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Beschränkte Ausschreibung (PDF) - esf-epm

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ArbeitshilfeN<br />

Auf schriftlichen Antrag eines abgelehnten Bieters bzw. einer abgelehnten Bieterin muss diesem/dieser<br />

innerhalb von 15 Tagen folgendes mitgeteilt werden:<br />

4/4<br />

• Gründe für die Ablehnung,<br />

• Merkmal und Vorteile des erfolgreichen Angebotes,<br />

• Name des erfolgreichen Bieters bzw. der erfolgreichen Bieterin.<br />

01/2012 V1.0<br />

Eine Aufhebung der <strong>Ausschreibung</strong> (vgl. § 17 VOL/A) kann nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen,<br />

insbesondere wenn kein Angebot vorliegt, dass den Bewerbungsbedingungen entspricht, die<br />

Grundlagen bzw. Rahmenbedingungen für die <strong>Ausschreibung</strong> sich grundlegend geändert haben oder<br />

diese kein wirtschaftliches Ergebnis hatte.<br />

Bei Aufhebung des Vergabeverfahrens sind die Bieter/innen unter Angabe der Gründe unverzüglich zu<br />

informieren.<br />

Über das gesamte Verfahren ist von Anfang an eine schriftliche Dokumentation zu erstellen<br />

(Vergabedokumentation), welche die einzelnen Schritte und Entscheidungen darstellt.<br />

Bei beschränkten <strong>Ausschreibung</strong>en ohne Teilnahmewettbewerb ist außerdem zu beachten, dass der<br />

Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 25.000 Euro (netto) dazu verpflichtet<br />

ist, für die Dauer von drei Monaten auf Internetseiten oder ­portalen über jeden vergebenen Auftrag zu<br />

infor mieren. Diese Informationen umfassen mindestens Angaben zum Namen des Auftraggebers bzw.<br />

der Auftraggeberin, deren/dessen Beschaffungsstelle und deren Adressdaten sowie den Namen des<br />

beauftragten Unternehmens bzw. der beauftragten Person (ggf. anonymisiert), Informationen über die<br />

Ver gabeart, Art und Umfang der Leistung sowie den Zeitraum der Leistungserbringung (vgl. §19<br />

VOL/A).<br />

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die Wertgrenzen für die Auftragsvergabe mit der Zeit verändern<br />

können. Auf der ESF­Webseite des Landes (www.<strong>esf</strong>­bw.de) finden Sie eine aktuelle Übersicht zu den<br />

geltenden Wertgrenzen.<br />

Vergabe – <strong>Beschränkte</strong> <strong>Ausschreibung</strong>

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