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Vertrag Fohlen 2012

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ESI Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />

Tel.:+49 (0) 4472-94 07 87 Fax:+49 (0) 4472-95 07 14 info@esiauction.com<br />

1) Verkaufsverpflichtung<br />

Aussteller ________________________________________________<br />

Straße, Hausnr. ________________________________________________<br />

PLZ, Ort ________________________________________________<br />

Tel. / Fax. ________________________________________________<br />

Email: ________________________________________________<br />

Hiermit erkläre ich, dass ich als Aussteller eines Auktionsfohlens bei der ESI<br />

<strong>Fohlen</strong>auktion,<br />

als Landwirt berechtigt bin, 10,7% Mwst. zu erhalten.<br />

als gewerblicher Unternehmer berechtigt bin, 19% Mwst. zu erhalten.<br />

nicht berechtigt bin Mwst. zu erhalten.<br />

Mwst.-Sätze können sich ändern!<br />

Steuernr.: ______________________________________________________<br />

Folgendes <strong>Fohlen</strong> wird zu der ESI Auktion am 29. September <strong>2012</strong> zugelassen:<br />

Lebensnr. : __________________________________________<br />

Vater: __________________________________________<br />

Mutter V. : __________________________________________<br />

Geb.- Dat.: __________________________________________<br />

Farbe/Geschlecht: __________________________________________<br />

Rasse/Verband: __________________________________________<br />

Sonstiges: __________________________________________<br />

Legen Sie bitte dem <strong>Vertrag</strong> eine Kopie der Abstammung der Mutterstute bei!<br />

Der Unterzeichner verpflichtet sich, das obenstehend näher bezeichnete<br />

<strong>Fohlen</strong>/Stute für die ESI – Auktion anzuliefern und erkennt die anliegenden<br />

Bedingungen der ESI Sportpferde GmbH verbindlich an.<br />

Ort/Datum Unterschrift des Ausstellers<br />

________________________ ________________________


ESI Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />

Tel.:+49 (0) 4472-94 07 87 Fax:+49 (0) 4472-95 07 14 info@esiauction.com<br />

2) Angaben zur Verkaufsabrechnung<br />

2.1) Abrechnung und Zahlungsbedingungen<br />

Die ESI Sportpferde GmbH berechnet für sich folgende Provision beim Verkauf des<br />

beschriebenen <strong>Fohlen</strong>s/Stute vom Zuschlagspreis:<br />

ab 2.500,- € bis 4.999,- € 10% vom Zuschlagspreis<br />

ab 5.000,- € bis 9.999,- € 13% vom Zuschlagspreis<br />

ab 10.000,- € bis 15% vom Zuschlagspreis<br />

Bei der Provision handelt es sich um den Nettopreis. Dieser wird zzgl. der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer berechnet.<br />

Gibt es einen Vermittler, der seinen Kunden auf das beschriebene <strong>Fohlen</strong> hingewiesen hat,<br />

erhält er (sofern an seine Kunden verkauft), eine Vermittlungsprovision von 5 % vom<br />

Nettoverkaufspreis. Der Name des Vermittlers wird dem Aussteller nach der Auktion bekannt<br />

gegeben.<br />

Unterschrift Aussteller: _______________________________<br />

Das Auktionsfohlen, das über die ESI - Auktion verkauft ist, wird bei Abnahme des <strong>Fohlen</strong>s<br />

durch den Käufer mit dem Aussteller über die ESI Sportpferde GmbH abgerechnet<br />

(voraussichtlich Mitte bis Ende Oktober). Ohne vollständige Zahlung durch den Käufer wird<br />

kein <strong>Fohlen</strong> ausgeliefert bzw. abgerechnet.<br />

Der Aussteller übernimmt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung gegenüber dem<br />

Käufer. Im Falle einer gesetzlich geregelten Wandlung können keine Provisionszahlungen<br />

erstattet werden.<br />

Der Aussteller behält sich das Eigentumsrecht gemäß § 449 BGB bis zur vollständigen<br />

Zahlung des Kaufpreises vor. Die ESI Sportpferde GmbH ist befugt die Zahlung in Empfang<br />

zu nehmen und ggf. gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises und Nebenleistungen<br />

Klage zu erheben.<br />

2.2) Rückkauf des <strong>Fohlen</strong>s<br />

Mit <strong>Vertrag</strong>sunterzeichnung verpflichtet sich der Aussteller das zur Auktion angenommene<br />

<strong>Fohlen</strong>/ Stute zur Verfügung zu halten. Bei vorzeitigem Verkauf ist<br />

eine Abstandszahlung von 2.000,- € an die ESI Sportpferde GmbH fällig.<br />

Sollte das beschriebene <strong>Fohlen</strong>/Stute vom Aussteller am Auktionstag zurückgekauft werden,<br />

so wird dem Aussteller eine Provision die Prozentual gestaffelt ist in Rechnung gestellt<br />

