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ESI Auktionsvertrag Reitpferde 2012

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<strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />

Tel.: +49 (0) 4472- 94 07 87 Fax: +49 (0) 4472-95 07 14 E-Mail: info@esiauction.com<br />

1) Vereinbarung<br />

zwischen der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />

- im Folgenden „Kommissionär“ genannt<br />

und:<br />

Aussteller: __________________________________________________________<br />

Straße, Hausnr.: _____________________________________________________<br />

PLZ, Ort: ___________________________________________________________<br />

Tel./ Fax.: __________________________________________________________<br />

E-Mail_____________________________________________________________<br />

- im Folgenden „Aussteller“ genannt<br />

Der Kommissionär verkauft im Rahmen der X. <strong>ESI</strong> Sportpferde Auktion am 29.09.<strong>2012</strong> das Pferd des<br />

Ausstellers auf der Grundlage der Auktionsbedingungen.<br />

Folgendes Pferd wird zur <strong>ESI</strong> Auktion am 29.09.12 in Klein-Roscharden zugelassen:<br />

Lebensnr. (FN):______________________________________________________<br />

Name des Pferdes: __________________________________________________<br />

Vater: ____________________________________________________________<br />

Mutter V: __________________________________________________________<br />

Geb. Datum: _______________________________________________________<br />

Farbe / Geschlecht: __________________________________________________<br />

Rasse/Verband: _____________________________________________________<br />

Stockmaß: _________________________________________________________<br />

Bitte legen Sie dem Vertrag eine Kopie der Eigentumsurkunde bei!<br />

Abweichend hiervon wird zwischen dem Kommissionär und Aussteller vereinbart, dass der<br />

Kommissionär<br />

a) vom Aussteller bevollmächtigt wird das Pferd auf Kosten und zu Lasten des Ausstellers<br />

zurückzunehmen, wenn es einen Sachmangel aufweist, der nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen des BGB, die für den Verkauf eines Verbrauchers an einen Unternehmer<br />

gelten, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigen würden.<br />

b) Alternativ ist der Kommissionär berechtigt, seinen Anspruch gegen den Aussteller unmittelbar<br />

an den Käufer des Pferdes abzutreten.<br />

Der Aussteller verpflichtet sich, dass näher bezeichnete Pferd für die <strong>ESI</strong> Auktion anzuliefern<br />

und erkennt die anliegenden Bedingungen der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH verbindlich an.<br />

Hiermit erkläre ich, dass ich als Aussteller eines Auktionspferdes bei der <strong>ESI</strong> Sportpferdeauktion,<br />

□ als Landwirt berechtigt ist, 10,7% Mwst. zu erhalten.<br />

□ als gewerblicher Unternehmer berechtigt ist, 19 % Mwst. zu erhalten.<br />

□ nicht berechtigt ist Mwst. zu erhalten.<br />

MwSt.-Sätze können sich evt. ändern!<br />

Steuernr. ____________________________________________________________<br />

Ort/Datum Unterschrift des Ausstellers<br />

__________________ _______________________<br />

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<strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />

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2) Angaben zur Verkaufsabrechnung<br />

2.1) Abrechnung und Zahlungsbedingungen<br />

Für die Vorbereitung und Durchführung der Auktion ist vom Verkäufer pro Pferd eine<br />

Kommissionsgebühr an die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH zu zahlen in Höhe von:<br />

ab bis 7.999,- € 12 % vom Zuschlagspreis<br />

ab 8.000,- € bis 14.999,- € 14 % vom Zuschlagspreis<br />

ab 15.000,- € bis 59.999,- € 16 % vom Zuschlagspreis<br />

ab 60.000,- € bis 99.999,- € 18 % vom Zuschlagspreis<br />

ab 100.000,- € bis 20 % vom Zuschlagspreis<br />

Bei der Kommission handelt es sich um den Nettopreis. Dieser wird zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer berechnet.<br />

Gibt es einen Vermittler, der seinen Kunden auf das beschriebene Pferd hingewiesen hat, erhält er<br />

(sofern an seinen Kunden verkauft) eine Vermittlungsprovision von 5% vom Nettoverkaufspreis. Diese<br />

zusätzlichen Vermittlungskosten sind vom Aussteller zu tragen. Die Provision wird dem Aussteller in<br />

