Info Ergospirometrie - Erkan Arslan
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Bericht<br />
<strong>Ergospirometrie</strong> in der Begutachtung<br />
Fritsch J., Klinik für Kardiologie und Angiologie, Elisabeth Krankenhaus, Essen<br />
Schwarz S., Lungenabteilung, Allgemeines Krankenhaus Hamburg Harburg<br />
Die Begutachtung körperlicher Leistungsfähigkeit findet im Rahmen verschiedener Fragestellungen statt. Zur Beurteilung<br />
der Berufsfähigkeit, des Grades der Behinderung oder im Auftrag der Berufsunfallversicherungen ist eine<br />
reproduzierbare Bestimmung der Leistungsfähigkeit sowie der Belastbarkeit gewünscht. Vorhandene Schäden, die zu<br />
einer Einschränkung der körperlichen Leistungsfähigkeit oder Belastbarkeit führen, müssen Krankheitsbildern zuzuordnen<br />
sein, um die Zuständigkeit von Versicherungsträgern zu bestimmen. Die <strong>Ergospirometrie</strong> als integrativer<br />
Belastungstest stellt eine sehr gute Methode zur Ermittlung der Bruttoleistungsfähigkeit dar und ermöglicht eine<br />
differentialdiagnostische Bewertung. Die Rolle der <strong>Ergospirometrie</strong> in der ärztlichen Begutachtung wird für kardiale<br />
und pulmonale Krankheitsbilder dargestellt. Spezielle methodische Anforderungen und anerkannte Klassifikationen<br />
werden aufgeführt.<br />
Für die Begutachtung pneumologischer und<br />
kardiologischer Patienten ist die Beurteilung<br />
der körperlichen Leistungsfähigkeit ein entscheidendes<br />
Kriterium. Gutachterliche Stellungnahmen<br />
sind im Rahmen verschiedener<br />
arbeits- und sozialmedizinischer Untersuchungen<br />
erforderlich. In Abhängigkeit vom<br />
Auftraggeber (Sozialgericht, Rentenversicherungsträger,<br />
Versorgungsamt, Berufsgenossenschaften<br />
und Unfallversicherungsträger)<br />
sind unterschiedliche Fragestellungen zu klären.<br />
Zentrale Themen der Begutachtung sind<br />
die Beurteilung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit,<br />
die Beurteilung von Berufskrankheiten<br />
und die Einstufung von Behinderungen.<br />
Patienten, die trotz hochgradiger Einschränkung<br />
der linksventrikulären Ejektionsfraktion<br />
oder ausgeprägter obstruktiver Ventilationsstörung<br />
eine nahezu normale körperliche<br />
Leistungsfähigkeit zeigen, sind jedem<br />
Arzt aus der praktischen Erfahrung bekannt<br />
[32]. Ruhemessungen können aus diesem<br />
Grund Belastungsuntersuchungen auf keinen<br />
Fall ersetzen.<br />
Die Begutachtung soll auch das gesundheitliche<br />
Risiko, eine Tätigkeit auszuüben, beurteilen.<br />
Es ist festzulegen, ob und wann eine<br />
Person ihre Arbeit nach Krankheit wieder aufnehmen<br />
kann und ob Einschränkungen im Tätigkeitsprofil<br />
notwendig sind. Für die Beurteilung<br />
dieser Faktoren ist neben der Bestimmung<br />
der Maximalleistung - wie bisher in der<br />
herkömmlichen Ergometrie - die Dauerbelastbarkeit<br />
von entscheidender Bedeutung. Die<br />
Dauerbelastbarkeit ist dabei die spezifische<br />
Belastungshöhe, die über einen längeren Zeitraum<br />
- beispielsweise eine Arbeitsschicht -<br />
ohne Auftreten von kurz- oder langfristigen<br />
pathologischen Veränderungen durchgeführt<br />
werden kann. Diese kann gravierend von der<br />
maximalen Leistungsfähigkeit abweichen.<br />
Die Abschätzung der Dauerleistungsgrenze ist<br />
durch die herkömmliche Ergometrie mit aus-<br />
8<br />
schließlicher Bestimmung der maximal erreichten<br />
Leistung nur abschätzend möglich.<br />
Dagegen ermöglicht die <strong>Ergospirometrie</strong> auf<br />
praktikable, nicht-invasive Weise durch Messung<br />
der Gasaustauschparameter die integrative<br />