(siehe Tabelle). Sollte das beschriebene <strong>Fohlen</strong> kein Gebot erhalten so ist ein<br />

Pauschalbetrag von 125,- € an den Veranstalter zu zahlen.<br />

Die Versicherungssumme von 115,- € wird dem Aussteller ebenfalls in Rechnung gestellt.<br />

Der Versicherungsschutz endet für nicht verkaufte <strong>Fohlen</strong> mit der Feststellung „nicht<br />

verkauft“ durch den Auktionator.<br />

von 2.500,- € bis 5.000,- € 5 % vom Rückkaufspreis<br />

von 5.001,- € bis 7.500,- € 6 % vom Rückkaufspreis<br />

von 7.501,- € bis 7 % vom Rückkaufspreis<br />

Bei der Provision handelt es sich um den Nettopreis. Dieser wird zzgl. der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer berechnet.


ESI Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />

Tel.:+49 (0) 4472-94 07 87 Fax:+49 (0) 4472-95 07 14 info@esiauction.com<br />

3) Tierärztliche Untersuchung<br />

Eine tierärztliche Untersuchung wird durch den Auktionstierarzt Dr. Bernd Janetzko,<br />

Varrelbusch, Tel.: 04471 / 91 34 34 durchgeführt. Bei schweren Mängeln behält sich die ESI<br />

Sportpferde GmbH vor, das beschriebene <strong>Fohlen</strong>/Stute von der Auktion auszuschließen. Es<br />

ist eine umfangreiche klinische Untersuchung erforderlich. Diese wird bei Anlieferung zur<br />

Auktion am Freitag, den 28. September durchgeführt. Die Kosten für die klinische<br />

Untersuchung werden dem Aussteller mit 65,- € in Rechnung gestellt.<br />

4) Hinweise zur ESI <strong>Fohlen</strong>auktion<br />

4.1) Anlieferung zur Auktion<br />

Das beschriebene <strong>Fohlen</strong> muss am 28. oder 29. September bis 10 00 angeliefert werden.<br />

Das <strong>Fohlen</strong> sowie die Mutterstute sollten frisiert, eingeflochten und die Hufe (falls notwendig)<br />

beschnitten sein. Das Einstellen der Stute mit <strong>Fohlen</strong> wird mit 75,- € berechnet. Bei<br />

schlechtem Pflege- bzw. Futterzustand sowie Erkrankungen, behält sich die ESI Sportpferde<br />

GmbH vor, das beschriebene <strong>Fohlen</strong>/Stute von der Auktion auszuschließen.<br />

4.2) Foto-, Katalog- und Werbekosten<br />

Der Foto- und Videotermin wird schriftlich bekannt gegeben und findet auf dem Zuchthof<br />

Klatte in Klein Roscharden statt. Die Kosten von 420,- € für Katalog, Internet, Foto-Video<br />

und Werbekosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.<br />

4.3) Haftung des Ausstellers<br />

Die ESI Sportpferde GmbH ist weder für Schäden verantwortlich, welche das <strong>Fohlen</strong> sowie<br />

die Mutterstute auf dem Transport der Anlieferung oder auf dem Auktionsgelände bzw. in der<br />

Auktionshalle erleidet. Der Aussteller ist bis zur endgültigen Zahlung durch den Käufer<br />

verantwortlich für alle Verluste und Schäden, die dem <strong>Fohlen</strong>/Stute selbst erwachsen oder<br />

durch das <strong>Fohlen</strong>/Stute an Sachen und Personen verursacht werden, falls nicht Letztere die<br />

Schuld trifft.<br />

Des Weiteren übernimmt die ESI keine Haftung für Ansprüche bzw. Kosten, falls das <strong>Fohlen</strong><br />

kurzfristig trotz vorheriger Zusage noch von der Auktion ausgeschlossen wird.<br />

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Programmänderungen oder Absagen<br />

aufgrund von äußeren und unvorhersehbaren Umständen oder höherer Gewalt. Falls eine<br />

Veranstaltung ausfällt, erfolgt keine Erstattung der bis dahin für den Aussteller angefallenen<br />

Kosten.<br />

4.4) Umsatzsteuer<br />

Alle in diesem <strong>Vertrag</strong> aufgeführten Kosten sind Nettobeträge. Diese erhöhen sich um die<br />

daraus gültige Mehrwertsteuer.


