PRÜFUNGSORDNUNG STUDIENORDNUNG - ESCP Europe
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Prüfungsordnung Dipl.-Kfm./Dipl.-Kff. 11<br />
1. Schriftliche Prüfungsarbeiten (Klausuren)<br />
2. Mündliche Prüfungen<br />
3. Projektarbeiten (fächerübergreifende Branchen- und Unternehmensstudien)<br />
4. Referate (Vorträge mit anschließender Aussprache)<br />
5. Schriftliche Ausarbeitung (Hausarbeit) mit abschließender schriftlicher<br />
oder mündlicher Prüfung<br />
Sie sind nach Anforderung und Verfahren einer Prüfungsleistung gleichwertig.<br />
(2) Die Bewertung der einzelnen Leistungsnachweise ergibt sich aus § 8.<br />
(3) Art und Umfang der Leistungsnachweise sowie die pro<br />
Leistungsnachweis erworbenen ECTS-Punkte ergeben sich aus dem<br />
Studienprogramm des jeweiligen Studienjahres. In den ersten beiden<br />
Studienjahren sind 120 ECTS-Punkte nachzuweisen.<br />
§ 11<br />
Beurteilung der einzelnen Studienjahre<br />
(1) Der Abschluss des ersten und zweiten Studienjahres setzt erfolgreiche<br />
Leistungsnachweise in folgenden Bereichen voraus:<br />
1. in den im Studienprogramm festgelegten Fachgebieten,<br />
2. empirische Arbeiten (als Vorstudien zur Diplomarbeit),<br />
3. in den Unterrichtssprachen der folgenden Studienjahre, soweit diese<br />
Sprachen nicht Muttersprache sind.<br />
Als erfolgreich gilt ein Leistungsnachweis, wenn mindestens 50 % (10/20)<br />
entsprechend der Leistungsskala in § 8 erreicht worden sind. Dabei wird im<br />
laufenden Studienjahr die Gelegenheit zu einer Wiederholung für einzelne nicht<br />
bestandene Prüfungen gegeben.<br />
(2) Sind auch die Wiederholungen gemäß Abs. 1 Satz 3 nicht bestanden<br />
worden, ist ein Eintritt in das nächste Studienjahr nicht möglich. Das gilt nicht<br />
für Leistungsnachweise gemäß Abs. 1 Nr. 2. Wenn im ersten Studienjahr<br />
sämtliche Leistungsnachweise bis auf einen bestanden wurden, kann der<br />
Prüfungsausschuss im Ausnahmefall den Eintritt in das zweite Studienjahr<br />
erlauben. Der Eintritt in das dritte Studienjahr ist nur möglich, wenn sämtliche<br />
Leistungsnachweise der ersten beiden Studienjahre bestanden wurden.