PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe
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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 15<br />
(3) Mit der Diplomurkunde wird ein Diplomzeugnis ausgehändigt. Es enthält:<br />
a) die Noten in den fünf Fächern der Abschlussprüfung gemäß § 12 (1) und<br />
eine Note für die Praktika gemäß § 5 (1),<br />
b) alle Einzelnoten der studienbegleitenden Leistungsnachweise gemäß<br />
§10,<br />
c) das Thema der Diplomarbeit und die in Diplomarbeit und Disputation<br />
erzielte Note,<br />
d) eine Gesamtnote, in welche<br />
- die Note der Diplomarbeit mit 15 %,<br />
- der Leistungsnachweis im Fachgebiet Internationale<br />
Betriebswirtschaftslehre mit 10 % eingeht,<br />
- die übrigen Leistungsnachweise aus der Abschlussprüfung<br />
und den studienbegleitenden Prüfungen mit 60 %,<br />
- die Praktika der drei Jahre zu gleichen Teilen mit insgesamt 15 %<br />
eingehen.<br />
(4) Abschlusszeugnis und –urkunde werden von der <strong>ESCP</strong>-EAP Europäische<br />
Wirtschaftshochschule Berlin mit Unterschrift und Siegel des Rektors<br />
ausgestellt. Das Datum der Urkunde bzw. des Zeugnisses ist jeweils der Tag der<br />
letzten erbrachten Prüfungsleistung. Die anderen Urkunden gemäß § 4 Abs. 2<br />
werden nach dem Recht der jeweiligen Studienorte ausgestellt.