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PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe

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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 5<br />

§ 2<br />

Eingangsvoraussetzungen<br />

(1) Die Eingangsvoraussetzungen für den Studiengang werden durch ein<br />

Zeugnis der Hochschulreife nachgewiesen und zusätzlich durch<br />

a) den Abschluss der "Classes Préparatoires au Haut Enseignement<br />

Commercial" in Frankreich oder<br />

b) ein zweijähriges Studium (insbesondere mit Vordiplom bzw. mit 120 ECTS-<br />

Punkten) der Wirtschaftswissenschaften an einer wissenschaftlichen,<br />

staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder ein dem Vordiplom<br />

gleichwertiger Leistungsnachweis oder<br />

c) den erfolgreichen Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums an<br />

einer Hochschule.<br />

(2) Die für die Aufnahme des europäischen Studiengangs erforderlichen<br />

Kenntnisse und Fähigkeiten werden in einer besonderen Eingangsprüfung<br />

nachgewiesen, der sich alle Kandidaten unterziehen müssen.<br />

(3) Zur Gewährleistung eines homogenen Ausbildungsstandes aller<br />

Studenten zu Beginn des <strong>ESCP</strong>-EAP-Studiums müssen diejenigen Studenten,<br />

die aufgrund der nationalen Struktur des Grundstudiums in einzelnen Bereichen<br />

nicht über die vorausgesetzten Fachkenntnisse verfügen, an Vorkursen<br />

teilnehmen, in denen das erforderliche Wissen vermittelt wird.<br />

(4) Die <strong>ESCP</strong>-EAP-Leitung entscheidet, ob die Eignungsvoraussetzungen<br />

gem. Abs. 1 erfüllt sind, ob die Eingangsprüfung gem. Abs. 2 bestanden ist und<br />

welche Vorkurse gem. Abs. 3 gegebenenfalls zu absolvieren sind. Die<br />

Zulassung zum Studium erfolgt dann im Rahmen der verfügbaren Studienplätze<br />

im Nachrückverfahren.<br />

(5) Bewerber, die ein wirtschaftswissenschaftliches Studium von mindestens<br />

drei Jahren an einer Hochschule in einem anderen Land als der Bundesrepublik<br />

Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und die deutsche Sprache<br />

hinreichend beherrschen, können in ein höheres Studienjahr eingestuft werden.<br />

Voraussetzung ist, dass zwischen der <strong>ESCP</strong>-EAP und der ausländischen<br />

Hochschule eine Kooperationsvereinbarung besteht.

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