• Um den Erkrankungen der Atemwege vorzubeugen, müssen alle zur <strong>ESI</strong> Auktion<br />
zugelassenen Pferde vor der Anlieferung folgende Impfungen erhalten haben: eine<br />
Grundimmunisierung bestehend aus zwei Impfungen im Abstand von 42-70 Tagen sowie<br />
einer Wiederholungsimpfung nach 6 Monaten gegen Influenza, Herpes 1.4 und Tetanus (z.B.<br />
Resequin, Duvaxyn, ProteqFlu-Te). Es darf zwischen der letzten Impfung und der Anlieferung<br />
zur Auktion kein größerer Abstand als 6 Monate liegen, da sonst kein ausreichender Schutz<br />
für die Auktionstrainingszeit gegeben ist.<br />
• Bei Pferden die nur gegen Influenza geimpft sind, muss die Herpes Impfung (z.B. Duvaxyn<br />
EHV 1,4) im Abstand von 4 Wochen 2x vorgenommen werden.<br />
• Die Impfungen sind unverzüglich nach der Zulassung vorzunehmen. Es sollten bei den<br />
Impfungen beide Halsseiten zu getrennten Injektionen genommen werden. Die letzte Impfung<br />
muss 14 Tage vor der Anlieferung erfolgen.<br />
• Lassen Sie sich die Impfungen bitte von Ihrem Tierarzt im Pferdepass bescheinigen, dieser<br />
trägt dann die Daten der Impfungen ein.<br />
• Die Pferde sind gegen Hautpilz im Abstand von 14 Tagen 2 x zu impfen, so dass die zweite<br />
Impfung einen Monat vor der Anlieferung verabreicht wurde.<br />
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4) Hinweise zur <strong>ESI</strong> Sportpferdeauktion<br />
4.1) Anlieferung zum Training<br />
Das beschriebene Pferd muss am 19. September bis 14 Uhr angeliefert werden. Das Pferd soll<br />
ordentlich frisiert/ geschoren und der letzte Hufbeschlag nicht älter als 2 Wochen sein. Wichtig:<br />
Eigentumsurkunde und Pferdepass mit den nötigen und vorgeschriebenen Impfungen sind bereits zur<br />
Anlieferung mitzubringen.<br />
4.2) Unterstell- und Ausbildungskosten<br />
Das Training, die Pflege und das Einstellen sowie Futter des Pferdes, wird mit einem Tagessatz von<br />
28,- € berechnet, für den gesamten Trainingszeitraum ergibt das einen Betrag von 308,- €. Bei einem<br />
Trainingsrückstand behält sich die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH vor, dass beschriebene Pferd von der<br />
Auktion auszuschließen.<br />
4.3) Ausrüstung<br />
Um während der Trainingszeit optisch einen guten Eindruck zu vermitteln, werden einheitliche<br />
Stalldecken, Halfter und Transportgamaschen von der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH erworben, die dem<br />
Aussteller mit 150,- € berechnet werden.<br />
4.4) Foto-, Video-, Katalog- und Werbekosten<br />
Der Foto- und Videotermin wird mündlich oder schriftlich bekannt gegeben. Der Fototermin findet auf<br />
dem Zuchthof Klatte statt. Die Kosten für Katalog, Internet, Foto-Video und Werbung werden dem<br />
Aussteller mit 420,- € in Rechnung gestellt. Die im Katalog aufgeführten Angaben der Abstammung<br />
sind auf Druckfehler zu prüfen und ggf. dem Team der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH zur Berichtigung<br />
mitzuteilen.<br />
4.5) Ablauf der Veranstaltung<br />
In der Auktionswoche ist eine öffentliche Präsentation vorgesehen. Der genaue Termin ist aus dem<br />
Terminplan des Auktionskataloges bzw. des Internets zu entnehmen. Etwaige Änderungen des<br />
Ablaufes behält sich die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH vor.<br />
4.6) Haftung des Ausstellers<br />
Die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH ist nicht für Schäden verantwortlich, welche das Pferd auf dem Transport<br />
der Anlieferung oder auf dem Auktionsgelände bzw. in der Auktionshalle erleidet. Der Aussteller ist bis<br />
