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Bau- und Nutzungsordnung BNO - Erlinsbach AG

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§ 36 Fachgutachten, besondere Massnahmen<br />

Der Gemeinderat kann, wenn nötig, nach Anhörung der <strong>Bau</strong>herrschaft auf deren Kosten<br />

eine Begutachtung durch Fachleute anordnen <strong>und</strong> besondere Massnahmen verlangen,<br />

soweit dies überwiegend öffentliche Interessen erfordern. Fachgutachten können im Wesentlichen<br />

bei ortsbaulich, architektonisch, juristisch, bau- oder lärmschutztechnisch problematischen<br />

Lösungen usw. eingeholt werden.<br />

§ 37 Energiesparmassnahmen<br />

1 Einzelfeuerungsanlagen sind nach Möglichkeit dort zu vermeiden, wo ein Zusammenschluss<br />

zu einer Gruppenheizung oder die Versorgung mit Abwärme oder zentral hergestellter<br />

Wärme möglich, sinnvoll <strong>und</strong> zumutbar ist.<br />

2 Aussenwände dürfen nachisoliert werden, selbst wenn dadurch die Vorschriften über die<br />

Grenz- <strong>und</strong> Gebäudeabstände nicht mehr in vollem Masse eingehalten <strong>und</strong> die Ausnützungsziffern<br />

überschritten werden.<br />

§ 38 Ausrichtung der Wohnungen<br />

Die Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse (Lärm, Besonnung, Nutzung<br />

der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen. Ausschliesslich nach Norden orientierte<br />

Wohnungen sind nur in Ausnahmefällen gestattet.<br />

§ 39 Raummasse, Fenstergrössen, Neben- <strong>und</strong> Aussenräume<br />

1<br />

Für Neubauten gelten folgende Masse bzw. Bestimmungen:<br />

a) Wohn-, Schlaf- <strong>und</strong> Arbeitsräume<br />

− Raumhöhe Vollgeschoss mind. 2.30 m<br />

Dachgeschoss mind. 2.30 m auf mind. 5.00 m 2<br />

− Fensterfläche 1/10 der Bodenfläche (die Fenster müssen<br />

direkt ins Freie führen)<br />

− Zimmerfläche mind. 10.00 m 2<br />

− Dachflächenfenster:<br />

b) Nebenräume in Mehrfamilienhäusern:<br />

− Abstellraum pro Wohnung:<br />

− Keller für eine 1-Zimmer-Wohnung:<br />

− Keller für jedes weitere Zimmer:<br />

Bei Dachflächenfenstern kann die Fensterfläche<br />

(Lüftungsöffnung) bis auf 1/15 der<br />

anrechenbaren Bodenfläche reduziert werden.<br />

mind. 4 m2 (im Estrich oder auf dem gleichen<br />

Geschoss wie die Wohnung)<br />

mind. 4 m2<br />

1 m2 zusätzlich

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