Bewilligungsbescheid (PDF) - esf-epm
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01/2012 V1.0<br />
Förderfähige Aufwendungen<br />
<strong>Bewilligungsbescheid</strong><br />
ArbeitshilfeN<br />
Förderfähige Aufwendungen sind bank- und kassenwirksame Zahlungen, die im Durchführungszeitraum<br />
tatsächlich entstandenen sind und bezahlt wurden, mit Zahlungsfluss bis zur Abgabe des Schlussverwendungsnachweises.<br />
Als Ausnahmen vom Prinzip der Kassenwirksamkeit gelten „Teilnehmerkosten“<br />
und Abschreibungen als förderfähige Aufwendungen 2. Förderfähig sind Personal- und<br />
Sachkosten, die konkret dem Projekt zuzuordnen und durch Belege nachweisbar sind. Konkret zuordenbar<br />
sind nur notwendige Ausgaben, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />
entsprechen. Diese dürfen nur entsprechend des Zeit- bzw. Nutzungsanteils im Projekt geltend<br />
gemacht werden (ggf. anteilige Abrechnung).<br />
Finanzierung<br />
Die im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführten Kofinanzierungsmittel müssen durch eine<br />
Ko finanzierungsbestätigung bestätigt werden. Sollte keine Kofinanzierungsbestätigung vorgelegt werden,<br />
kann die Bewilligung zurückgenommen oder widerrufen werden. Die Kofinanzierung der öffentlichen<br />
Hand muss schriftlich bestätigt werden durch Absichtserklärungen oder Kofinanzierungsbestätigungen.<br />
Diese müssen folgende Angaben enthalten:<br />
• Zusage der finanziellen Unterstützung des Projektes,<br />
• ggf. Zusage über Zuweisungszahlen der Teilnehmer/innen,<br />
• Kofinanzierungszeitraum,<br />
• Kofinanzierungshöhe.<br />
Darüber hinaus ist die tatsächliche Erbringung und Höhe der Kofinanzierung zu belegen, auch wenn<br />
kein direkter Zahlungseingang bei dem/der Zuwendungsempfänger/in erfolgt. Bspw. dienen beim<br />
Einsatz von ALG II-Mitteln als Kofinanzierung, Kopien der Leistungsbescheide der Teilnehmenden<br />
oder Listen des Grundsicherungsträgers als Nachweis.<br />
Die bewilligten Zuschussbeträge aus ESF-Mitteln (und ggf. aus Landeskofinanzierungsmitteln) sind<br />
kalenderjährlich gebunden und verfallen automatisch, wenn der Fehlbedarf nicht entsteht. Bei mehrjährigen<br />
Maßnahmen kann eine Übertragung in das Folgejahr beantragt werden, es besteht allerdings<br />
kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Der Antrag muss noch im laufenden Jahr gestellt werden.<br />
Eine rückwirkende Genehmigung im Folgejahr ist nicht möglich.<br />
Eigenmittel müssen wie beantragt, in voller Höhe in die Projektfinanzierung eingebracht werden und<br />
können nicht nachträglich verringert werden.<br />
2. Abschreibungen sind im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft grundsätzlich nicht förderfähig. Bei<br />
standardisierten Projekten im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sind in der Regel nicht alle<br />
Kostenpositionen geöffnet. "Teilnehmerkosten" sind nur förderfähig, wenn die entsprechende Kostenposition geöffnet ist.<br />
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