Bau- und Nutzungsordnung BNO - Erlinsbach AG
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2. Raumplanung<br />
- 5 -<br />
§ 3 Verdichtung <strong>und</strong> Siedlungserneuerung<br />
Der Gemeinderat erstellt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Gr<strong>und</strong>eigentümern <strong>und</strong><br />
unter Beizug von Fachleuten rechtzeitig ein Konzept zur Verdichtung <strong>und</strong> Erneuerung unternutzter<br />
bzw. sanierungsbedürftiger Gebiete.<br />
§ 4 Sondernutzungsplanung bzw. Erschliessungsprojekt<br />
1 Die im <strong>Bau</strong>zonenplan bandierten Flächen dürfen nur erschlossen <strong>und</strong> überbaut werden,<br />
wenn ein rechtskräftiger Erschliessungs- oder Gestaltungsplan vorliegt.<br />
2 Der Inhalt des Sondernutzungsplanes wird hinsichtlich der planerischen <strong>und</strong> baulichen<br />
Aspekte vom Gemeinderat festgelegt; bezüglich Natur im Siedlungsgebiet müssen Grün-<br />
<strong>und</strong> Schutzflächen für den ökologischen Ausgleich <strong>und</strong> Vernetzung ausgeschieden werden.<br />
3Gestaltungspläne<br />
teilweise in Kombination mit Landumlegungen sind für folgende<br />
Gebiete nötig:<br />
• Ramsfluh- / Brüggerweg<br />
• Küttigerstrasse<br />
• Poststrasse / Ochsenweg<br />
• Kilbigareal<br />
• Brühl<br />
• Trottenhof<br />
4Im Gebiet Ramsfluh- bis Brüggerweg ist zwischen Erzbach <strong>und</strong> Reformationsweg unter<br />
Rücksichtnahme auf das Wohnumfeld, der gemeindeeigene Fussweg <strong>und</strong> der Bachlauf<br />
neu zu trassieren. Bei der Neuterassierung sind die Anforderungen des Uferschutzes<br />
(§17) <strong>und</strong> der Gewässerdurchgängigkeit zu berücksichtigen. Gleichzeitig sind zwecks<br />
Verbesserung des Wohnumfelds die Parzellierungsverhältnisse mittels Landumlegungen<br />
neu zu ordnen.<br />
Ein Erschliessungsplan mit Sondernutzungsvorschriften in Kombination mit einer Landumlegung<br />
ist für das Gebiet Neuberg nötig.