Rechnung gestellt bzw. bei der Abrechnung von seiner Gutschrift abgezogen. Der Name des<br />

Vermittlers wird dem Aussteller nach der Auktion bekannt gegeben.<br />

Mit dieser Unterschrift erkennt der Aussteller die Bedingungen an:<br />

Datum, Unterschrift Aussteller: _____________________________________________<br />

Das Auktionspferd, das über die <strong>ESI</strong> Auktion verkauft ist, wird ca. 3 Wochen nach Zahlungseingang<br />

durch den Käufer mit dem Aussteller abgerechnet. Ohne vollständige Zahlung durch den Käufer wird<br />

kein Pferd abgerechnet.<br />

2.2) Rückkauf des Pferdes<br />

Mit Vertragsunterzeichnung verpflichtet sich der Aussteller das zur Auktion angenommene Pferd zur<br />

Verfügung zu halten. Bei vorzeitigem Verkauf ist eine Abstandszahlung von<br />

2.500,- € an die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH zu entrichten.<br />

Sollte das beschriebene Pferd vom Aussteller am Auktionstag zurückgekauft werden, so wird dem<br />

Aussteller eine Provision die prozentual gestaffelt ist in Rechnung gestellt (siehe Tabelle). Sollte das<br />

beschriebene Pferd kein Gebot erhalten, so ist ein Pauschalbetrag von 150,- € sowie die Kosten für<br />

die Versicherung in Höhe von 115,- € an den Veranstalter zu zahlen.<br />

von bis 7.499,- € 0 % vom Rückkaufspreis<br />

von 7.500,- € bis 14.999,- € 5 % vom Rückkaufspreis<br />

von 15.000,- € bis 7 % vom Rückkaufspreis<br />

Bei den Beträgen handelt es sich um den Nettopreis, dieser wird zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

berechnet.<br />

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3) Tierärztliche Hinweise<br />

(Bitte legen Sie dieses Schreiben Ihrem Tierarzt vor)<br />

3.1) Tierärztliche Untersuchung<br />

Die tierärztliche Untersuchung der zugelassenen Pferde muss vor dem Fototermin, also bis zum<br />

28.07.<strong>2012</strong> vorgenommen werden, um Ausfälle und Aufwand zu vermeiden.<br />

Es werden außer der klinischen Untersuchung mindestens 12 Standardaufnahmen angefertigt, die<br />

von einem Ärzteteam beurteilt und in Röntgenklassen lt. Röntgenprotokoll von 2007 eingestuft<br />

werden. Die Zulassungskriterien sowie die etwaige Zulassung werden im Einzelfall von dem<br />

Ärzteteam und der Auktionsleitung vorgenommen. Pferde mit Befund der Röntgenklasse 4 bekommen<br />

keine Zulassung.<br />

Bitte wenden Sie sich bezüglich einer Terminabsprache nach dem Tag der Auswahl und mit der<br />

Zulassung Ihres Pferdes zur Auktion selbstständig an den Auktionstierarzt:<br />

Dr. Bernd Janetzko • Garreler Str. 37 • 49681 Varelbusch • Tel.: 04471-913434. Die Untersuchung des<br />

zur Auktion zugelassenen Pferdes muss bis zum 28.07.<strong>2012</strong> erfolgt sein.<br />

Die Kosten für die klinische und röntgenologische Untersuchung werden dem Aussteller mit 420,- € in<br />

Rechnung gestellt. Sollte während des Trainings für das beschriebene Pferd eine weitere tierärztliche<br />

Betreuung notwendig sein, so wird diese dem Aussteller zusätzlich in Rechnung gestellt. Eine weitere<br />

klinische Untersuchung findet bei der Anlieferung zum Training am 19. September <strong>2012</strong> statt. Bei<br />

dieser Untersuchung werden ebenfalls Blut- bzw. Urinproben für eine Dopinguntersuchung in einem<br />

anerkannten Dopinglabor auf Kosten des Ausstellers entnommen.<br />

3.2) Wurmkur<br />

Jedes Pferd muss vor der Auktion eine zweimalige Wurmkur verabreicht bekommen haben, dabei<br />

sollte die letzte Behandlung 21 Tage vor der Anlieferung erfolgen.<br />

3.3) Tierärztliche Bescheinigung<br />

Pferde, für die der Pferdepass mit den vorstehenden genannten Eintragungen bei der Anlieferung zur<br />

