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Erweiterte Lebensrettende Maßnahmen - Erkan Arslan

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Ethische und rechtliche<br />

Aspekte der Reanimation<br />

Lernziele<br />

■ Vorausverfügungen, patiententestament.<br />

■ Wann nicht mit Reanimationsversuchen<br />

begonnen wird.<br />

■ Wann Reanimationsversuche beendet werden.<br />

■ Entscheidungen durch Nicht-Ärzte.<br />

Im gesamten Kapitel umfasst der Begriff “Angehörige”<br />

auch enge Freunde und wichtige andere Personen.<br />

Einführung<br />

Erfolgreiche Wiederbelebungsversuche haben vielen<br />

Menschen eine nützliche und wertvolle Verlängerung<br />

des Lebens gebracht. Die Anteile von Überlebenden<br />

mit kompletter physiologischer Wiederherstellung<br />

nach Kreislaufstillstand sind aber niedrig. Gelegentlich<br />

haben Reanimationsversuche nur das Leiden und<br />

den Sterbeprozess verlängert; in einigen Fällen hat<br />

die Reanimation dazu geführt, dass der Patient im<br />

persistierenden vegetativen Zustand geblieben ist. Die<br />

Verlängerung des Lebens um jeden Preis stellt kein<br />

angemessenes Ziel der Medizin dar.<br />

Entscheidungen über Wiederbelebungsversuche<br />

bedeuten für Patienten und Angehörige ein heikles und<br />

potentiell belastendes Thema. Diese Entscheidungen<br />

können durch individuelle, internationale wie lokale<br />

kulturelle, rechtliche, ethische, traditionelle, religiöse,<br />

soziale und ökonomische Faktoren beeinflusst werden.<br />

Einige mental kompetente Patienten treffen die<br />

Entscheidung, dass sie nicht behandelt werden wollen,<br />

und drücken ihren Willen in einer Vorausverfügung<br />

oder einem Patiententestament/ Patientenverfügung<br />

aus. Es ist daher wichtig, dass in der Krankenversorgung<br />

Tätige die in Frage kommenden Prinzipien kennen,<br />

bevor sie einer Situation ausgesetzt werden, in der eine<br />

Reanimationsentscheidung zu treffen ist.<br />

Prinzipien<br />

Die vier Schlüssel-Prinzipien sind: Verpflichtung zur<br />

Fürsorge bzw. Gutes tun (beneficence), nicht schaden<br />

bzw. Schadensvermeidung (non-maleficence),<br />

Gerechtigkeit (justice) und Autonomie (autonomy).<br />

Gutes tun impliziert, dass in der Krankenversorgung<br />

Tätige einen Nutzen erzielen müssen, wenn sie Nutzen<br />

und Risiken abwägen. Im Allgemeinen bedeutet dies, eine<br />

Reanimation zu versuchen, aber gelegentlich meint es<br />

auch, eine kardiopulmonale Reanimation zu unterlassen.<br />

Gutes tun kann ebenfalls heißen, sich mit allgemeinen<br />

Bedürfnissen in der Gemeinde zu befassen, z.B. ein Projekt<br />

zur öffentlich verfügbaren Defibrillation zu etablieren.<br />

Nicht schaden heißt, dass nichts Nachteiliges bewirkt<br />

werden soll. So sollte eine Reanimation weder in<br />

aussichtslosen Fällen versucht werden noch dann, wenn<br />

der Wille des kompetenten Patienten dem entgegensteht.<br />

Gerechtigkeit impliziert die Verpflichtung, Nutzen<br />

und Risiken innerhalb einer Gesellschaft gleichmäßig<br />

zu verteilen. Wenn die Reanimation als Maßnahme<br />

angeboten wird, sollte sie im Rahmen der verfügbaren<br />

Ressourcen allen zur Verfügung stehen, die davon<br />

profitieren könnten.<br />

Autonomie bezieht sich darauf, dass Patienten selbst<br />

ihre eigenen informierten Entscheidungen treffen, statt<br />

dass Ärzte oder Pflegende für sie entscheiden. Dieses<br />

Prinzip wurde besonders während der letzten 30 Jahre<br />

eingeführt, ausgehend von legislativen Akten wie der<br />

Deklaration von Helsinki zu den Menschenrechten<br />

und ihren nachfolgenden Modifikationen und<br />

Ergänzungen. Autonomie verlangt, dass der Patient<br />

angemessen aufgeklärt wird, dass er kompetent ist, frei<br />

von unzulässigem Druck und dass seine Präferenzen<br />

konsistent sind.<br />

Vorausverfügungen<br />

KApItEL15<br />

Vorausverfügungen sind in vielen Ländern eingeführt<br />

worden, womit die Bedeutung der Patientenautonomie<br />

betont wird. Eine Reanimation darf nicht begonnen<br />

werden, wenn die CPR dem dokumentierten nachhaltigen<br />

Willen einer erwachsenen Person entgegensteht, die zum<br />

Zeitpunkt, als diese Vorausverfügung erlassen wurde,<br />

mental kompetent und sich der Implikationen bewusst<br />

war.<br />

Der Begriff Vorausverfügung bezieht sich auf jede<br />

Äußerung der Präferenzen von Patienten. Eine Ablehnung<br />

bedarf nicht der Schriftform, um gültig zu sein. Falls<br />

Patienten eine klare und konsistente Ablehnung verbal<br />

ausgedrückt haben, sollte dies denselben Status haben<br />

wie eine schriftliche Vorausverfügung. Patienten sollten<br />

sicherstellen, dass ihr Wille dem versorgenden Team<br />

und den Angehörigen bekannt ist, damit er umgesetzt<br />

werden kann.<br />

Beim plötzlichen außerklinischen Kreislaufstillstand<br />

kennen die Helfer gewöhnlich die Situation und den<br />

Willen des Patienten nicht, und eine Vorausverfügung ist<br />

häufig nicht gleich verfügbar. Unter diesen Umständen<br />

European Resuscitation Council <strong>Erweiterte</strong> <strong>Lebensrettende</strong> <strong>Maßnahmen</strong> 167<br />

KAP<br />

15

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