Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Poolabschreibung - esf-epm
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Poolabschreibung - esf-epm
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Poolabschreibung - esf-epm
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Verwendungsnachweis<br />
Verwendungsnachweis<br />
Stand: 01/2012<br />
Der Projektträger ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis darzulegen.<br />
Für den Verwendungsnachweis für Projekte im Förderbereich Arbeit und Soziales und Projekte im Förderbereich<br />
Wirtschaft sind folgende Unterlagen einzureichen 1 :<br />
1. zahlenmäßiger Nachweis (mit Beleglisten)<br />
2. Nachweis der Personalaufwendungen<br />
3. Tätigkeitsnachweis<br />
4. Sachbericht<br />
5. Projektangaben zum Verwendungsnachweis<br />
6. Publizitätsnachweise (z.B. Flyer)<br />
7. Monitoring (Daten der Teilnehmenden, Unternehmensdaten)<br />
Die Unterlagen müssen spätestens am 31.03. nach Ende eines jeden Kalenderjahres und generell drei Monate nach<br />
Projektende der L-Bank vorliegen. Es gilt der Posteingang. Zusätzlich sind der zahlenmäßige Nachweis, sowie das<br />
Monitoring mit der iFH2@-Anwendung elektronisch zu übermitteln. Des Weiteren müssen bei Projekten im Förderbereich<br />
Arbeit und Soziales die Projektangaben zum Verwendungsnachweis per e-Mail dem ESF-Team<br />
(oeffentlichkeitsarbeit@<strong>esf</strong>-team.de) zugeleitet werden. Bei regionalen Projekten ist der Sachbericht außerdem der<br />
Geschäftsführung des ESF Arbeitskreises zuzusenden. Bei zentralen Projekten im Förderbereich Arbeit und Soziales<br />
ist der Sachbericht zusätzlich per Post an die ESF-Verwaltungsbehörde zu senden. Bei Projekten im Förderbereich<br />
Wirtschaft ist der Sachbericht zusätzlich per Email an <strong>esf</strong>-wirtschaft@mfw.bwl.de zu senden.<br />
Der abgegebene Verwendungsnachweis ist bindend. Nachträgliche Änderungen sind ausführlich zu begründen und<br />
mit entsprechenden Belegen nachzuweisen.<br />
1. Zahlenmäßiger Nachweis:<br />
Der zahlenmäßige Nachweis wird in der iFH2@-Anwendung als Verwendungsnachweis bezeichnet. Die Daten sind<br />
dort über den Link „bearbeiten“ (auf der Seite „Projektübersicht“) einzugeben. Unter dem Reiter Projekt sind die Kontonummer<br />
einzutragen, sowie der erreichte Wert bei den Outputindikatoren anzugeben. Außerdem ist ein Häkchen<br />
zu setzen, ob der Sachbericht dem schriftlichen Verwendungsnachweis bereits beiliegt oder nachgereicht wird. Die<br />
Aufwendungen sind unter den zugehörigen Kostenpositionen zu erfassen. Ebenso verhält es sich bei der Finanzierung.<br />
Neben den Daten sind bei den Aufwendungen auch Häkchen für verschiedene Abfragen zu setzen.<br />
1 Die Unterlagen zum Verwendungsnachweis für Programme im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft<br />
unterscheiden sich von den Unterlagen für den Verwendungsnachweis für standardisierte Projekte und Modellprojekte. Zu jedem<br />
Programm gibt es eigene Formulare zum Verwendungsnachweis. Unter www.<strong>esf</strong>-bw.de können Sie sich über die erforderlichen<br />
Vordrucke und Anlagen informieren und die entsprechenden Formulare herunterladen.<br />
Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 1 von 4<br />
© EPM
Verwendungsnachweis<br />
Stand: 01/2012<br />
Es empfiehlt sich regelmäßig zu speichern, damit Eingaben nicht verloren gehen. Nach dem Speichern können Hinweise<br />
(blau) und Fehlermeldungen (gelb) auftreten. Letztere verhindern eine Abgabe.<br />
Nach der Eingabe kann der zahlenmäßige Nachweis in der Projektübersicht bereitgestellt werden. Dies ist die elektronische<br />
Abgabe des Verwendungsnachweises. Anschließend ist der Verwendungsnachweis auszudrucken und unterschrieben<br />
an die L-Bank zu schicken. Dem Verwendungsnachweis ist eine Belegliste beizulegen, auf der alle Einnahmen<br />
und Ausgaben des Projektes nach Einzelbelegen aufgeführt sind. (Näheres hierzu können Sie der Arbeitshilfe<br />
Mittelanforderung entnehmen.)<br />
