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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Poolabschreibung - esf-epm

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Verwendungsnachweis<br />

Verwendungsnachweis<br />

Stand: 01/2012<br />

Der Projektträger ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch einen Verwendungsnachweis darzulegen.<br />

Für den Verwendungsnachweis für Projekte im Förderbereich Arbeit und Soziales und Projekte im Förderbereich<br />

Wirtschaft sind folgende Unterlagen einzureichen 1 :<br />

1. zahlenmäßiger Nachweis (mit Beleglisten)<br />

2. Nachweis der Personalaufwendungen<br />

3. Tätigkeitsnachweis<br />

4. Sachbericht<br />

5. Projektangaben zum Verwendungsnachweis<br />

6. Publizitätsnachweise (z.B. Flyer)<br />

7. Monitoring (Daten der Teilnehmenden, Unternehmensdaten)<br />

Die Unterlagen müssen spätestens am 31.03. nach Ende eines jeden Kalenderjahres und generell drei Monate nach<br />

Projektende der L-Bank vorliegen. Es gilt der Posteingang. Zusätzlich sind der zahlenmäßige Nachweis, sowie das<br />

Monitoring mit der iFH2@-Anwendung elektronisch zu übermitteln. Des Weiteren müssen bei Projekten im Förderbereich<br />

Arbeit und Soziales die Projektangaben zum Verwendungsnachweis per e-Mail dem ESF-Team<br />

(oeffentlichkeitsarbeit@<strong>esf</strong>-team.de) zugeleitet werden. Bei regionalen Projekten ist der Sachbericht außerdem der<br />

Geschäftsführung des ESF Arbeitskreises zuzusenden. Bei zentralen Projekten im Förderbereich Arbeit und Soziales<br />

ist der Sachbericht zusätzlich per Post an die ESF-Verwaltungsbehörde zu senden. Bei Projekten im Förderbereich<br />

Wirtschaft ist der Sachbericht zusätzlich per Email an <strong>esf</strong>-wirtschaft@mfw.bwl.de zu senden.<br />

Der abgegebene Verwendungsnachweis ist bindend. Nachträgliche Änderungen sind ausführlich zu begründen und<br />

mit entsprechenden Belegen nachzuweisen.<br />

1. Zahlenmäßiger Nachweis:<br />

Der zahlenmäßige Nachweis wird in der iFH2@-Anwendung als Verwendungsnachweis bezeichnet. Die Daten sind<br />

dort über den Link „bearbeiten“ (auf der Seite „Projektübersicht“) einzugeben. Unter dem Reiter Projekt sind die Kontonummer<br />

einzutragen, sowie der erreichte Wert bei den Outputindikatoren anzugeben. Außerdem ist ein Häkchen<br />

zu setzen, ob der Sachbericht dem schriftlichen Verwendungsnachweis bereits beiliegt oder nachgereicht wird. Die<br />

Aufwendungen sind unter den zugehörigen Kostenpositionen zu erfassen. Ebenso verhält es sich bei der Finanzierung.<br />

Neben den Daten sind bei den Aufwendungen auch Häkchen für verschiedene Abfragen zu setzen.<br />

1 Die Unterlagen zum Verwendungsnachweis für Programme im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft<br />

unterscheiden sich von den Unterlagen für den Verwendungsnachweis für standardisierte Projekte und Modellprojekte. Zu jedem<br />

Programm gibt es eigene Formulare zum Verwendungsnachweis. Unter www.<strong>esf</strong>-bw.de können Sie sich über die erforderlichen<br />

Vordrucke und Anlagen informieren und die entsprechenden Formulare herunterladen.<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 1 von 4<br />

© EPM


Verwendungsnachweis<br />

Stand: 01/2012<br />

Es empfiehlt sich regelmäßig zu speichern, damit Eingaben nicht verloren gehen. Nach dem Speichern können Hinweise<br />

(blau) und Fehlermeldungen (gelb) auftreten. Letztere verhindern eine Abgabe.<br />

Nach der Eingabe kann der zahlenmäßige Nachweis in der Projektübersicht bereitgestellt werden. Dies ist die elektronische<br />

Abgabe des Verwendungsnachweises. Anschließend ist der Verwendungsnachweis auszudrucken und unterschrieben<br />

an die L-Bank zu schicken. Dem Verwendungsnachweis ist eine Belegliste beizulegen, auf der alle Einnahmen<br />

und Ausgaben des Projektes nach Einzelbelegen aufgeführt sind. (Näheres hierzu können Sie der Arbeitshilfe<br />

Mittelanforderung entnehmen.)<br />

Nach der Einreichung des Schlussverwendungsnachweises geleistete Auszahlungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.<br />

