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Beschränkte Ausschreibung (PDF) - esf-epm

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ArbeitshilfeN<br />

2/4<br />

i) die Teilnahme­ oder Angebots­ und Bindefrist,<br />

j) die Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen,<br />

01/2012 V1.0<br />

k) die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten<br />

sind,<br />

l) die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber/<br />

innen für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerberin oder des Bieters bzw.<br />

der Bieterin verlangen,<br />

m) sofern verlangt die Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen bei öffentlichen<br />

<strong>Ausschreibung</strong>en,<br />

n) die Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden.<br />

Bei beschränkten <strong>Ausschreibung</strong>en mit und ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb werden die<br />

Vergabeunterlagen anschließend nur an ausgewählte Unternehmen übermittelt. In beiden Fällen müssen<br />

die Kriterien, die der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufgeforderten Unternehmen zugrunde<br />

lagen, in der Vergabedokumentation festgehalten werden.<br />

Die Vergabeunterlagen enthalten alle Angaben, die erforderlich sind, um eine Entscheidung über eine<br />

Teilnahme an dem Verfahren zu treffen. In der Regel sind dies z.B. die Bewerbungsbedingungen, die<br />

Zuschlagskriterien, eine Leistungsbeschreibung sowie die Vertragsbedingungen. Außerdem können<br />

hier auch zusätzliche Nachweise (z.B. zur Zuverlässigkeit) verlangt werden. Ebenso kann ein Hinweis<br />

auf Nebenangebote enthalten sein sofern diese zugelassen sind.<br />

Das Eingangsdatum des Angebots ist auf dem ungeöffneten Umschlag zu vermerken. Bei Durchführung<br />

der <strong>Ausschreibung</strong> sollte die jeweilige für den Posteingang zuständige Stelle, über die <strong>Ausschreibung</strong><br />

informiert sein, damit die entsprechende Post vorab aussortiert werden kann. Daher sollte den Bieter/<br />

innen auch eine Vergabenummer oder ähnliche Kennzeichnung mitgeteilt werden, die auf dem<br />

Umschlag zu vermerken ist.<br />

Das Öffnen der Angebote ist erst nach Ablauf der Frist unter Zeugen bzw. Zeuginnen zulässig.<br />

Zunächst erfolgt eine formale Prüfung, ob der Umschlag verschlossen und eindeutig gekennzeichnet<br />

innerhalb der Frist eingegangen ist.<br />

Über die Öffnung ist eine Niederschrift anzufertigen, welche mindestens die Namen und Adressen der<br />

Bieter/innen sowie den Preis enthält und zusätzlich den Hinweis ob Nebenangebote eingereicht wurden.<br />

Außerdem müssen Ausschlüsse – z.B. wegen Nichteinhaltung der Frist – gesondert erfasst werden.<br />

Beweise hierfür sollten dringend aufbewahrt werden (z.B. Umschläge).<br />

Die Angebote sind zunächst auf Vollständigkeit, sowie auf sachliche und rechnerische Richtigkeit zu<br />

prüfen.<br />

Erklärungen und Nachweise können von den Bieter/innen noch nachgefordert werden. Dies betrifft<br />

nicht Preisangaben, es sei denn in sehr geringem Umfang ohne Einfluss auf den Gesamtpreis oder<br />

auf die Wertung.<br />

Vergabe – <strong>Beschränkte</strong> <strong>Ausschreibung</strong>

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