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Info Ergospirometrie - Erkan Arslan

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Bericht<br />

<strong>Ergospirometrie</strong> in der Begutachtung<br />

Fritsch J., Klinik für Kardiologie und Angiologie, Elisabeth Krankenhaus, Essen<br />

Schwarz S., Lungenabteilung, Allgemeines Krankenhaus Hamburg Harburg<br />

Die Begutachtung körperlicher Leistungsfähigkeit findet im Rahmen verschiedener Fragestellungen statt. Zur Beurteilung<br />

der Berufsfähigkeit, des Grades der Behinderung oder im Auftrag der Berufsunfallversicherungen ist eine<br />

reproduzierbare Bestimmung der Leistungsfähigkeit sowie der Belastbarkeit gewünscht. Vorhandene Schäden, die zu<br />

einer Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder Belastbarkeit führen, müssen Krankheitsbildern zuzuordnen<br />

sein, um die Zuständigkeit von Versicherungsträgern zu bestimmen. Die <strong>Ergospirometrie</strong> als integrativer<br />

Belastungstest stellt eine sehr gute Methode zur Ermittlung der Bruttoleistungsfähigkeit dar und ermöglicht eine<br />

differentialdiagnostische Bewertung. Die Rolle der <strong>Ergospirometrie</strong> in der ärztlichen Begutachtung wird für kardiale<br />

und pulmonale Krankheitsbilder dargestellt. Spezielle methodische Anforderungen und anerkannte Klassifikationen<br />