ESI Sportpferde GmbH, Rossegarden 5, 49688 Lastrup<br />

Tel.:+49 (0) 4472-94 07 87 Fax: +49 (0) 4472-95 07 14 info@esiauction.com<br />

5) Auktionsbedingungen ESI Sportpferde GmbH (<strong>Fohlen</strong>)<br />

A. Allgemeines<br />

Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung<br />

im Sinne des § 474 Ans. 1 S. 2 BGB, bei der die <strong>Fohlen</strong> als<br />

gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden.<br />

Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff. BGB) finden<br />

deshalb keine Anwendung.<br />

Veranstalter der Versteigerung ist die ESI Sportpferde GmbH,<br />

Rossegarden 5, 49688 Lastrup.<br />

Sie verkauft die im Katalog aufgeführten <strong>Fohlen</strong> im eigenen Namen<br />

und für Rechnung der Beschicker (Kommissionsgeschäft).<br />

B. Beschaffenheitsvereinbarung<br />

Die zum Verkauf gestellten <strong>Fohlen</strong>, die nicht der<br />

Lebensmittelgewinnung zu dienen bestimmt sind, werden, wie<br />

besichtigt, verkauft. Sie weisen im Zeitpunkt der Übergabe<br />

folgende Beschaffenheitsmerkmale, die zugleich den Gegenstand<br />

des Kaufvertrages bieten, auf:<br />

I. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:<br />

1. Abstammung wie im Katalog angegeben.<br />

Die im Katalog angegebenen Abstammungen sind mit<br />

Zuchtbescheinigungen belegt, die den Käufern ausgehändigt<br />

werden.<br />

2. Geschlecht, Farbe und Geburtsjahr wie im Katalog<br />

angegeben. Die im Katalog enthaltene bildliche Darstellung des<br />

<strong>Fohlen</strong>s sowie der hierzu ergangene Kurzkommentar – auch über<br />

die Zuordnung des <strong>Fohlen</strong>s hinsichtlich seiner vorwiegenden<br />

Begabung Dressur/ Springen/ Vielseitigkeit stellen dem gegenüber<br />

keine Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern beruhen auf<br />

Mitteilungen der Aussteller und subjektiv geprägten Eindrücken bei<br />

der Drucklegung des Kataloges.<br />

Eine Zusage hinsichtlich besonderer Fähigkeiten des betroffenen<br />

<strong>Fohlen</strong>s ist hiermit nicht verbunden.<br />

II. Gesundheitliche Beschaffenheit<br />

Die zum Verkauf gestellten <strong>Fohlen</strong> sind vor der Anlieferung zur<br />

Auktion klinisch untersucht worden.<br />

Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein<br />

tierärztliches Protokoll erstellt worden. Dieses kann von den<br />

Kaufinteressenten im Auktionsbüro eingesehen werden.<br />

Das schriftlich festgehaltene Ergebnis der klinischen Untersuchung<br />

ist Gegenstand des Kaufvertrages.<br />

C. Haftungsumfang<br />

I. Die zum Verkauf gestellten <strong>Fohlen</strong> sind vor der Anlieferung zur<br />

Auktion klinisch untersucht worden.<br />

Über die vorgenommene klinische Untersuchung ist ein<br />

tierärztliches Protokoll erstellt worden. Dieses kann von den<br />

Kaufinteressenten im Auktionsbüro eingesehen werden.<br />

Das schriftlich festgehaltene Ergebnis der klinischen Untersuchung<br />

ist Gegenstand des Kaufvertrages.<br />

Weitere Beschaffenheitsmerkmale im Hinblick auf Leistungen,<br />

Gesundheit oder sonstige Eigenschaften der <strong>Fohlen</strong> hat der<br />

Veranstalter nicht ermittelt. Deshalb sind solche auch nicht<br />

Gegenstand des Kaufvertrags.<br />

D. Abnahme und Gefahrübergang<br />

I. Die Käufer bzw. ihre Beauftragten sind verpflichtet, den<br />

Zuschlagspreis zzgl. Kommissionsgebühr und<br />

Versicherungsprämie nach Unterzeichnung des Kaufzettels zu<br />

bezahlen.<br />

Mit dem Zuschlag, der nicht auch die Besitzübergabe darstellt, geht<br />

die Gefahr, die mit der Haltung des <strong>Fohlen</strong>s verbunden ist,<br />

zunächst nicht auf den Käufer über. Das Eigentumsrecht an dem<br />

verkauften <strong>Fohlen</strong> geht mit restloser Bezahlung des Kaufpreises<br />

und nach dem Absetzten des <strong>Fohlen</strong>s bei dessen Herausgabe an<br />

den Käufer auf diesen über.<br />

Der Veranstalter behält den von dem Käufer an ihn bezahlten<br />

Kaufpreis treuhänderisch bis zu dem Zeitpunkt der Übergabe des<br />

<strong>Fohlen</strong>s an den Käufer. Mit der Übergabe des <strong>Fohlen</strong>s aus<br />

gründen die der Beschicker zu vertreten hat, nicht, so ist der<br />

Veranstalter berechtigt, den Kaufpreis an den Käufer<br />

zurückzuerstatten.<br />

Die Haftung des Veranstalters für jegliche Art von Schäden an dem<br />

verkauften <strong>Fohlen</strong> beschränkt sich auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit.<br />

