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PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe

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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 11<br />

1. Schriftliche Prüfungsarbeiten (Klausuren)<br />

2. Mündliche Prüfungen<br />

3. Projektarbeiten (fächerübergreifende Branchen- und Unternehmensstudien)<br />

4. Referate (Vorträge mit anschließender Aussprache)<br />

5. Schriftliche Ausarbeitung (Hausarbeit) mit abschließender schriftlicher<br />

oder mündlicher Prüfung<br />

Sie sind nach Anforderung und Verfahren einer Prüfungsleistung gleichwertig.<br />

(2) Die Bewertung der einzelnen Leistungsnachweise ergibt sich aus § 8.<br />

(3) Art und Umfang der Leistungsnachweise sowie die pro<br />

Leistungsnachweis erworbenen ECTS-Punkte ergeben sich aus dem<br />

Studienprogramm des jeweiligen Studienjahres. In den ersten beiden<br />

Studienjahren sind 120 ECTS-Punkte nachzuweisen.<br />

§ 11<br />

Beurteilung der einzelnen Studienjahre<br />

(1) Der Abschluss des ersten und zweiten Studienjahres setzt erfolgreiche<br />

Leistungsnachweise in folgenden Bereichen voraus:<br />

1. in den im Studienprogramm festgelegten Fachgebieten,<br />

2. empirische Arbeiten (als Vorstudien zur Diplomarbeit),<br />

3. in den Unterrichtssprachen der folgenden Studienjahre, soweit diese<br />

Sprachen nicht Muttersprache sind.<br />

Als erfolgreich gilt ein Leistungsnachweis, wenn mindestens 50 % (10/20)<br />

entsprechend der Leistungsskala in § 8 erreicht worden sind. Dabei wird im<br />

laufenden Studienjahr die Gelegenheit zu einer Wiederholung für einzelne nicht<br />

bestandene Prüfungen gegeben.<br />

(2) Sind auch die Wiederholungen gemäß Abs. 1 Satz 3 nicht bestanden<br />

worden, ist ein Eintritt in das nächste Studienjahr nicht möglich. Das gilt nicht<br />

für Leistungsnachweise gemäß Abs. 1 Nr. 2. Wenn im ersten Studienjahr<br />

sämtliche Leistungsnachweise bis auf einen bestanden wurden, kann der<br />

Prüfungsausschuss im Ausnahmefall den Eintritt in das zweite Studienjahr<br />

erlauben. Der Eintritt in das dritte Studienjahr ist nur möglich, wenn sämtliche<br />

Leistungsnachweise der ersten beiden Studienjahre bestanden wurden.

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