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Bewilligungsbescheid (PDF) - esf-epm

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01/2012 V1.0<br />

Förderfähige Aufwendungen<br />

<strong>Bewilligungsbescheid</strong><br />

ArbeitshilfeN<br />

Förderfähige Aufwendungen sind bank- und kassenwirksame Zahlungen, die im Durchführungszeitraum<br />

tatsächlich entstandenen sind und bezahlt wurden, mit Zahlungsfluss bis zur Abgabe des Schlussverwendungsnachweises.<br />

Als Ausnahmen vom Prinzip der Kassenwirksamkeit gelten „Teilnehmerkosten“<br />

und Abschreibungen als förderfähige Aufwendungen 2. Förderfähig sind Personal- und<br />

Sachkosten, die konkret dem Projekt zuzuordnen und durch Belege nachweisbar sind. Konkret zuordenbar<br />

sind nur notwendige Ausgaben, die den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit<br />

entsprechen. Diese dürfen nur entsprechend des Zeit- bzw. Nutzungsanteils im Projekt geltend<br />

gemacht werden (ggf. anteilige Abrechnung).<br />

Finanzierung<br />

Die im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführten Kofinanzierungsmittel müssen durch eine<br />

Ko finanzierungsbestätigung bestätigt werden. Sollte keine Kofinanzierungsbestätigung vorgelegt werden,<br />

kann die Bewilligung zurückgenommen oder widerrufen werden. Die Kofinanzierung der öffentlichen<br />

Hand muss schriftlich bestätigt werden durch Absichtserklärungen oder Kofinanzierungsbestätigungen.<br />

Diese müssen folgende Angaben enthalten:<br />

• Zusage der finanziellen Unterstützung des Projektes,<br />

• ggf. Zusage über Zuweisungszahlen der Teilnehmer/innen,<br />

• Kofinanzierungszeitraum,<br />

• Kofinanzierungshöhe.<br />

Darüber hinaus ist die tatsächliche Erbringung und Höhe der Kofinanzierung zu belegen, auch wenn<br />

kein direkter Zahlungseingang bei dem/der Zuwendungsempfänger/in erfolgt. Bspw. dienen beim<br />

Einsatz von ALG II-Mitteln als Kofinanzierung, Kopien der Leistungsbescheide der Teilnehmenden<br />

oder Listen des Grundsicherungsträgers als Nachweis.<br />

Die bewilligten Zuschussbeträge aus ESF-Mitteln (und ggf. aus Landeskofinanzierungsmitteln) sind<br />

kalenderjährlich gebunden und verfallen automatisch, wenn der Fehlbedarf nicht entsteht. Bei mehrjährigen<br />

Maßnahmen kann eine Übertragung in das Folgejahr beantragt werden, es besteht allerdings<br />

kein Rechtsanspruch auf Genehmigung. Der Antrag muss noch im laufenden Jahr gestellt werden.<br />

Eine rückwirkende Genehmigung im Folgejahr ist nicht möglich.<br />

Eigenmittel müssen wie beantragt, in voller Höhe in die Projektfinanzierung eingebracht werden und<br />

können nicht nachträglich verringert werden.<br />

2. Abschreibungen sind im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft grundsätzlich nicht förderfähig. Bei<br />

standardisierten Projekten im Förderbereich des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft sind in der Regel nicht alle<br />

Kostenpositionen geöffnet. "Teilnehmerkosten" sind nur förderfähig, wenn die entsprechende Kostenposition geöffnet ist.<br />

3/6<br />

I<br />

II<br />

III<br />

IV

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