Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Poolabschreibung - esf-epm
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Arbeitszeitnachweise<br />
Arbeitszeitnachweise<br />
Stand: 01/2012<br />
Bei der Abrechnung von Personalkosten in ESF-Projekten muss plausibel nachgewiesen werden, dass die im Projekt<br />
eingesetzten Mitarbeiter/innen des Trägers die Arbeitsleistung, wie im Antrag angegeben auch tatsächlich erbracht<br />
haben. Dieser Nachweis „…kann entweder durch Zeitaufschriebe (Tätigkeitsnachweis zum Verwendungsnachweis<br />
oder Projekttagebücher, Stundennachweise) oder durch nachvollziehbare Aufgabenbeschreibung bzw.<br />
Kostenverteilungsschlüssel erfolgen.“ 1<br />
EPM empfiehlt allen Projektträgern, zusätzlich zu den Tätigkeitsnachweisen, die mit dem Verwendungsnachweis auf<br />
jeden Fall abgegeben werden müssen, für alle in ESF-Projekten abgerechneten Mitarbeiter/innen Zeitnachweise zu<br />
führen und für Prüfungen vorzuhalten.<br />
Da alle Arbeitgeber/innen ohnehin gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter/innen schriftlich<br />
zu erfassen, muss lediglich die tägliche Arbeitszeit solcher Personen, die nicht ausschließlich für das abzurechnende<br />
ESF-Projekt arbeiten, noch auf mehrere Bereiche bzw. Projekte aufgeteilt werden.<br />
Nicht immer allerdings erfassen die vorhandenen Systeme zur Arbeitszeiterfassung auch die Bruttoarbeitszeit, vielmehr<br />
werden darin häufig nur die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden dokumentiert. In Zeitnachweisen, die zur<br />
Dokumentation von Arbeitszeiten in ESF-Projekten verwendet werden, sollte dagegen grundsätzlich immer die bezahlte<br />
Bruttoarbeitszeit erfasst werden, da im Verwendungsnacheis auch die Gesamtaufwendungen des Arbeitgebers<br />
geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass in den Arbeitszeitnachweisen bezahlte Fehltage (Urlaub, Krankheit,<br />
etc.) mit einer Arbeitszeitgutschrift in Höhe der Soll-Arbeitszeit erfasst werden.<br />
Nach Erfahrungen von EPM ist es ausreichend, wenn die im Rahmen eines ESF-Projekts abgerechneten Bruttoarbeitsstunden<br />
bzw. Stellenanteile der einzelnen Mitarbeitenden am Ende des Kalenderjahrs insgesamt nachgewiesen<br />
werden können.<br />
Vorlage Arbeitszeitaufstellung<br />
Für alle Träger, deren Arbeitszeitnachweissysteme nicht die erforderlichen Merkmale aufweisen, stellt EPM eine Excel-Vorlage<br />
bereit, die flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse des Projektträgers angepasst werden kann. Für jede<br />
Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter muss dann eine eigene Tabelle ausgefüllt werden.<br />
Die Vorlage bezieht sich auf das Jahr 2012. Um das Ausfüllen bzw. die Nutzung der Vorlage besser zu veranschaulichen,<br />
wurde das Tabellenblatt für den Monat Januar exemplarisch ausgefüllt. Das Beispiel bezieht sich auf eine 75<br />
Prozent Stelle bei einer Wochenarbeitszeit in Höhe von 39,5 Stunden eines/r Mitarbeiters/in, die/ der mit jeweils 30,<br />
20 und 15 Prozent Stellumfang in drei ESF-Projekten und mit 10 Prozent für ein anderes Projekt arbeitet.<br />
Individuelle Anpassungen dieser Vorlage sind auf jeden Fall notwendig, hinsichtlich:<br />
- des jeweiligen Kalenderjahrs und der damit unterschiedlichen Lage der Wochenenden und Feiertage sowie<br />
der jeweiligen vom Jahr abhängigen Anzahl der Arbeitstage,<br />
- der Anzahl der Projekte (Kostenstellen), für die der/die Mitarbeiter/in arbeitet,<br />
1 Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen im ESF Ziel Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (RWB)<br />
Baden-Württemberg Stand: Januar 2011, Seite 7.<br />
Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 1 von 2<br />
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Arbeitszeitnachweise<br />
Stand: 01/2012<br />
- des individuellen Stellenumfangs und damit der jeweiligen täglichen Soll-Arbeitszeit in der Spalte „L“ (im<br />
Bsp. 5,93 Stunden),<br />
- des jeweiligen Stellen-, bzw. Stundenanteils, der auf die einzelnen Projekte entfällt (Felder „G45“ bis „J45“).<br />
Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 2 von 2<br />
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