zur endgültigen Zahlung durch den Käufer verantwortlich für alle Verluste und Schäden die dem Pferd<br />
selbst erwachsen oder durch das Pferd an Sachen und Personen verursacht werden, falls nicht<br />
letztere die Schuld trifft. Es ist der Nachweis einer entsprechenden Tierhalterhaftpflichtversicherung zu<br />
erbringen.<br />
Der Aussteller übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen gegenüber dem Käufer.<br />
Im Falle einer gesetzlich geregelten Wandlung können keine Kommissionsgebühren erstattet werden.<br />
Der Aussteller behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Die<br />
<strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH ist befugt, die Zahlung in Empfang zu nehmen und ggf. gegen den Käufer auf<br />
Zahlung des Kaufpreises und Nebenleistungen Klage zu erheben.<br />
4.7) Umsatzsteuer<br />
Alle in diesem Vertrag aufgeführten Kosten sind Nettobeträge, diese erhöhen sich um die daraus<br />
gültige Umsatzsteuer.<br />
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5) Versicherung der Auktionspferde<br />
Die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH schließt mit der<br />
LVM- Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.<br />
Kolde Ring 21<br />
48126 Münster<br />
einen Vertrag zur Versicherung der für die Auktion zugelassenen Pferde ab. Danach besteht während<br />
des Auktionstrainings folgender Versicherungsschutz für alle zugelassenen Pferde nach der klinischen<br />
und röntgenologischen Untersuchung durch den Auktionstierarzt:<br />
Versicherungsumfang:<br />
a) Die Entschädigung gilt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall, sowie<br />
Entschädigung bei dauerhafter Unbrauchbarkeit.<br />
b) Die Auktionspferde sind pauschal mit einer Versicherungssumme von 7.500,- € bis zum<br />
Zuschlag versichert, eine freiwillige individuelle Höherversicherung ist möglich.<br />
c) Der Versicherungsschutz für zurückgekaufte oder nicht verkaufte Pferde endet mit der<br />
Unterschrift/Feststellung „nicht verkauft“ oder Rückkauf auf dem Kaufzettel.<br />
d) Entschädigt werden 80% der Versicherungssumme, abzüglich eines Verwertungserlöses.<br />
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6) Auktionsbedingungen <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH<br />
A. Allgemeines<br />
Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung im Sinne<br />
des § 474 Abs. 1 S. 2 BGB, bei der die Pferde als gebrauchte Sachen im<br />
Rechtssinne verkauft werden.<br />
Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) finden deshalb<br />
kein Anwendung.<br />
Veranstalter der Versteigerung ist die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5,<br />
49688 Lastrup.<br />
Sie verkauft die im Katalog aufgeführten Pferde im eigenen Namen und für<br />
Rechnung der Beschicker (Kommissionsgeschäft).<br />
B. Beschaffenheitsvereinbarung<br />
Die zum Verkauf gestellten Pferde, die nicht der Lebensmittelgewinnung zu<br />
dienen bestimmt sind, werden, wie besichtigt, verkauft. Sie weisen im<br />
Zeitpunkt der Übergabe folgende Beschaffenheitsmerkmale, die zugleich den<br />
Gegenstand des Kaufvertrages bilden, auf:<br />
I. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:<br />
1. Abstammung wie im Katalog angeben.<br />
Die im Katalog angegebenen Abstammungen sind mit<br />
Zuchtbescheinigungen belegt, die den Käufern ausgehändigt werden.<br />
2. Geschlecht, Farbe und Geburtsjahr wie im Katalog angegeben.<br />
Die im Katalog enthaltene bildliche Darstellung des Pferdes sowie der<br />
hierzu ergangene Kurzkommentar –auch über die Zuordnung des Pferdes<br />
hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung Dressur/Springen/Vielseitigkeit<br />
stellen demgegenüber keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern<br />
beruhen auf Mitteilungen der Aussteller und subjektiv geprägten<br />
Eindrücken bei der Drucklegung des Kataloges.<br />
Eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des betroffenen Pferdes ist<br />
hiermit nicht verbunden.<br />
II. Gesundheitliche Beschaffenheit<br />
Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor der Anlieferung zur Vorbereitung<br />
auf die Auktion klinisch und röntgenologisch untersucht worden.<br />
Es wurden hierbei Röntgenaufnahmen folgender Standardprojektionen<br />
angefertigt:<br />
• Zehe vorne (90°) und Oxspring (0°)<br />
• Zehe hinten beiderseits<br />
• Sprunggelenk beiderseits (45°-70°, 90°-115°)<br />
• Knie beiderseits (90°-110°)<br />
Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Protokoll<br />
erstellt worden. Dieses kann von den Kaufinteressenten im Auktionsbüro<br />
eingesehen werden.<br />
Die Röntgenaufnahmen wurden nicht bewertet. Sie liegen während der<br />
gesamten Auktionsvorbereitung neben dem schriftlich fixierten<br />
Untersuchungsprotokoll betr. die klinische Untersuchung für Kaufinteressenten<br />
zur Einsichtnahme im Auktionsbüro bereit.<br />
Die Kaufinteressenten können sich die Aufnahmen durch einen Tierarzt ihrer<br />
Wahl oder durch den Auktionstierarzt interpretieren lassen. Eine Haftung bzgl.<br />
dieser Interpretation übernimmt der Veranstalter nicht.<br />
Das schriftlich festgehaltene Ergebnis der klinischen Untersuchung sowie auf<br />
die angefertigten Röntgenaufnahmen sind Gegenstand des Kaufvertrages.<br />
Weitere Beschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit<br />
oder sonstige Eigenschaften der Pferde hat der Veranstalter nicht ermittelt.<br />
Deshalb sind solche auch nicht Gegenstand des Kaufvertrages.<br />
C. Haftungsumfang<br />
I. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die unter lit. B. stehende<br />
Beschaffenheitsvereinbarung mit der Einschränkung, dass Ansprüche auf<br />
Nacherfüllung oder Minderung ausgeschlossen sind.<br />
II. Ansprüche auf Schadensersatz sind begrenzt auf die Erstattung von<br />
Transportkosten vom Auktionsstall zum Kaufstall innerhalb Deutschlands<br />
sowie auf die Unterstellungskosten und Kosten der ersten tierärztlichen<br />
Untersuchung sowie Schmiedekosten. Für weitere Kosten, insbesondere<br />
Training, Ersatzbeschaffung sowie etwaige Vermögensschäden haftet der<br />
Veranstalter nicht.<br />
D. Abnahme und Gefahrübergang<br />
I. Die Käufer bzw. ihres Beauftragten sind verpflichtet, nach Unterzeichnung<br />
des Kaufzettels das Pferd unverzüglich zu übernehmen.<br />
Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe darstellt, geht die Gefahr, die<br />
mit der Haltung des Pferdes verbunden ist, auf den Käufer über. Das<br />
Eigentumsrecht an dem verkauften Pferd geht mit restloser Bezahlung des<br />
Kaufpreises auf den Käufer über, auch wenn sich das Pferd dann noch im<br />
Gewahrsam des Veranstalters befindet.<br />
Die Haftung des Veranstalters für jegliche Art von Schäden an dem verkauften<br />
Pferd beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />
Deu Pferde werden mit Halftern und Stricken übergeben.<br />
E. Gewährleistung<br />
Abgesehen von der in lit. B dargestellten Beschaffenheitsvereinbarung wird<br />
das Pferd unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wie besichtigt verkauft.<br />
F. Verjährung<br />
Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten<br />
