Bau- und Nutzungsordnung BNO - Erlinsbach AG
Bau- und Nutzungsordnung BNO - Erlinsbach AG
Bau- und Nutzungsordnung BNO - Erlinsbach AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
9.3 Gebührenreglement<br />
Gebührenreglement<br />
- 31 -<br />
über die <strong>Bau</strong>bewilligungs- <strong>und</strong> Brandschutzgebühren<br />
<strong>und</strong><br />
die Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gr<strong>und</strong>es<br />
gemäss § 20 Abs. 2 lit. i GG, § 5 Abs. 2 <strong>Bau</strong>G <strong>und</strong> § 24 Abs. 1 Brandschutzgesetz<br />
§ 1 Geltungsbereich<br />
Dieses Reglement regelt die Gebühren <strong>und</strong> Kosten bei der Beurteilung von Gesuchen im<br />
Bereich des <strong>Bau</strong>wesens.<br />
§ 2 <strong>Bau</strong>bewilligungsgebühr<br />
1. Die <strong>Bau</strong>bewilligungsgebühr deckt den Aufwand der Gemeindebehörde für die Beratung,<br />
die Behandlung <strong>und</strong> die Beurteilung der Einsprachen <strong>und</strong> der <strong>Bau</strong>gesuche sowie<br />
die Ausfertigung <strong>und</strong> Zustellung der Bewilligung <strong>und</strong> Entscheide.<br />
2. Die Gebühr beträgt:<br />
a) für Vorentscheide 0,5 Promille der geschätzten <strong>Bau</strong>summe, ohne Anrechnung der<br />
Erteilung der <strong>Bau</strong>bewilligung.<br />
b) für bewilligte <strong>Bau</strong>gesuche 2,0 Promille der geschätzten <strong>Bau</strong>summe, mindestens<br />
aber Fr. 100.--. Der Gemeinderat kann die Gebühr für <strong>Bau</strong>gesuche in einfachen<br />
Fällen (Klein, Um- <strong>und</strong> Anbauten, Heizungsanlagen oder Nutzungsänderungen) reduzieren.<br />
Die <strong>Bau</strong>summe für Gebäude wird aufgr<strong>und</strong> der kubischen Berechnung<br />
(nach SIA-Norm) geschätzt.<br />
c) für abgelehnte <strong>und</strong> zurückgezogene <strong>Bau</strong>gesuche wird der Aufwand der Gemeindeverwaltung<br />
im Rahmen des Gebührenansatzes für bewilligte <strong>Bau</strong>gesuche verrechnet.<br />
d) für Projekt- / Planänderungen nach Aufwand der Gemeindeverwaltung, mindestens<br />
aber Fr. 100.<br />
3. Die Gebühr wird geschuldet, auch wenn von den erteilten Bewilligungen kein<br />
Gebrauch gemacht wird.