PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe
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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 13<br />
(5) Bei nicht erfolgreichem Abschluss einzelner Teile der Abschlussprüfung<br />
können diese während des Studienjahres einmal wiederholt werden. Wird auch<br />
die Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist eine einmalige Nachprüfung im<br />
darauffolgenden Studienjahr möglich.<br />
(6) Die Disputation der Diplomarbeit hat eine Dauer von mindestens 90<br />
Minuten und findet am Ende des 3. Trimesters des dritten Jahres statt.<br />
(7) Für Diplomarbeit und Disputation wird eine gemeinsame oder<br />
zusammengefasste Note vergeben. Die schriftliche Leistung geht dabei mit 70%<br />
ein.<br />
(8) Diplomarbeit und Disputation können einmal wiederholt werden. Wird<br />
die Wiederholung aus Gründen, die der Kandidat nicht zu vertreten hat, nicht<br />
bestanden, ist eine zweite Wiederholung möglich. Die Entscheidung hierüber<br />
trifft der Prüfungsausschuss.<br />
§ 13<br />
Diplomarbeit<br />
(1) Mit der Diplomarbeit soll nachgewiesen werden, dass innerhalb einer<br />
vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich der<br />
Wirtschaftswissenschaften selbständig mit wissenschaftlichen Methoden<br />
bearbeitet werden kann.<br />
(2) Die Bearbeitungszeit der Diplomarbeit soll drei Monate nicht übersteigen.<br />
(3) Die Diplomarbeit hat in der Regel eine empirische Studie auf Grundlage<br />
wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gegenstand.<br />
(4) Das Thema der Diplomarbeit wird vom Kandidaten vorgeschlagen und ist<br />
von dem Gutachter sowie dem nationalen Programmdirektor zu genehmigen.