PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe
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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 5<br />
§ 2<br />
Eingangsvoraussetzungen<br />
(1) Die Eingangsvoraussetzungen für den Studiengang werden durch ein<br />
Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen und zusätzlich durch<br />
a) den Abschluss der "Classes Préparatoires au Haut Enseignement<br />
Commercial" in Frankreich oder<br />
b) ein zweijähriges Studium (insbesondere mit Vordiplom bzw. mit 120 ECTS-<br />
Punkten) der Wirtschaftswissenschaften an einer wissenschaftlichen,<br />
staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder ein dem Vordiplom<br />
gleichwertiger Leistungsnachweis oder<br />
c) den erfolgreichen Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an<br />
einer Hochschule.<br />
(2) Die für die Aufnahme des europäischen Studiengangs erforderlichen<br />
Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einer besonderen Eingangsprüfung<br />
nachgewiesen, der sich alle Kandidaten unterziehen müssen.<br />
(3) Zur Gewährleistung eines homogenen Ausbildungsstandes aller<br />
Studenten zu Beginn des <strong>ESCP</strong>-EAP-Studiums müssen diejenigen Studenten,<br />
die aufgrund der nationalen Struktur des Grundstudiums in einzelnen Bereichen<br />
nicht über die vorausgesetzten Fachkenntnisse verfügen, an Vorkursen<br />
teilnehmen, in denen das erforderliche Wissen vermittelt wird.<br />
(4) Die <strong>ESCP</strong>-EAP-Leitung entscheidet, ob die Eignungsvoraussetzungen<br />
gem. Abs. 1 erfüllt sind, ob die Eingangsprüfung gem. Abs. 2 bestanden ist und<br />
welche Vorkurse gem. Abs. 3 gegebenenfalls zu absolvieren sind. Die<br />
Zulassung zum Studium erfolgt dann im Rahmen der verfügbaren Studienplätze<br />
im Nachrückverfahren.<br />
(5) Bewerber, die ein wirtschaftswissenschaftliches Studium von mindestens<br />
drei Jahren an einer Hochschule in einem anderen Land als der Bundesrepublik<br />
Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und die deutsche Sprache<br />
hinreichend beherrschen, können in ein höheres Studienjahr eingestuft werden.<br />
Voraussetzung ist, dass zwischen der <strong>ESCP</strong>-EAP und der ausländischen<br />
Hochschule eine Kooperationsvereinbarung besteht.