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PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe

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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 15<br />

(3) Mit der Diplomurkunde wird ein Diplomzeugnis ausgehändigt. Es enthält:<br />

a) die Noten in den fünf Fächern der Abschlussprüfung gemäß § 12 (1) und<br />

eine Note für die Praktika gemäß § 5 (1),<br />

b) alle Einzelnoten der studienbegleitenden Leistungsnachweise gemäß<br />

§10,<br />

c) das Thema der Diplomarbeit und die in Diplomarbeit und Disputation<br />

erzielte Note,<br />

d) eine Gesamtnote, in welche<br />

- die Note der Diplomarbeit mit 15 %,<br />

- der Leistungsnachweis im Fachgebiet Internationale<br />

Betriebswirtschaftslehre mit 10 % eingeht,<br />

- die übrigen Leistungsnachweise aus der Abschlussprüfung<br />

und den studienbegleitenden Prüfungen mit 60 %,<br />

- die Praktika der drei Jahre zu gleichen Teilen mit insgesamt 15 %<br />

eingehen.<br />

(4) Abschlusszeugnis und –urkunde werden von der <strong>ESCP</strong>-EAP Europäische<br />

Wirtschaftshochschule Berlin mit Unterschrift und Siegel des Rektors<br />

ausgestellt. Das Datum der Urkunde bzw. des Zeugnisses ist jeweils der Tag der<br />

letzten erbrachten Prüfungsleistung. Die anderen Urkunden gemäß § 4 Abs. 2<br />

werden nach dem Recht der jeweiligen Studienorte ausgestellt.

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