Auktion nicht vorgelegt wird, werden von der Auktion ausgeschlossen. Des Weiteren entscheidet die<br />

letzte Aufnahmeuntersuchung durch den Auktionstierarzt über die Aufstallung.<br />

3.4) Sonstiges<br />

Der Besitzer ist verpflichtet, alle gesundheitlichen Mängel, wie z.B. Atemgeräusche, Kehlkopfpfeifen,<br />

Koppen, Weben und/oder sonstige Mängel und Untugenden des Pferdes, sowie vorgenommene<br />

Operationen, direkt nach der Auswahl der Kommission zur Kenntnis zu geben, damit eventuell sofort<br />

durch den Auktionstierarzt eine Beurteilung vorgenommen werden kann, um ein Ausmustern und die<br />

Kosten während der Auktionsphase zu vermeiden.<br />

3.5) Impfmodus<br />

• Um den Erkrankungen der Atemwege vorzubeugen, müssen alle zur <strong>ESI</strong> Auktion<br />

zugelassenen Pferde vor der Anlieferung folgende Impfungen erhalten haben: eine<br />

Grundimmunisierung bestehend aus zwei Impfungen im Abstand von 42-70 Tagen sowie<br />

einer Wiederholungsimpfung nach 6 Monaten gegen Influenza, Herpes 1.4 und Tetanus (z.B.<br />

Resequin, Duvaxyn, ProteqFlu-Te). Es darf zwischen der letzten Impfung und der Anlieferung<br />

zur Auktion kein größerer Abstand als 6 Monate liegen, da sonst kein ausreichender Schutz<br />

für die Auktionstrainingszeit gegeben ist.<br />

• Bei Pferden die nur gegen Influenza geimpft sind, muss die Herpes Impfung (z.B. Duvaxyn<br />

EHV 1,4) im Abstand von 4 Wochen 2x vorgenommen werden.<br />

• Die Impfungen sind unverzüglich nach der Zulassung vorzunehmen. Es sollten bei den<br />

Impfungen beide Halsseiten zu getrennten Injektionen genommen werden. Die letzte Impfung<br />

muss 14 Tage vor der Anlieferung erfolgen.<br />

• Lassen Sie sich die Impfungen bitte von Ihrem Tierarzt im Pferdepass bescheinigen, dieser<br />

trägt dann die Daten der Impfungen ein.<br />

• Die Pferde sind gegen Hautpilz im Abstand von 14 Tagen 2 x zu impfen, so dass die zweite<br />

Impfung einen Monat vor der Anlieferung verabreicht wurde.<br />

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4) Hinweise zur <strong>ESI</strong> Sportpferdeauktion<br />

4.1) Anlieferung zum Training<br />

Das beschriebene Pferd muss am 19. September bis 14 Uhr angeliefert werden. Das Pferd soll<br />

ordentlich frisiert/ geschoren und der letzte Hufbeschlag nicht älter als 2 Wochen sein. Wichtig:<br />

Eigentumsurkunde und Pferdepass mit den nötigen und vorgeschriebenen Impfungen sind bereits zur<br />

Anlieferung mitzubringen.<br />

4.2) Unterstell- und Ausbildungskosten<br />

Das Training, die Pflege und das Einstellen sowie Futter des Pferdes, wird mit einem Tagessatz von<br />

28,- € berechnet, für den gesamten Trainingszeitraum ergibt das einen Betrag von 308,- €. Bei einem<br />

Trainingsrückstand behält sich die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH vor, dass beschriebene Pferd von der<br />

Auktion auszuschließen.<br />

4.3) Ausrüstung<br />

Um während der Trainingszeit optisch einen guten Eindruck zu vermitteln, werden einheitliche<br />

Stalldecken, Halfter und Transportgamaschen von der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH erworben, die dem<br />

Aussteller mit 150,- € berechnet werden.<br />

4.4) Foto-, Video-, Katalog- und Werbekosten<br />

Der Foto- und Videotermin wird mündlich oder schriftlich bekannt gegeben. Der Fototermin findet auf<br />

dem Zuchthof Klatte statt. Die Kosten für Katalog, Internet, Foto-Video und Werbung werden dem<br />

