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Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) - Poolabschreibung - esf-epm

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Monitoring<br />

Monitoring<br />

Stand: 01/2012<br />

Das ESF-Monitoring ist für Projektträger sowie Teilnehmende verbindlich. Bei Teilnehmenden ist daher vorab die<br />

Einverständniserklärung einzuholen, dass diese mit der Erhebung der Daten, sowie der Verarbeitung zum Zwecke<br />

der Evaluation einverstanden sind. EPM hat hierfür eine Vorlage entwickelt, die unter Arbeitshilfen, Stichwort „Informationspflicht“,<br />

zu finden ist.<br />

Das Monitoring basiert auf einem einheitlichen Stammblattverfahren. Die Daten werden für die Evaluationen herangezogen.<br />

Die Datenerfassung erfolgt mit der iFH2@-Anwendung.<br />

Die Abgabe muss spätestens bis 31.03. nach Ende des Kalenderjahres bzw. drei Monate nach Projektende erfolgen.<br />

Monitoring dient dabei nicht nur der Eigenevaluation, sondern ist Teil der ESF-Förderung.<br />

Stammblätter<br />

Mit der iFH2@-Anwendung müssen folgende Stammblätter jeweils mit dem Verwendungsnachweis elektronisch abgegeben<br />

werden:<br />

Projektstammblatt, dieses gibt Auskunft über:<br />

Gegenstand der Maßnahme (z.B. Qualifizierung, soziale Betreuung)<br />

Anzahl der Teilnehmenden und die Stunden der Teilnehmenden<br />

Ziele des Projektes<br />

Unternehmensstammblatt, dieses gibt Auskunft über:<br />

Anzahl<br />

Art des Unternehmens<br />

Größe<br />

Wirtschaftszweig<br />

Teilnehmer/innenstammblatt, dieses gibt Auskunft über:<br />

Teilnahmestatus<br />

Alter<br />

Erwerbsstatus<br />

Zugehörigkeit Bevölkerungsgruppen<br />

Bildungsstand (Biografie/Status Quo)<br />

Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren und das Ministerium für Finanzen und<br />

Wirtschaft haben zur Erhebung der Daten Vorlagen, so genannte „Erhebungsbögen“, bereitgestellt (zum Download<br />

unter www.<strong>esf</strong>-bw.de). Diese Vorlagen sind nicht bindend, d.h. die über die iFH2@-Anwendung abzugebenden Daten<br />

können auch in anderer geeigneter Form gesammelt werden. Die Vorlagen können auch den spezifischen Bedürfnissen<br />

des Projekts angepasst werden.<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 1 von 3<br />

© EPM


Monitoring<br />

Stand: 01/2012<br />

Über das richtige Ausfüllen der Teilnehmendenstammblätter gibt das iFH2@-Anwenderhandbuch sowie die Erläuterungen<br />

zu den Teilnehmendenstammblättern Auskunft, die auf der Seite www.<strong>esf</strong>-bw.de zur Verfügung gestellt werden.<br />

Tipps für die Eingabe<br />

Die Daten der Teilnehmenden und Unternehmen werden nur in kumulierter Form in die iFH2@-Anwendung eingegeben.<br />

Dies macht eine Addition der Daten vor der Eingabe notwendig. Zur Erfassung und Kumulation der Teilnehmer/innendaten<br />

hat EPM ein Erhebungstool mit Arbeitshilfe erstellt (www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de). Für unter 15-jährige Teilnehmende<br />

können die Daten nach Bekanntheit in das iFH2@-System eingegeben werden.<br />

Mit der ESF-Verwaltungsbehörde bzw. der L-Bank wurden in Rücksprache mit dem ISG folgende Erläuterungen zur<br />

Eingabe getroffen:<br />

Die Teilnahmedauer wird ohne Unterbrechungen eingegeben.<br />

Angaben über Vermittlungen nach Abschluss der Maßnahme werden nicht im Teilnehmer/innenmonitoring<br />

erfasst, sondern sollen im Sachbericht bei Erreichung der Ziele und Umsetzung erläutert werden.<br />

Bezüglich des Alters gilt das Alter zu Beginn der Maßnahme.<br />

Zur Angabe der Dauer der Arbeitslosigkeit genügt die Einschätzung der Teilnehmenden.<br />