Förderfähige Kosten, für die bis zur Abgabe des Verwendungsnachweises noch keine Belege vorliegen,<br />

die aber definitiv den Projektzeitraum betreffen, können nur dann mit abgerechnet werden, wenn sie eindeutig bestimmt<br />

werden können – beispielsweise die Beiträge zur Berufsgenossenschaft, die aufgrund der bekannten Beitragsformeln<br />

berechnet werden können. Alle Änderungen im Projektverlauf gegenüber der Bewilligung sind der L-<br />

Bank unverzüglich mitzuteilen und auf Aufforderung der L-Bank ausführlich zu begründen. Änderungen können nur<br />

für das laufende Kalenderjahr mitgeteilt werden, eine Genehmigung später mitgeteilter Änderungen ist nicht möglich.<br />

Kostenüberschreitungen und Kostenverschiebungen innerhalb des Kosten- und Finanzierungsplans sind grundsätzlich<br />

zulässig, wenn diese durch Einsparungen in anderen Kostenpositionen ausgeglichen werden können. Dies gilt<br />

auch für Positionen, für die im Antrag kein Ansatz eingeplant war. Sind diese Kostenüberschreitungen oder Kostenverschiebungen<br />

in den Kostenblöcken 1. Personalkosten und 3. Sachkosten größer als 20%, müssen diese gegenüber<br />

der L-Bank spätestens mit dem Verwendungsnachweis angezeigt und begründet werden.<br />

2. Nachweis der Personalaufwendungen<br />

Hierfür gibt es ein Formblatt analog zur letzten Seite des Antragsformulars. Es kann auf der Seite www.<strong>esf</strong>-bw.de<br />

herunter geladen werden. Dieses besteht aus zwei Teilen. Teil eins ist für Mitarbeitende in einem Anstellungsverhältnis<br />

auszufüllen (internes Personal). Teil zwei ist für Honorarkräfte vorgesehen (externes Personal).<br />

Beim Ausfüllen sollte auf folgende Punkte geachtet werden:<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 2 von 4<br />

© EPM


Verwendungsnachweis<br />

Stand: 01/2012<br />

Das Formular ist für das jeweilige Kalenderjahr auszufüllen, auf das sich der Verwendungsnachweis bezieht.<br />

Alle fest angestellten Mitarbeitenden, die im Rahmen des Projekts abgerechnet werden, müssen einzeln<br />

benannt werden, also auch beispielsweise Reinigungskräfte, eigene Kinderbetreuung etc.<br />

Bei allen abgerechneten Mitarbeitenden, die nicht für den gesamten Berichtszeitraum im Projekt eingesetzt<br />

waren, muss auch der tatsächliche Einsatzzeitraum angegeben werden. Die angegebenen Kosten müssen<br />

sich entsprechend exakt auf diesen Zeitraum beziehen.<br />

Die auf das Projekt entfallenden Stunden und die abgerechneten Kosten müssen im gleichen Verhältnis zueinander<br />

stehen (z.B. 6 Stunden bei einer 30 Stunden Anstellung bedeutet 20% der Kosten).<br />

Die Kostenposition des Verwendungsnachweises „1.1 Personalaufwendungen“ muss mit den Summe(n) der<br />

Personalkostenübersicht identisch sein.<br />

Die Personalkostenübersicht ist ausgedruckt dem Verwendungsnachweis beizulegen.<br />

3. Tätigkeitsnachweis<br />

Dieser ist für alle internen Mitarbeiter/innen und für alle externen Mitarbeiter/innen, für die keine Rechnung mit Leistungsnachweis<br />

vorliegt, auszufüllen und ebenso ausgedruckt und mit Unterschrift des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin<br />

dem Verwendungsnachweis beizulegen. Zum Ausfüllen des Dokuments gibt es keine offiziellen Erläuterungen,<br />

daher ist es dem Projektträger überlassen, wie er/sie den Tätigkeitsnachweis ausfüllt. EPM empfiehlt den Tätigkeitsnachweis<br />

monatlich und mit Angabe der Bruttoarbeitszeit (faktische Arbeitszeit zzgl. Feiertagen, Urlaub und Krankheit)<br />

auszufüllen. Im Tätigkeitsnachweis sollten die Leistungen die im Abrechnungszeitraum erbracht wurden, stichwortartig<br />

und allgemein beschrieben werden (bspw. Erstellen einer Evaluation, Durchführung von Sprachkursen, Erstellen<br />

einer Konzeption etc.)<br />

4. Sachbericht<br />

Hierzu ist das Formular „Sachbericht“ ausgefüllt und ausgedruckt dem Verwendungsnachweis beizulegen. Der<br />