Nach der Einreichung des Schlussverwendungsnachweises geleistete Auszahlungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.<br />
Förderfähige Kosten, für die bis zur Abgabe des Verwendungsnachweises noch keine Belege vorliegen,<br />
die aber definitiv den Projektzeitraum betreffen, können nur dann mit abgerechnet werden, wenn sie eindeutig bestimmt<br />
werden können – beispielsweise die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, die aufgrund der bekannten Beitragsformeln<br />
berechnet werden können. Alle Änderungen im Projektverlauf gegenüber der Bewilligung sind der L-<br />
Bank unverzüglich mitzuteilen und auf Aufforderung der L-Bank ausführlich zu begründen. Änderungen können nur<br />
für das laufende Kalenderjahr mitgeteilt werden, eine Genehmigung später mitgeteilter Änderungen ist nicht möglich.<br />
Kostenüberschreitungen und Kostenverschiebungen innerhalb des Kosten- und Finanzierungsplans sind grundsätzlich<br />
zulässig, wenn diese durch Einsparungen in anderen Kostenpositionen ausgeglichen werden können. Dies gilt<br />
auch für Positionen, für die im Antrag kein Ansatz eingeplant war. Sind diese Kostenüberschreitungen oder Kostenverschiebungen<br />
in den Kostenblöcken 1. Personalkosten und 3. Sachkosten größer als 20%, müssen diese gegenüber<br />
der L-Bank spätestens mit dem Verwendungsnachweis angezeigt und begründet werden.<br />
2. Nachweis der Personalaufwendungen<br />
Hierfür gibt es ein Formblatt analog zur letzten Seite des Antragsformulars. Es kann auf der Seite www.<strong>esf</strong>-bw.de<br />
herunter geladen werden. Dieses besteht aus zwei Teilen. Teil eins ist für Mitarbeitende in einem Anstellungsverhältnis<br />
auszufüllen (internes Personal). Teil zwei ist für Honorarkräfte vorgesehen (externes Personal).<br />
Beim Ausfüllen sollte auf folgende Punkte geachtet werden:<br />
Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 2 von 4<br />
© EPM
Verwendungsnachweis<br />
Stand: 01/2012<br />
Das Formular ist für das jeweilige Kalenderjahr auszufüllen, auf das sich der Verwendungsnachweis bezieht.<br />
Alle fest angestellten Mitarbeitenden, die im Rahmen des Projekts abgerechnet werden, müssen einzeln<br />
benannt werden, also auch beispielsweise Reinigungskräfte, eigene Kinderbetreuung etc.<br />
Bei allen abgerechneten Mitarbeitenden, die nicht für den gesamten Berichtszeitraum im Projekt eingesetzt<br />
waren, muss auch der tatsächliche Einsatzzeitraum angegeben werden. Die angegebenen Kosten müssen<br />
sich entsprechend exakt auf diesen Zeitraum beziehen.<br />
Die auf das Projekt entfallenden Stunden und die abgerechneten Kosten müssen im gleichen Verhältnis zueinander<br />
stehen (z.B. 6 Stunden bei einer 30 Stunden Anstellung bedeutet 20% der Kosten).<br />
Die Kostenposition des Verwendungsnachweises „1.1 Personalaufwendungen“ muss mit den Summe(n) der<br />
Personalkostenübersicht identisch sein.<br />
Die Personalkostenübersicht ist ausgedruckt dem Verwendungsnachweis beizulegen.<br />
3. Tätigkeitsnachweis<br />
Dieser ist für alle internen Mitarbeiter/innen und für alle externen Mitarbeiter/innen, für die keine Rechnung mit Leistungsnachweis<br />
vorliegt, auszufüllen und ebenso ausgedruckt und mit Unterschrift des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin<br />
dem Verwendungsnachweis beizulegen. Zum Ausfüllen des Dokuments gibt es keine offiziellen Erläuterungen,<br />
daher ist es dem Projektträger überlassen, wie er/sie den Tätigkeitsnachweis ausfüllt. EPM empfiehlt den Tätigkeitsnachweis<br />
monatlich und mit Angabe der Bruttoarbeitszeit (faktische Arbeitszeit zzgl. Feiertagen, Urlaub und Krankheit)<br />
auszufüllen. Im Tätigkeitsnachweis sollten die Leistungen die im Abrechnungszeitraum erbracht wurden, stichwortartig<br />
und allgemein beschrieben werden (bspw. Erstellen einer Evaluation, Durchführung von Sprachkursen, Erstellen<br />
einer Konzeption etc.)<br />
4. Sachbericht<br />
Hierzu ist das Formular „Sachbericht“ ausgefüllt und ausgedruckt dem Verwendungsnachweis beizulegen. Der<br />
Sachbericht muss eine Beurteilung des Projektes ermöglichen und dient der Beurteilung, ob das Projekt die gesetzten<br />