werden aufgeführt.<br />

Für die Begutachtung pneumologischer und<br />

kardiologischer Patienten ist die Beurteilung<br />

der körperlichen Leistungsfähigkeit ein entscheidendes<br />

Kriterium. Gutachterliche Stellungnahmen<br />

sind im Rahmen verschiedener<br />

arbeits- und sozialmedizinischer Untersuchungen<br />

erforderlich. In Abhängigkeit vom<br />

Auftraggeber (Sozialgericht, Rentenversicherungsträger,<br />

Versorgungsamt, Berufsgenossenschaften<br />

und Unfallversicherungsträger)<br />

sind unterschiedliche Fragestellungen zu klären.<br />

Zentrale Themen der Begutachtung sind<br />

die Beurteilung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,<br />

die Beurteilung von Berufskrankheiten<br />

und die Einstufung von Behinderungen.<br />

Patienten, die trotz hochgradiger Einschränkung<br />

der linksventrikulären Ejektionsfraktion<br />

oder ausgeprägter obstruktiver Ventilationsstörung<br />

eine nahezu normale körperliche<br />

Leistungsfähigkeit zeigen, sind jedem<br />

Arzt aus der praktischen Erfahrung bekannt<br />

[32]. Ruhemessungen können aus diesem<br />

Grund Belastungsuntersuchungen auf keinen<br />

Fall ersetzen.<br />

Die Begutachtung soll auch das gesundheitliche<br />

Risiko, eine Tätigkeit auszuüben, beurteilen.<br />

Es ist festzulegen, ob und wann eine<br />

Person ihre Arbeit nach Krankheit wieder aufnehmen<br />

kann und ob Einschränkungen im Tätigkeitsprofil<br />

notwendig sind. Für die Beurteilung<br />

dieser Faktoren ist neben der Bestimmung<br />

der Maximalleistung - wie bisher in der<br />

herkömmlichen Ergometrie - die Dauerbelastbarkeit<br />

von entscheidender Bedeutung. Die<br />

Dauerbelastbarkeit ist dabei die spezifische<br />

Belastungshöhe, die über einen längeren Zeitraum<br />

- beispielsweise eine Arbeitsschicht -<br />

ohne Auftreten von kurz- oder langfristigen<br />

pathologischen Veränderungen durchgeführt<br />

werden kann. Diese kann gravierend von der<br />

maximalen Leistungsfähigkeit abweichen.<br />

Die Abschätzung der Dauerleistungsgrenze ist<br />

durch die herkömmliche Ergometrie mit aus-<br />

8<br />

schließlicher Bestimmung der maximal erreichten<br />

Leistung nur abschätzend möglich.<br />

Dagegen ermöglicht die <strong>Ergospirometrie</strong> auf<br />

praktikable, nicht-invasive Weise durch Messung<br />

der Gasaustauschparameter die integrative<br />

Beurteilung des kardialen, pulmonalen<br />

und peripheren Systems auf den unterschiedlichsten<br />

Belastungsstufen.<br />

Begriffsbestimmungen in der<br />

Begutachtung<br />

Sozialmedizinische Begriffe<br />

Durch die vom Bundesministerium für Arbeit<br />

und Sozialordnung veröffentlichten ”Anhaltspunkte<br />

für die ärztliche Gutachtertätigkeit im<br />

sozialen Entschädigungsrecht und nach dem<br />

Schwerbehindertengesetz” [2] sind relevante<br />

sozialmedizinische Begriffe eindeutig festgelegt.<br />

”Als Behinderung ist die Auswirkung einer<br />

nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung<br />

anzusehen, die auf einem regelwidrigen<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Zustand beruht und einen Grad der Behinderung<br />

(GdB) von wenigstens 10 von Hundert<br />

bedingt.” Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

daß als regelwidrig ein Zustand gilt, ”der von<br />

dem für das Lebensalter typischen abweicht.”<br />

Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum<br />

von mehr als 6 Monaten.<br />

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE<br />

[von Hundert]) und der Grad der Behinderung<br />

(GdB [von Hundert]) werden nach gleichen<br />

Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe<br />

haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen<br />

in allen Lebensbereichen und<br />

nicht nur Einschränkungen im allgemeinen<br />

Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind<br />

ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen<br />

und sozialen Auswirkungen einer<br />

Funktionsbeeinträchtigung. Dabei bezieht<br />

sich die MdE ausschließlich kausal auf Schä-<br />

digungsfolgen und der GdB final auf alle Gesundheitsstörungen<br />

unabhängig von ihrer Ursache.<br />

Physiologische Veränderung im Alter<br />

sind bei der GdB/MdE-Beurteilung nicht zu<br />

bewerten. Natürliche Alterungserscheinungen<br />

sind somit in die Beurteilung einzubeziehen.<br />

Die Erwerbsunfähigkeit (EU) ist in verschiedenen<br />

Gesetzen inhaltlich unterschiedlich definiert.<br />

Im sozialen Entschädigungsrecht<br />

(SER) besteht in der Regel Erwerbsunfähigkeit<br />

bei einer MdE von mehr als 90 von Hundert.<br />

Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

wird die Erwerbsunfähigkeit nur<br />

auf die Erwerbstätigkeit bezogen. Erwerbsunfähigkeit<br />

besteht, wenn auf nicht absehbare<br />

Zeit eine Person außerstande ist, in gewisser<br />

Regelmäßigkeit eine Tätigkeit auszuüben<br />

oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen<br />

zu erzielen, das 1/7 der monatlichen Bezugsgröße<br />

übersteigt. Im Einkommensteuergesetz<br />

ist die Erwerbsunfähigkeit gesondert in § 10<br />

EStG geregelt.<br />

Berufunfähigkeit (BU) beschreibt den Tatbestand,<br />

daß bei einem Erwerbstätigen in seinem<br />

erlernten Beruf (oder in einer rechtlich<br />

gleich gestellten Tätigkeit) in Folge Krankheit<br />

die Erwerbsfähigkeit auf weniger als die<br />

Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig<br />

gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung<br />

und gleichwertigen Kenntnissen herabgesunken<br />

ist.<br />

Arbeits- und sportmedizinische<br />

Begriffe<br />

Von arbeits- sowie sportmedizinischer Seite<br />

sind die Begriffe Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit<br />

zu differenzieren. Die Leistungsfähigkeit<br />

beschreibt die Belastungshöhe, die<br />

eine Person maximal ausüben kann. Die Belastbarkeit<br />

bezeichnet die Laststufe, die ohne<br />

kurz- oder langfristige pathologische Veränderungen<br />

in Funktion oder Morphologie der<br />

Organsysteme durchgeführt werden kann. Ein

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