Sachbericht muss eine Beurteilung des Projektes ermöglichen und dient der Beurteilung, ob das Projekt die gesetzten<br />

beschäftigungswirksamen und gleichstellungspolitischen Ziele erreicht. Der Sachbericht ist ein jährlich fortzuschreibender<br />

zusammenfassender Bericht über die im Projektverlauf gegenüber dem Antrag eingetretenen Veränderungen.<br />

Abweichungen vom Projektverlauf müssen im Sachbericht begründet werden. Der Sachbericht für Projekte<br />

im Förderbereich des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren beinhaltet Angaben<br />

zu Ausgangslage und Handlungsbedarf, Zielerreichung (inkl. Teilnehmendenzahl), Projektumsetzung und Finanzierung.<br />

Der Sachbericht wird mit allen erforderlichen Anlagen an die L-Bank gesendet. Außerdem ist bei regionalen<br />

Projekten dem zuständigen ESF Arbeitskreis ein Exemplar zuzuschicken. Bei zentralen Projekten ist der<br />

Sachbericht (neben dem Versand an die L-Bank zusätzlich) an das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie,<br />

Frauen und Senioren zu senden. Das Sachberichtsformular für Projekte im Förderbereich des Ministeriums für<br />

Finanzen und Wirtschaft besteht aus den Teilen allgemeine Angaben, Outputindikatoren, Sachbericht, Transnationale<br />

Kooperation, Nachhaltigkeit, und Veröffentlichung. Im Teil C des Sachberichts sind Angaben zu Zielsetzung und<br />

Zielgruppe (inkl. Teilnehmendenzahl), Projektinhalte und –umsetzung, Publizitätsmaßnahmen, Sicherung der Projektergebnisse<br />

sowie Erfolg und Nachhaltigkeit des Projekts zu machen. Im Formular ist anzugeben, ob es sich um<br />

einen Teil- oder um einen Schlussverwendungsnachweis handelt. Das Sachberichtsformular ist vollständig auszufül-<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 3 von 4<br />

© EPM


Verwendungsnachweis<br />

Stand: 01/2012<br />

len. Bei Bedarf können die Ausführungen in einer Anlage entsprechend der Sachberichtsgliederung fortgeführt werden.<br />

Auch weitere zusätzliche Anlagen können jederzeit beigefügt werden. Träger aus dem Bereich des Ministeriums<br />

für Finanzen und Wirtschaft senden den Sachbericht, neben dem Ausdruck für die L-Bank, zusätzlich per Mail<br />

an <strong>esf</strong>-wirtschaft@mfw.bwl.de.<br />

5. Projektangaben zum Verwendungsnachweis<br />

Diese Vorlage „Projektbeschreibung“ (PDF) ist von Projektträgern im Förderbereich des Ministeriums für Arbeit und<br />

Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren auszufüllen und per e-Mail zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit an das<br />

ESF-Team zu schicken (oeffentlichkeitsarbeit@<strong>esf</strong>-team.de). Es handelt sich um eine pdf-Datei, die eine eigene<br />

Versandfunktion hat. Ein Abspeichern des ausgefüllten Formulars ist nicht möglich. Es empfiehlt sich daher die Eingaben<br />

eventuell in einem Textverarbeitungsprogramm vorzuschreiben und dann einzufügen. Sie können neben dem<br />

Formular auch Logos und Bilddateien mitschicken. Ein Ausdruck des Formulars ist dem schriftlichen Verwendungsnachweis<br />

beizulegen.<br />

6. Publizitätsnachweise<br />

Sofern entsprechende Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt wurden, sind der L-Bank zur Prüfung der<br />

Publizitätspflicht zwei entsprechende Exemplare beizulegen (z.B. Flyer, CD’s).<br />

Bei Projekten im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sind dem Verwendungsnachweis, neben<br />

Belegexemplaren für Werbematerialien auch weitere Dokumente, wie bspw. erstellte Lehrgangsunterlagen, Leitfäden,<br />

Dokumentationen, Bericht der wissenschaftlichen Begleitung usw. beizufügen.<br />

7. Monitoring (Daten der Teilnehmenden, Unternehmensdaten)<br />

Zu diesem Punkt sei auf die Arbeitshilfe „Monitoring“ verwiesen. Die Abgabe der kumulierten Stammblattdaten erfolgt<br />

über die iFH2@-Anwendung. Es gibt hier jedoch keinen offiziellen Ausdruck der dem schriftlichen Verwendungsnachweis<br />

beizulegen ist.<br />

Die EPM-Vorlage „Checkliste zum Verwendungsnachweis“ gibt Ihnen eine Übersicht über die zu erledigenden Arbeiten<br />

im Hinblick auf die Abgabe des Verwendungsnachweises.<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 4 von 4<br />

© EPM

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