beschäftigungswirksamen und gleichstellungspolitischen Ziele erreicht. Der Sachbericht ist ein jährlich fortzuschreibender<br />
zusammenfassender Bericht über die im Projektverlauf gegenüber dem Antrag eingetretenen Veränderungen.<br />
Abweichungen vom Projektverlauf müssen im Sachbericht begründet werden. Der Sachbericht für Projekte<br />
im Förderbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren beinhaltet Angaben<br />
zu Ausgangslage und Handlungsbedarf, Zielerreichung (inkl. Teilnehmendenzahl), Projektumsetzung und Finanzierung.<br />
Der Sachbericht wird mit allen erforderlichen Anlagen an die L-Bank gesendet. Außerdem ist bei regionalen<br />
Projekten dem zuständigen ESF Arbeitskreis ein Exemplar zuzuschicken. Bei zentralen Projekten ist der<br />
Sachbericht (neben dem Versand an die L-Bank zusätzlich) an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,<br />
Frauen und Senioren zu senden. Das Sachberichtsformular für Projekte im Förderbereich des Ministeriums für<br />
Finanzen und Wirtschaft besteht aus den Teilen allgemeine Angaben, Outputindikatoren, Sachbericht, Transnationale<br />
Kooperation, Nachhaltigkeit, und Veröffentlichung. Im Teil C des Sachberichts sind Angaben zu Zielsetzung und<br />
Zielgruppe (inkl. Teilnehmendenzahl), Projektinhalte und –umsetzung, Publizitätsmaßnahmen, Sicherung der Projektergebnisse<br />
sowie Erfolg und Nachhaltigkeit des Projekts zu machen. Im Formular ist anzugeben, ob es sich um<br />
einen Teil- oder um einen Schlussverwendungsnachweis handelt. Das Sachberichtsformular ist vollständig auszufül-<br />
Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 3 von 4<br />
© EPM
Verwendungsnachweis<br />
Stand: 01/2012<br />
len. Bei Bedarf können die Ausführungen in einer Anlage entsprechend der Sachberichtsgliederung fortgeführt werden.<br />
Auch weitere zusätzliche Anlagen können jederzeit beigefügt werden. Träger aus dem Bereich des Ministeriums<br />
für Finanzen und Wirtschaft senden den Sachbericht, neben dem Ausdruck für die L-Bank, zusätzlich per Mail<br />
an <strong>esf</strong>-wirtschaft@mfw.bwl.de.<br />
5. Projektangaben zum Verwendungsnachweis<br />
Diese Vorlage „Projektbeschreibung“ (PDF) ist von Projektträgern im Förderbereich des Ministeriums für Arbeit und<br />
Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren auszufüllen und per e-Mail zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit an das<br />
ESF-Team zu schicken (oeffentlichkeitsarbeit@<strong>esf</strong>-team.de). Es handelt sich um eine pdf-Datei, die eine eigene<br />
Versandfunktion hat. Ein Abspeichern des ausgefüllten Formulars ist nicht möglich. Es empfiehlt sich daher die Eingaben<br />
eventuell in einem Textverarbeitungsprogramm vorzuschreiben und dann einzufügen. Sie können neben dem<br />
Formular auch Logos und Bilddateien mitschicken. Ein Ausdruck des Formulars ist dem schriftlichen Verwendungsnachweis<br />
beizulegen.<br />
6. Publizitätsnachweise<br />
Sofern entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt wurden, sind der L-Bank zur Prüfung der<br />
Publizitätspflicht zwei entsprechende Exemplare beizulegen (z.B. Flyer, CD’s).<br />
Bei Projekten im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sind dem Verwendungsnachweis, neben<br />
Belegexemplaren für Werbematerialien auch weitere Dokumente, wie bspw. erstellte Lehrgangsunterlagen, Leitfäden,<br />
Dokumentationen, Bericht der wissenschaftlichen Begleitung usw. beizufügen.<br />
7. Monitoring (Daten der Teilnehmenden, Unternehmensdaten)<br />
Zu diesem Punkt sei auf die Arbeitshilfe „Monitoring“ verwiesen. Die Abgabe der kumulierten Stammblattdaten erfolgt<br />
über die iFH2@-Anwendung. Es gibt hier jedoch keinen offiziellen Ausdruck der dem schriftlichen Verwendungsnachweis<br />
beizulegen ist.<br />
Die EPM-Vorlage „Checkliste zum Verwendungsnachweis“ gibt Ihnen eine Übersicht über die zu erledigenden Arbeiten<br />
im Hinblick auf die Abgabe des Verwendungsnachweises.<br />
Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 4 von 4<br />
© EPM