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Bau- und Nutzungsordnung BNO - Erlinsbach AG

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2 Die Wohnungen haben ausreichende <strong>und</strong> gut benutzbare Garten-, Terrassen- oder Balkonflächen<br />

aufzuweisen (ausgenommen Klein- <strong>und</strong> Dachwohnungen).<br />

3 In jedem Mehrfamilienhaus sind zudem genügend grosse, gut zugängliche <strong>und</strong> abschliessbare<br />

Gemeinschafts-Abstellräume für Velos, Kinderwagen <strong>und</strong> dergleichen vorzusehen.<br />

4 Für die Entsorgung des Hauskehrichts sind in Mehrfamilienhäusern <strong>und</strong> Arealüberbauungen<br />

Containerräume oder gegen Einsicht abgeschirmte Containerplätze zu schaffen.<br />

§ 40 Bezug von Wohnungen <strong>und</strong> Arbeitsräumen<br />

Der Gemeinderat kann den Bezug von Wohnungen <strong>und</strong> Arbeitsräumen verweigern, wenn<br />

das Gebäude nicht genügend ausgetrocknet ist, die Sicherheits- <strong>und</strong> Schutzvorkehren<br />

oder die Anforderungen des Schall- oder Wärmeschutzes nicht erfüllt sind.<br />

§ 41 Abstellplätze<br />

1 Bei einem Parkierungsbedürfnis (ohne Besucheranteil) mit mehr als 10 Parkfeldern sind<br />

in der Regel Parkgaragen oder Parkhäuser anzuordnen. Die Parkflächen sind in der Regel<br />

mit wasserdurchlässigen Belägen zu befestigen.<br />

2 Pflichtabstellplätze auf fremden Gr<strong>und</strong>stücken sind gr<strong>und</strong>buchlich sicherzustellen. Sie<br />

dürfen ohne Zustimmung des Gemeinderates weder rechtlich noch tatsächlich aufgehoben<br />

werden.<br />

§ 42 Spielplätze<br />

1 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohnungen sind auf privatem Gr<strong>und</strong>, abseits<br />

von Strassen, Zufahrten <strong>und</strong> Autoabstellplätzen an gut besonnten Stellen Spielplätze für<br />

Kinder <strong>und</strong> Jugendliche zu erstellen. Diese haben insgesamt mindestens 15 % der anrechenbaren<br />

Bruttogeschossfläche zu betragen. Sie sind nach den neusten Erkenntnissen<br />

entsprechend den verschiedenen Altersgruppen naturnah zu gestalten.<br />

2 Bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als acht Wohnungen ist ein gedeckter Spielplatz oder<br />

ein Gemeinschaftsraum für Freizeitbeschäftigung zu schaffen.<br />

3 Bei der Anlage der Spielplätze ist zudem darauf zu achten, dass die Kinder diese Plätze<br />

möglichst unbeaufsichtigt erreichen <strong>und</strong> benützen können.

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