nach der Übergabe des Pferdes.<br />
G. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro<br />
Es werden nur Mehrwerte von mindestens 250,- € angenommen. Wenn<br />
mehrere Gebote vorliegen, so entscheidet die Auktionsleitung über den<br />
Zuschlag, er kann durch Los oder Zuteilung erfolgen.<br />
Von dem Käufer sind für jedes Pferd als Kommissionsgebühr 6% des<br />
Zuschlagspreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.<br />
Daneben trägt der Käufer die Prämie der zu dem Pferd gehörenden<br />
Versicherung. Die Prämie beträgt 2% des Zuschlagspreises einschl. der<br />
Kommissionsgebühr und der Umsatzsteuer.<br />
Mit seiner Unterschrift auf dem Kaufzettel ermächtigt der Käufer den<br />
Veranstalter, diese Versicherung in seinem Namen und auf seine Rechnung<br />
abzuschließen.<br />
Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Zuschlagspreis<br />
+ 6% Kommissionsgebühr<br />
= Nettobetrag<br />
+19% Umsatzsteuer<br />
= Bruttobetrag<br />
+2,0 % Versicherungsprämie<br />
Rechnungsbetrag<br />
Der Veranstalter ist befugt, die Zahlungen in Empfang zu nehmen. Käufer mit<br />
Wohnsitz oder Sitz im Eu-Ausland zahlen keine Umsatzsteuer, wenn die<br />
Pferde unmittelbar nach dem Erwerb in das Ausland gebracht werden. Käufer<br />
mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland zahlen die gesetzliche deutsche<br />
Umsatzsteuer.<br />
Sie zahlen keine Umsatzsteuer, wenn sie durch Vorlage ihrer<br />
Umsatzsteueridentifikationsnummer gegenüber dem Veranstalter nachweisen,<br />
dass sie das Pferd für Ihr Unternehmen erwerben.<br />
H. Entstehen wegen des Zuschlags Meinungsverschiedenheiten, die<br />
unverzüglich anzuzeigen sind, kann das Ausbieten nach Entscheidung<br />
des Beauftragten der Versteigerungsleitung wieder aufgenommen<br />
werden und wieder fortgesetzt werden. Dies ist auch dann zulässig, wenn<br />
der Kaufzettel bereits unterzeichnet ist.<br />
I. Der Kaufpreis ist sofort nach Zuschlag fällig.<br />
Bei der im Auktionsbüro eingerichteten Kasse ist der Rechnungsbetrag<br />
grundsätzlich in bar oder durch Scheck zu bezahlen.<br />
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des<br />
Rechnungsbetrages auf den Käufer über; bei Bezahlung per Scheck nach<br />
dessen Einlösung. Eine Schecksperrung ist ausgeschlossen, auch wenn der<br />
Käufer das erworbene Pferd reklamiert. Die Geltendmachung eines<br />
Zurückbehaltungs-/Aufrechnungsrechtes ist nur auf der Grundlage eines<br />
vollstreckbaren Titels möglich.<br />
J. Die Pferde müssen am Auktionstag bis 20.00 Uhr abgenommen sein,<br />
andernfalls stehen sie auf Kosten des Käufers.<br />
K. Kein Pferd darf vom Platz entfernt werden, bevor die Bezahlung<br />
geregelt ist.<br />
Der Abtrieb kann nur gegen Vorzeigen einer vom Versteigerungsbüro<br />
ausgestellten Bescheinigung erfolgen.<br />
L. Der Käufer hat bei Reklamationen den Veranstalter schriftlich zu<br />
unterrichten, der sich seinerseits mit dem Beschicker und der<br />
Versicherung in Verbindung setzt.<br />
M. Die Auktionsbedingungen werden am Auktionstag im Auktionsbüro<br />
öffentlich ausgehängt.<br />
N. Sollte einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder<br />
teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame<br />
Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzten, durch die der von den<br />
Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und<br />
durchführbarer Weise erreicht werden kann.<br />
O. Gerichtsstand bei Streitigkeiten, von denen der Veranstalter betroffen<br />
wird, ist Cloppenburg.<br />
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