Teilnehmende, die ergänzend zum Einkommen Leistungen nach SGB II bekommen, sind als erwerbstätig<br />

einzutragen. Es erfolgt keine Eintragung unter SGB II Bezug.<br />

Bei Teilnehmer/innen, die aus Vorgängerprojekten übernommen wurden, kann die Arbeitslosigkeit vor Eintritt<br />

in das Vorgängerprojekt eingetragen werden.<br />

Erfassungsbögen/-tabellen<br />

Zusätzlich zu den Stammblättern sind noch weitere Daten der Teilnehmenden und Unternehmen zu erfassen. Diese<br />

werden jedoch nicht in die iFH2@-Anwendung eingegeben, sondern verbleiben vor Ort beim Träger. Diese Daten<br />

werden vom ISG im Rahmen der Evaluation von einzelnen ausgewählten Trägern abgefragt und sind dann elektronisch<br />

einzureichen. Die Datei wird über eine gesicherte Verbindung im internen Bereich des ISG eingestellt. Hierzu<br />

werden die Projektträger mit einem Schreiben aufgefordert.<br />

Erfasst werden folgende Daten:<br />

Teilnehmende:<br />

• Eintritt / Austritt<br />

• Geburtsdatum<br />

• Adresse, Kontaktdaten<br />

• Telefonnummer<br />

• Vorzeitiger Austritt<br />

• Art der Maßnahme<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 2 von 3<br />

© EPM


Unternehmen:<br />

• Bezeichnung / Adresse<br />

• Kontaktdaten / Person<br />

• Rechtsform<br />

• Zahl der Beschäftigten<br />

Monitoring<br />

Stand: 01/2012<br />

Zur Erfassung dieser Daten wurden so genannten Erfassungsbögen bzw. –tabellen bereitgestellt, welche auf der<br />

Seite www.<strong>esf</strong>-bw.de herunter geladen werden können. Diese Vorlagen sind verbindlich, da mit diesen eine elektronische<br />

Verarbeitung möglich ist.<br />

Bagatellmaßnahmen<br />

Bei „Bagatellmaßnahmen“ gilt lediglich eine eingeschränkte Datenerfassung für Teilnehmende und Unternehmen.<br />

Dies gilt in Abstimmung mit der Europäischen Kommission, um den Dokumentationsaufwand zu begrenzen.<br />

Als Bagatellmaßnahmen gelten Informationsveranstaltungen, die in der Regel maximal zwei Tage dauern, oder individuelle<br />

Kurzberatungen, die in der Regel maximal vier Stunden umfassen (z.B. Telefonberatung), und bei denen die<br />

Abfrage von ausführlicheren Informationen unverhältnismäßig wäre.<br />

Soll ein solches Projekt angestrebt werden, muss dies gezielt im Antrag dargestellt werden und sollte auch mit der L-<br />

Bank abgesprochen werden.<br />

Bei einer Bagatellmaßnahme ist es ausreichend lediglich die Anzahl von weiblichen und männlichen Teilnehmenden<br />

bzw. die Anzahl der beteiligten Unternehmen / Organisationen zu sammeln. Nähere Angaben zu den Teilnehmenden<br />

und Unternehmen sind in diesen Fällen nicht erforderlich. Es empfiehlt sich die wichtigsten Daten zu Teilnehmenden<br />

dennoch zu sammeln.<br />

Es können auch Projekte als Mischvarianten bewilligt werden, also als Bagatellfall und ausführliches Monitoring für<br />

bestimmte Teilnehmer/innen. Zum Beispiel wenn ein Projekt über verschiedene Informationsveranstaltungen Teilnehmer/innen<br />

für ein dauerhaftes Coaching gewinnen möchte. In diesem Fall könnten die Informationsveranstaltungen<br />

als Bagatellfall gelten. Es würde also reichen, hier die Anzahl der männlichen und weiblichen Teilnehmenden<br />

anzugeben. Über die Teilnehmer/innen, die jedoch für ein ausführliches Coaching gewonnen werden, müsste ein<br />

ausführliches Monitoring erfolgen.<br />

Arbeitshilfen von A bis Z www.<strong>esf</strong>-<strong>epm</strong>.de Seite 3 von 3<br />

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