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Bewilligungsbescheid (PDF) - esf-epm

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Publizitätspflicht<br />

<strong>Bewilligungsbescheid</strong><br />

ArbeitshilfeN<br />

Alle Zuwendungsempfänger/innen haben sich bei der Antragstellung bereit erklärt in das Verzeichnis<br />

der Begünstigten aufgenommen zu werden, in dem der Träger, die Finanzierungsbeteiligungen und<br />

der Name des Projektes aufgeführt werden.<br />

Alle Zuwendungsempfänger/innen sind verpflichtet die Publizitätspflichten zu beachten. Der/die<br />

Zuwendungsempfänger/in ist verpflichtet, Publizitätsmaßnahmen durchzuführen und alle an der<br />

Maßnahme beteiligten Personen sowie bei Veröffentlichungen, Veranstaltungen und sonstiger<br />

Öffentlichkeitsarbeit in geeigneter Weise auf die Finanzierung aus dem Europäischen Sozialfonds<br />

hinzuweisen. Logos, die in diesem Kontext verwendet werden müssen, sind im Internet unter<br />

www.<strong>esf</strong>-bw.de abrufbar. Dort finden Sie auch weitere Werbematerialien (z.B. Plakate, Stifte,<br />

Broschüren) der ESF-Verwaltungsbehörde, die Sie kostenlos bestellen können. Zum Nachweis der<br />

Erfüllung Ihrer Publizitätspflichten müssen dem Verwendungsnachweis Exemplare der Werbeträger<br />

bzw. der für die Publizität verwendeten Materialien beigelegt werden.<br />

Mittelauszahlung<br />

Auf den bewilligten Zuschuss sind Abschlagszahlungen durch Mittelanforderungen möglich, für<br />

Aufwendungen die bereits nachweislich getätigt wurden oder die voraussichtlich innerhalb von zwei<br />

Monaten fällig werden. Abschlagszahlungen müssen während des laufenden Kalenderjahres beantragt<br />

werden und sind höchstens bis zu einer Höhe von 85 Prozent des für das jeweilige Jahr bewilligten<br />

Zuschusses möglich. Bei Zuwendungsbeträgen über 20.000 Euro pro Kalenderjahr wird ein<br />

Mittelabruf im zweiten Quartal dringend empfohlen. Spätestens bis zum 30.06. des Kalenderjahres<br />

muss eine Mittelanforderung eingereicht werden.<br />

Fachliche Hinweise und Bestimmungen<br />

Im <strong>Bewilligungsbescheid</strong> findet sich an dieser Stelle ein Hinweis auf die Berücksichtigung der<br />

Querschnittsziele wie „Nachhaltige Entwicklung“, „Transnationalität“ und „Gleichstellung“ bei der<br />

Projektumsetzung. Bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen sind deshalb innerhalb der<br />

Zielgruppe die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern zu<br />

berücksichtigen. Die Rechtsgrundlagen und Bestimmungen zur Förderung können unter<br />

www.<strong>esf</strong>-bw.de oder https://<strong>esf</strong>2007-2013.l-ifha.de/ heruntergeladen werden.<br />

Der <strong>Bewilligungsbescheid</strong> für Projekte im Förderbereich Wirtschaft umfasst an dieser Stelle weitere<br />

Hinweise, bspw. auf die Verbindlichkeit der besonderen Bestimmungen des Aufrufs zu Aufwendungen<br />

und Finanzierung, auf zugelassene Aufwendungs- und Finanzierungspositionen und nicht förderfähige<br />

Aufwendungen, zugelassenen Höchstgrenzen für bestimmte Ausgabenpositionen, Stammblätter die<br />

über die iFH2@-Anwendung ausgefüllt und gemeldet werden müssen, ggf. auf einen abweichenden<br />

Interventionssatz, etc.<br />

5/6<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV

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