23.08.2013 Aufrufe

BGSW_aktuell1.pdf

BGSW_aktuell1.pdf

BGSW_aktuell1.pdf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4<br />

§ 8<br />

Erstattung der Kosten für Grundstücksanschlüsse<br />

(1) Die Kosten für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung<br />

und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse sind, soweit diese<br />

nicht nach § 1 Abs 3 WAS Bestandteil der Wasserversorungsanlage sind, in der jeweils tatsächlich<br />

entstandenen Höhe zu erstatten. Der Unterhalt der Hauswasserschieber auf öffentlichem<br />

Grund und Boden geht jedoch zu Lasten des Versorgungsbetriebes.<br />

(2) Der Erstattungsanspruch entsteht mit Abschluß der jeweiligen Maßnahme. Schuldner ist,<br />

wer im Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs Eigentümer des Grundstücks<br />

oder Erbbauberechtigter ist. Der Erstattungsanspruch wird einen Monat nach Zustellung des<br />

Erstattungsbescheides fällig.<br />

§ 9<br />

Gebührenerhebung<br />

Die Gemeindewerke erheben für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund-<br />

und Verbrauchsgebühren.<br />

§ 9 a<br />

Grundgebühr<br />

(1) Die Grundgebühr wird nach der Nenngröße (Qn) der verwendeten Wasserzähler berechnet.<br />

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluß<br />

bis 2,5 m³/h 50,00 €/Jahr<br />

bis 6 m³/h 70,00 €/Jahr<br />

bis 10 m³/h 90,00 €/Jahr

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!