Aussteller mit 420,- € in Rechnung gestellt. Die im Katalog aufgeführten Angaben der Abstammung<br />

sind auf Druckfehler zu prüfen und ggf. dem Team der <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH zur Berichtigung<br />

mitzuteilen.<br />

4.5) Ablauf der Veranstaltung<br />

In der Auktionswoche ist eine öffentliche Präsentation vorgesehen. Der genaue Termin ist aus dem<br />

Terminplan des Auktionskataloges bzw. des Internets zu entnehmen. Etwaige Änderungen des<br />

Ablaufes behält sich die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH vor.<br />

4.6) Haftung des Ausstellers<br />

Die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH ist nicht für Schäden verantwortlich, welche das Pferd auf dem Transport<br />

der Anlieferung oder auf dem Auktionsgelände bzw. in der Auktionshalle erleidet. Der Aussteller ist bis<br />

zur endgültigen Zahlung durch den Käufer verantwortlich für alle Verluste und Schäden die dem Pferd<br />

selbst erwachsen oder durch das Pferd an Sachen und Personen verursacht werden, falls nicht<br />

letztere die Schuld trifft. Es ist der Nachweis einer entsprechenden Tierhalterhaftpflichtversicherung zu<br />

erbringen.<br />

Der Aussteller übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen gegenüber dem Käufer.<br />

Im Falle einer gesetzlich geregelten Wandlung können keine Kommissionsgebühren erstattet werden.<br />

Der Aussteller behält sich das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Die<br />

<strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH ist befugt, die Zahlung in Empfang zu nehmen und ggf. gegen den Käufer auf<br />

Zahlung des Kaufpreises und Nebenleistungen Klage zu erheben.<br />

4.7) Umsatzsteuer<br />

Alle in diesem Vertrag aufgeführten Kosten sind Nettobeträge, diese erhöhen sich um die daraus<br />

gültige Umsatzsteuer.<br />

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5) Versicherung der Auktionspferde<br />

Die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH schließt mit der<br />

LVM- Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G.<br />

Kolde Ring 21<br />

48126 Münster<br />

einen Vertrag zur Versicherung der für die Auktion zugelassenen Pferde ab. Danach besteht während<br />

des Auktionstrainings folgender Versicherungsschutz für alle zugelassenen Pferde nach der klinischen<br />

und röntgenologischen Untersuchung durch den Auktionstierarzt:<br />

Versicherungsumfang:<br />

a) Die Entschädigung gilt bei Tod oder Nottötung durch Krankheit oder Unfall, sowie<br />

Entschädigung bei dauerhafter Unbrauchbarkeit.<br />

b) Die Auktionspferde sind pauschal mit einer Versicherungssumme von 7.500,- € bis zum<br />

Zuschlag versichert, eine freiwillige individuelle Höherversicherung ist möglich.<br />

c) Der Versicherungsschutz für zurückgekaufte oder nicht verkaufte Pferde endet mit der<br />

Unterschrift/Feststellung „nicht verkauft“ oder Rückkauf auf dem Kaufzettel.<br />

d) Entschädigt werden 80% der Versicherungssumme, abzüglich eines Verwertungserlöses.<br />

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6) Auktionsbedingungen <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH<br />

A. Allgemeines<br />

Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung im Sinne<br />

des § 474 Abs. 1 S. 2 BGB, bei der die Pferde als gebrauchte Sachen im<br />

Rechtssinne verkauft werden.<br />

Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) finden deshalb<br />

kein Anwendung.<br />

Veranstalter der Versteigerung ist die <strong>ESI</strong> Sportpferde GmbH, Rossegarden 5,<br />

49688 Lastrup.<br />

Sie verkauft die im Katalog aufgeführten Pferde im eigenen Namen und für<br />

Rechnung der Beschicker (Kommissionsgeschäft).<br />

B. Beschaffenheitsvereinbarung<br />

Die zum Verkauf gestellten Pferde, die nicht der Lebensmittelgewinnung zu<br />

dienen bestimmt sind, werden, wie besichtigt, verkauft. Sie weisen im<br />

Zeitpunkt der Übergabe folgende Beschaffenheitsmerkmale, die zugleich den<br />

Gegenstand des Kaufvertrages bilden, auf:<br />

I. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:<br />

1. Abstammung wie im Katalog angeben.<br />

Die im Katalog angegebenen Abstammungen sind mit<br />

Zuchtbescheinigungen belegt, die den Käufern ausgehändigt werden.<br />

2. Geschlecht, Farbe und Geburtsjahr wie im Katalog angegeben.<br />

Die im Katalog enthaltene bildliche Darstellung des Pferdes sowie der<br />

hierzu ergangene Kurzkommentar –auch über die Zuordnung des Pferdes<br />

hinsichtlich seiner vorwiegenden Begabung Dressur/Springen/Vielseitigkeit<br />

stellen demgegenüber keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern<br />

