Bewilligungsbescheid (PDF) - esf-epm
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ArbeitshilfeN<br />
Der <strong>Bewilligungsbescheid</strong> beinhaltet Regelungen zu 1:<br />
Zweckbindung, Durchführungszeitraum und Umfang der Maßnahme<br />
Im <strong>Bewilligungsbescheid</strong> wird der ESF-Zuschuss bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bewilligt. Der<br />
Zuschuss ist zweckgebunden ausschließlich für die Durchführung des Projektes einzusetzen.<br />
Wichtige Hinweise<br />
Im <strong>Bewilligungsbescheid</strong> finden sich an dieser Stelle wichtige projektspezifische Auflagen, die unbedingt<br />
beachtet werden müssen und mit Sicherheit geprüft werden.<br />
Grundlagen der Förderung<br />
2/6<br />
01/2012 V1.0<br />
Grundlage der Bewilligung sind der Antrag (einschl. der Projektbeschreibung) sowie der dem<br />
<strong>Bewilligungsbescheid</strong> beiliegende und gegebenenfalls gegenüber dem Antrag veränderte Kosten- und<br />
Finanzierungsplan. Damit sind alle Bestandteile des <strong>Bewilligungsbescheid</strong>es für die Projektdurchführung<br />
verbindlich. Dem <strong>Bewilligungsbescheid</strong> sind als Anlage die Allgemeinen Nebenbestimmungen für<br />
Zuwendungen zur Projektförderung (ANBestP) beigefügt. Diese sind Bestandteil des Bewilli gungsbescheides,<br />
soweit im Bescheid zu einzelnen Punkten nichts Abweichendes geregelt ist. Zuwen dungsempfänger/innen<br />
sollten insbesondere auf die Bestimmungen zur Auftragsvergabe nach den ANBestP<br />
achten.<br />
Der Zuschuss dient der Fehlbedarfsfinanzierung des Projektes und ist auf das nachgewiesene<br />
Finanzierungsdefizit des Projektträgers beschränkt. Der Zuschuss reduziert sich entsprechend bei<br />
höheren Einnahmen oder geringeren Aufwendungen als ursprünglich geplant. Eine etwaige Differenz<br />
ist von dem/der Zuwendungsempfänger/in zu finanzieren.<br />
Es werden nur Aufwendungen in angemessener Höhe und entsprechend dem bewilligten Kosten- und<br />
Finanzierungsplan bezuschusst. Überschreitungen von Einzelansätzen sind zulässig, wenn diese<br />
durch Einsparungen in anderen Kostenpositionen ausgeglichen werden können.<br />
(Voraussichtliche) Kostenüberschreitungen der Kostenblöcke 1 und 3 von mehr als 20 Prozent müssen<br />
der L-Bank spätestens mit dem Verwendungsnachweis angezeigt und begründet werden. Ein<br />
Änderungsantrag muss gestellt werden, wenn wesentliche inhaltliche Änderungen in der Umsetzung<br />
des Projekts gegenüber der Bewilligung eingetreten sind bzw. vorgenommen werden sollen.<br />
Der ESF-Zuschuss wird i. H. v. max. 50 Prozent der förderfähigen Gesamtfinanzierung gewährt. (Aber<br />
auch innerhalb des bewilligten Förderhöchstbetrages, werden ESF-Mittel nur bis zu einem<br />
Interventionssatz von max. 50 Prozent gewährt.)<br />
Zudem ist der/die Zuwendungsempfänger/in verpflichtet die für die jeweilige Maßnahme erforderlichen<br />
Monitoringdaten (Stammblätter) zu erheben und kumuliert über die iFH2@-Anwendung abzugeben.<br />
1. Anhand allgemeiner Ausführungen wird an dieser Stelle ein kurzer Überblick zum Aufbau des <strong>Bewilligungsbescheid</strong>es gegeben.<br />
Die detaillierten Regelungen können Sie dem <strong>Bewilligungsbescheid</strong> Ihres ESF-Projektes entnehmen.<br />
<strong>Bewilligungsbescheid</strong>