Beurteilung des kardialen, pulmonalen<br />
und peripheren Systems auf den unterschiedlichsten<br />
Belastungsstufen.<br />
Begriffsbestimmungen in der<br />
Begutachtung<br />
Sozialmedizinische Begriffe<br />
Durch die vom Bundesministerium für Arbeit<br />
und Sozialordnung veröffentlichten ”Anhaltspunkte<br />
für die ärztliche Gutachtertätigkeit im<br />
sozialen Entschädigungsrecht und nach dem<br />
Schwerbehindertengesetz” [2] sind relevante<br />
sozialmedizinische Begriffe eindeutig festgelegt.<br />
”Als Behinderung ist die Auswirkung einer<br />
nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung<br />
anzusehen, die auf einem regelwidrigen<br />
körperlichen, geistigen oder seelischen<br />
Zustand beruht und einen Grad der Behinderung<br />
(GdB) von wenigstens 10 von Hundert<br />
bedingt.” Dabei ist zu berücksichtigen,<br />
daß als regelwidrig ein Zustand gilt, ”der von<br />
dem für das Lebensalter typischen abweicht.”<br />
Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum<br />
von mehr als 6 Monaten.<br />
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE<br />
[von Hundert]) und der Grad der Behinderung<br />
(GdB [von Hundert]) werden nach gleichen<br />
Grundsätzen bemessen. Beide Begriffe<br />
haben die Auswirkungen von Funktionsbeeinträchtigungen<br />
in allen Lebensbereichen und<br />
nicht nur Einschränkungen im allgemeinen<br />
Erwerbsleben zum Inhalt. MdE und GdB sind<br />
ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen<br />
und sozialen Auswirkungen einer<br />
Funktionsbeeinträchtigung. Dabei bezieht<br />
sich die MdE ausschließlich kausal auf Schä-<br />
digungsfolgen und der GdB final auf alle Gesundheitsstörungen<br />
unabhängig von ihrer Ursache.<br />
Physiologische Veränderung im Alter<br />
sind bei der GdB/MdE-Beurteilung nicht zu<br />
bewerten. Natürliche Alterungserscheinungen<br />
sind somit in die Beurteilung einzubeziehen.<br />
Die Erwerbsunfähigkeit (EU) ist in verschiedenen<br />
Gesetzen inhaltlich unterschiedlich definiert.<br />
Im sozialen Entschädigungsrecht<br />
(SER) besteht in der Regel Erwerbsunfähigkeit<br />
bei einer MdE von mehr als 90 von Hundert.<br />
Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
wird die Erwerbsunfähigkeit nur<br />
auf die Erwerbstätigkeit bezogen. Erwerbsunfähigkeit<br />
besteht, wenn auf nicht absehbare<br />
Zeit eine Person außerstande ist, in gewisser<br />
Regelmäßigkeit eine Tätigkeit auszuüben<br />
oder Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen<br />
zu erzielen, das 1/7 der monatlichen Bezugsgröße<br />
übersteigt. Im Einkommensteuergesetz<br />
ist die Erwerbsunfähigkeit gesondert in § 10<br />
EStG geregelt.<br />
Berufunfähigkeit (BU) beschreibt den Tatbestand,<br />
daß bei einem Erwerbstätigen in seinem<br />
erlernten Beruf (oder in einer rechtlich<br />
gleich gestellten Tätigkeit) in Folge Krankheit<br />
die Erwerbsfähigkeit auf weniger als die<br />
Hälfte derjenigen eines körperlich und geistig<br />
gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung<br />
und gleichwertigen Kenntnissen herabgesunken<br />
ist.<br />
Arbeits- und sportmedizinische<br />
Begriffe<br />
Von arbeits- sowie sportmedizinischer Seite<br />
sind die Begriffe Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit<br />
zu differenzieren. Die Leistungsfähigkeit<br />
beschreibt die Belastungshöhe, die<br />
eine Person maximal ausüben kann. Die Belastbarkeit<br />
bezeichnet die Laststufe, die ohne<br />
kurz- oder langfristige pathologische Veränderungen<br />
in Funktion oder Morphologie der<br />
Organsysteme durchgeführt werden kann. Ein