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Bewilligungsbescheid (PDF) - esf-epm

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ArbeitshilfeN<br />

Belegführung<br />

Die Beleg- und Buchführung hat grundsätzlich so zu erfolgen, dass das Projekt jederzeit durch Dritte<br />

problemlos prüfbar ist. Der Projektträger ist verpflichtet, für das Projekt getrennt Buch zu führen oder<br />

alle Einnahmen und Aufwendungen in einer systematischen Buchführung zu erfassen, die nach den<br />

Grundsätzen einer geordneten Buchhaltung gegliedert ist (z.B. Anlage gesonderter Kostenstellen bzw.<br />

Kontenklassen innerhalb eines Kontenrahmens). Kosten können nur aufgrund von Belegen abgerechnet<br />

werden. Die Aufbewahrungsfristen werden im Bescheid festgelegt. Der Projektträger ist verpflichtet<br />

für eigenes Personal Übersichten über Personalaufwendungen zu führen, aus denen Name, Anteil<br />

(aufgeschlüsselt nach Stunden) und Tätigkeit im Projekt hervorgehen. Alle projektbezogenen<br />

Einnahmen und Ausgabenbelege sind getrennt so vorzuhalten, dass sie im Prüfungsfall kurzfristig<br />

vorgelegt werden können. Art, Umfang bzw. Verwendungszweck müssen klar aus dem Beleg hervorgehen.<br />

Der <strong>Bewilligungsbescheid</strong> legt Form und Art der auf den Originalbelegen anzubringenden<br />

Vermerke fest. Für die Belege ist eine Belegliste zu führen, die mit jedem Auszahlungsantrag oder auf<br />

Anforderung den zur Prüfung berechtigten Stellen vorzulegen ist. Belege über die tatsächlich erbrachten<br />

Kofinanzierungen des Projektes müssen vorgehalten werden. Die Daten sind bei den kofinanzierenden<br />

Stellen, ggf. bei den Projektteilnehmenden zu erheben. Die zweckentsprechende<br />

Mittelverwendung kann jederzeit durch die berechtigten Instanzen (z.B. L-Bank, EU Kommission)<br />

überprüft werden.<br />

Berichts- und Mitteilungspflichten<br />

Die Förderabwicklung erfolgt im Wesentlichen über die iFH2@-Anwendung (Abgabe Mittelanforderung,<br />

Verwendungsnachweise, Stammblätter).<br />

Der Projektträger ist verpflichtet:<br />

4/6<br />

• Rechenschaft über die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch Verwendungsnachweis mit<br />

Sachbericht abzulegen,<br />

• die im Rahmen des Monitorings relevanten Stammblätter zu führen und über die iFH2@-Anwendung<br />

kumuliert abzugeben,<br />

• alle Änderungen des Projektverlaufs gegenüber den Angaben des bewilligten Antrages unverzüglich<br />

mitzuteilen,<br />

• alle Angaben und Daten zum Projektgegenstand, seinem Verlauf, seinen Erfolgen und seinen<br />

Teilnehmer/innen, auf Aufforderung der L-Bank, dem zuständigen Ministerium, dem zuständigen<br />

regionalen ESF-Arbeitskreis oder eines sonstigen Berechtigten im Rahmen von Monitoring- und<br />

Evaluationsverfahren, zu liefern, ggf. auch nach Ablauf des Bewilligungszeitraums,<br />

• Mittelanforderungen (bereits entstandene tatsächliche Kosten) abzugeben,<br />

• sicherzustellen, dass am Projekt nur die Personen teilnehmen, die in die Erhebung personenbezogener<br />

Daten einwilligen und sich verpflichten nach Projektende die für das Monitoring und<br />

eventuelle Evaluierungen erforderlichen Angaben zu machen.<br />

<strong>Bewilligungsbescheid</strong>

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