beruhen auf Mitteilungen der Aussteller und subjektiv geprägten<br />

Eindrücken bei der Drucklegung des Kataloges.<br />

Eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des betroffenen Pferdes ist<br />

hiermit nicht verbunden.<br />

II. Gesundheitliche Beschaffenheit<br />

Die zum Verkauf gestellten Pferde sind vor der Anlieferung zur Vorbereitung<br />

auf die Auktion klinisch und röntgenologisch untersucht worden.<br />

Es wurden hierbei Röntgenaufnahmen folgender Standardprojektionen<br />

angefertigt:<br />

• Zehe vorne (90°) und Oxspring (0°)<br />

• Zehe hinten beiderseits<br />

• Sprunggelenk beiderseits (45°-70°, 90°-115°)<br />

• Knie beiderseits (90°-110°)<br />

Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein tierärztliches Protokoll<br />

erstellt worden. Dieses kann von den Kaufinteressenten im Auktionsbüro<br />

eingesehen werden.<br />

Die Röntgenaufnahmen wurden nicht bewertet. Sie liegen während der<br />

gesamten Auktionsvorbereitung neben dem schriftlich fixierten<br />

Untersuchungsprotokoll betr. die klinische Untersuchung für Kaufinteressenten<br />

zur Einsichtnahme im Auktionsbüro bereit.<br />

Die Kaufinteressenten können sich die Aufnahmen durch einen Tierarzt ihrer<br />

Wahl oder durch den Auktionstierarzt interpretieren lassen. Eine Haftung bzgl.<br />

dieser Interpretation übernimmt der Veranstalter nicht.<br />

Das schriftlich festgehaltene Ergebnis der klinischen Untersuchung sowie auf<br />

die angefertigten Röntgenaufnahmen sind Gegenstand des Kaufvertrages.<br />

Weitere Beschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen, Gesundheit<br />

oder sonstige Eigenschaften der Pferde hat der Veranstalter nicht ermittelt.<br />

Deshalb sind solche auch nicht Gegenstand des Kaufvertrages.<br />

C. Haftungsumfang<br />

I. Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die unter lit. B. stehende<br />

Beschaffenheitsvereinbarung mit der Einschränkung, dass Ansprüche auf<br />

Nacherfüllung oder Minderung ausgeschlossen sind.<br />

II. Ansprüche auf Schadensersatz sind begrenzt auf die Erstattung von<br />

Transportkosten vom Auktionsstall zum Kaufstall innerhalb Deutschlands<br />

sowie auf die Unterstellungskosten und Kosten der ersten tierärztlichen<br />

Untersuchung sowie Schmiedekosten. Für weitere Kosten, insbesondere<br />

Training, Ersatzbeschaffung sowie etwaige Vermögensschäden haftet der<br />

Veranstalter nicht.<br />

D. Abnahme und Gefahrübergang<br />

I. Die Käufer bzw. ihres Beauftragten sind verpflichtet, nach Unterzeichnung<br />

des Kaufzettels das Pferd unverzüglich zu übernehmen.<br />

Mit dem Zuschlag, der auch die Besitzübergabe darstellt, geht die Gefahr, die<br />

mit der Haltung des Pferdes verbunden ist, auf den Käufer über. Das<br />

Eigentumsrecht an dem verkauften Pferd geht mit restloser Bezahlung des<br />

Kaufpreises auf den Käufer über, auch wenn sich das Pferd dann noch im<br />

Gewahrsam des Veranstalters befindet.<br />

Die Haftung des Veranstalters für jegliche Art von Schäden an dem verkauften<br />

Pferd beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.<br />

Deu Pferde werden mit Halftern und Stricken übergeben.<br />

E. Gewährleistung<br />

Abgesehen von der in lit. B dargestellten Beschaffenheitsvereinbarung wird<br />

das Pferd unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung wie besichtigt verkauft.<br />

