PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe
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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 7<br />
§ 5<br />
Regelstudienzeit<br />
(1) Die Regelstudienzeit für den Diplom-Studiengang der <strong>ESCP</strong>-EAP besteht<br />
aus drei Studienjahren. Diese gliedern sich in Trimester, wobei je zwei<br />
Trimester theoretischer Ausbildung und je ein Trimester Pflichtpraktikum<br />
absolviert werden.<br />
(2) Der Studiengang und das Prüfungsverfahren sind so geregelt, dass der<br />
Student die Diplomprüfung grundsätzlich innerhalb der in Absatz 1<br />
festgesetzten Regelstudienzeit vollständig ablegen kann.<br />
§ 6<br />
Prüfungsausschuss<br />
(1) Für die Organisation der Prüfungen und die Erfüllung der durch diese<br />
Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss<br />
eingerichtet. Zu ihm gehören:<br />
- der Directeur Général der <strong>ESCP</strong>-EAP, soweit er die<br />
Voraussetzung als Professor erfüllt,<br />
- der Rektor der <strong>ESCP</strong>-EAP Berlin,<br />
- die nationalen Programmdirektoren (Directors of Studies) oder von ihnen<br />
beauftragte Prüfer,<br />
- bis zu vier Prüfer.<br />
(2) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der<br />
Prüfungsordnung in jedem Studienland eingehalten werden. Er berichtet<br />
regelmäßig der Studienkommission (Board of Studies) über die Entwicklung<br />
der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der<br />
Studienordnung, des Studienplans und der Prüfungsordnung. Der<br />
Prüfungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Vorsitzender ist der<br />
Directeur Général der <strong>ESCP</strong>-EAP, soweit er die Voraussetzungen eines<br />
Professors erfüllt, anderenfalls der Rektor der <strong>ESCP</strong>-EAP Berlin.<br />
(3) Die Mitglieder, die nicht selbst Prüfer sind, haben das Recht, bei der<br />
Abnahme von Prüfungen zugegen zu sein.