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PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe

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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 7<br />

§ 5<br />

Regelstudienzeit<br />

(1) Die Regelstudienzeit für den Diplom-Studiengang der <strong>ESCP</strong>-EAP besteht<br />

aus drei Studienjahren. Diese gliedern sich in Trimester, wobei je zwei<br />

Trimester theoretischer Ausbildung und je ein Trimester Pflichtpraktikum<br />

absolviert werden.<br />

(2) Der Studiengang und das Prüfungsverfahren sind so geregelt, dass der<br />

Student die Diplomprüfung grundsätzlich innerhalb der in Absatz 1<br />

festgesetzten Regelstudienzeit vollständig ablegen kann.<br />

§ 6<br />

Prüfungsausschuss<br />

(1) Für die Organisation der Prüfungen und die Erfüllung der durch diese<br />

Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss<br />

eingerichtet. Zu ihm gehören:<br />

- der Directeur Général der <strong>ESCP</strong>-EAP, soweit er die<br />

Voraussetzung als Professor erfüllt,<br />

- der Rektor der <strong>ESCP</strong>-EAP Berlin,<br />

- die nationalen Programmdirektoren (Directors of Studies) oder von ihnen<br />

beauftragte Prüfer,<br />

- bis zu vier Prüfer.<br />

(2) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der<br />

Prüfungsordnung in jedem Studienland eingehalten werden. Er berichtet<br />

regelmäßig der Studienkommission (Board of Studies) über die Entwicklung<br />

der Prüfungen und Studienzeiten und gibt Anregungen zur Reform der<br />

Studienordnung, des Studienplans und der Prüfungsordnung. Der<br />

Prüfungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung. Vorsitzender ist der<br />

Directeur Général der <strong>ESCP</strong>-EAP, soweit er die Voraussetzungen eines<br />

Professors erfüllt, anderenfalls der Rektor der <strong>ESCP</strong>-EAP Berlin.<br />

(3) Die Mitglieder, die nicht selbst Prüfer sind, haben das Recht, bei der<br />

Abnahme von Prüfungen zugegen zu sein.

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