F. Verjährung<br />

Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12 Monaten<br />

nach der Übergabe des Pferdes.<br />

G. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in Euro<br />

Es werden nur Mehrwerte von mindestens 250,- € angenommen. Wenn<br />

mehrere Gebote vorliegen, so entscheidet die Auktionsleitung über den<br />

Zuschlag, er kann durch Los oder Zuteilung erfolgen.<br />

Von dem Käufer sind für jedes Pferd als Kommissionsgebühr 6% des<br />

Zuschlagspreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.<br />

Daneben trägt der Käufer die Prämie der zu dem Pferd gehörenden<br />

Versicherung. Die Prämie beträgt 2% des Zuschlagspreises einschl. der<br />

Kommissionsgebühr und der Umsatzsteuer.<br />

Mit seiner Unterschrift auf dem Kaufzettel ermächtigt der Käufer den<br />

Veranstalter, diese Versicherung in seinem Namen und auf seine Rechnung<br />

abzuschließen.<br />

Der Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Zuschlagspreis<br />

+ 6% Kommissionsgebühr<br />

= Nettobetrag<br />

+19% Umsatzsteuer<br />

= Bruttobetrag<br />

+2,0 % Versicherungsprämie<br />

Rechnungsbetrag<br />

Der Veranstalter ist befugt, die Zahlungen in Empfang zu nehmen. Käufer mit<br />

Wohnsitz oder Sitz im Eu-Ausland zahlen keine Umsatzsteuer, wenn die<br />

Pferde unmittelbar nach dem Erwerb in das Ausland gebracht werden. Käufer<br />

mit Wohnsitz oder Sitz in Deutschland zahlen die gesetzliche deutsche<br />

Umsatzsteuer.<br />

Sie zahlen keine Umsatzsteuer, wenn sie durch Vorlage ihrer<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer gegenüber dem Veranstalter nachweisen,<br />

dass sie das Pferd für Ihr Unternehmen erwerben.<br />

H. Entstehen wegen des Zuschlags Meinungsverschiedenheiten, die<br />

unverzüglich anzuzeigen sind, kann das Ausbieten nach Entscheidung<br />

des Beauftragten der Versteigerungsleitung wieder aufgenommen<br />

werden und wieder fortgesetzt werden. Dies ist auch dann zulässig, wenn<br />

der Kaufzettel bereits unterzeichnet ist.<br />

I. Der Kaufpreis ist sofort nach Zuschlag fällig.<br />

Bei der im Auktionsbüro eingerichteten Kasse ist der Rechnungsbetrag<br />

grundsätzlich in bar oder durch Scheck zu bezahlen.<br />

Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des<br />

Rechnungsbetrages auf den Käufer über; bei Bezahlung per Scheck nach<br />

dessen Einlösung. Eine Schecksperrung ist ausgeschlossen, auch wenn der<br />

Käufer das erworbene Pferd reklamiert. Die Geltendmachung eines<br />

Zurückbehaltungs-/Aufrechnungsrechtes ist nur auf der Grundlage eines<br />

vollstreckbaren Titels möglich.<br />

J. Die Pferde müssen am Auktionstag bis 20.00 Uhr abgenommen sein,<br />

andernfalls stehen sie auf Kosten des Käufers.<br />

K. Kein Pferd darf vom Platz entfernt werden, bevor die Bezahlung<br />

geregelt ist.<br />

Der Abtrieb kann nur gegen Vorzeigen einer vom Versteigerungsbüro<br />

ausgestellten Bescheinigung erfolgen.<br />

L. Der Käufer hat bei Reklamationen den Veranstalter schriftlich zu<br />

unterrichten, der sich seinerseits mit dem Beschicker und der<br />

Versicherung in Verbindung setzt.<br />

M. Die Auktionsbedingungen werden am Auktionstag im Auktionsbüro<br />

öffentlich ausgehängt.<br />

N. Sollte einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder<br />

teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame<br />

Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzten, durch die der von den<br />

Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und<br />

durchführbarer Weise erreicht werden kann.<br />

O. Gerichtsstand bei Streitigkeiten, von denen der Veranstalter betroffen<br />

wird, ist Cloppenburg.<br />

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