E. Gewährleistung<br />

Abgesehen von der in lit. B dargestellten<br />

Beschaffenheitsvereinbarung wird das <strong>Fohlen</strong> unter Ausschluss<br />

jeglicher Gewährleistung wie besichtigt verkauft.<br />

F. Verjährung<br />

Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren innerhalb von 12<br />

Monate nach der Übergabe des <strong>Fohlen</strong>s.<br />

G. Das Ausbieten der <strong>Fohlen</strong> erfolgt in Euro (€)<br />

Es werden nur Mehrwerte von mindestens € 250,00 angenommen.<br />

Wenn mehrere Gebote vorliegen, so entscheidet die<br />

Auktionsleitung über den Zuschlag, er kann durch Los oder<br />

Zuteilung erfolgen.<br />

Von dem Käufer sind für jedes <strong>Fohlen</strong> als Kommissionsgebühr 6%<br />

des Zuschlagspreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu<br />

entrichten. Daneben trägt der Käufer die Prämie der zu dem<br />

<strong>Fohlen</strong> gehörenden Versicherung. Die Prämie beträgt 2% des<br />

Zuschlagspreises einschl. der Kommissionsgebühr und der<br />

Umsatzsteuer. Mit seiner Unterschrift auf dem Kaufzettel<br />

ermächtigt der Käufer den Veranstalter, diese Versicherung in<br />

seinem Namen und auf seine Rechnung abzuschließend. Der<br />

Rechnungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen:<br />

Zuschlagpreis<br />

+ 6 % Kommissionsgebühr<br />

= Nettobetrag<br />

+ 19% Umsatzsteuer<br />

= Bruttobetrag<br />

+ 2% Versicherungsprämie<br />

Rechnungsbetrag<br />

Der Veranstalter ist befugt, die Zahlungen in Empfang zu nehmen.<br />

Käufer mit Wohnsitz außerhalb der EU zahlen keine Umsatzsteuer,<br />

wenn die <strong>Fohlen</strong> unmittelbar nach dem Erwerb ins Ausland<br />

verbracht werden. Käufer mit Wohnsitz oder Sitz im EU-Ausland<br />

zahlen die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer. Sie zahlen keine<br />

Umsatzsteuer, wenn sie die Vorlage ihrer<br />

Umsatzsteueridentifikationsnummer gegenüber dem Veranstalter<br />

nachweisen, dass sie das <strong>Fohlen</strong> für Ihr Unternehmen erwerben.<br />

H. Entstehen wegen des Zuschlags<br />

Meinungsverschiedenheiten, die unverzüglich anzuzeigen sind,<br />

kann das Ausbieten nach Entscheidung des Beauftragten der<br />

Versteigerungsleitung wieder aufgenommen und wieder fortgesetzt<br />

werden. Dies ist auch dann zulässig, wenn der Kaufzettel bereits<br />

unterzeichnet ist.<br />

I. Der Kaufpreis ist sofort nach Zuschlag fällig.<br />

Bei der im Auktionsbüro eingerichteten Kasse ist der<br />

Rechnungsbetrag grundsätzlich in bar oder durch Scheck zu<br />

bezahlen.<br />

Eine Schecksperrung ist ausgeschlossen, auch wenn der Käufer<br />

das erworbene <strong>Fohlen</strong> reklamiert. Die Geltendmachung eines<br />

Zurückbehaltungs-/Aufrechnungsrechts ist nur auf der Grundlage<br />

eines vollstreckbaren Titels möglich.<br />

J. Der Käufer hat bei Reklamationen den Veranstalter<br />

schriftlich zu unterrichten, der sich seinerseits mit dem<br />

Beschicker und der Versicherung in Verbindung setzt.<br />

K. Die Auktionsbedigungen werden am Auktionstag im<br />

Auktionsbüro öffentlich ausgehängt.<br />

L. Sollte einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird<br />

hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht<br />

berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu<br />

ersetzten, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche<br />

Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Wiese erreicht<br />

werden kann.<br />

M. Gerichtsstand bei Streitigkeiten, von denen der<br />

Veranstalter betroffen wird, ist Cloppenburg.

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