Gemeinde Illschwang Gemeindebrief 2006
Gemeinde Illschwang Gemeindebrief 2006
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Nach mehrjährigen Bemühungen, die erste Besprechung fand im Oktober 2001 mit<br />
leitenden Baudirektor Gläser, stellv. Landrat Morgenschweis und Kreisrat Reitzenstein<br />
in Aichazandt statt, wird der Weg mit einer Länge von 1.323 m realisiert. Die<br />
Herstellungskosten trägt der Freistaat Bayern. Die <strong>Gemeinde</strong> übernimmt die Unterhaltslast<br />
und die Verkehrssicherungspflicht des Radweges.<br />
Das von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Aichazandt angelegte Teilstück<br />
wird beim nächsten Sanierungsabschnitt der Staatsstraße in 2007 bzw. 2008<br />
ebenfalls asphaltiert.<br />
Allen, die hier entscheidend mitgeholfen haben, gebührt daher ein herzlicher Dank.<br />
Dies sind: Herr Bürgermeister Gerd Geismann, Herr Landrat Armin Nentwig, Herr<br />
MdL Heinz Donhauser, Herr Kreisrat Reitzenstein, die Teilnehmergemeinschaft der<br />
Flurbereinigung mit 1. Vorsitzenden Herrn Beer.<br />
Der Radweg hat neben der Sicherheit - Radfahren auf dem Zubringer ist lebensgefährlich<br />
- auch einen positiven Aspekt für die fahrradtouristische Erschließung der<br />
<strong>Gemeinde</strong>n <strong>Illschwang</strong> und Birgland.<br />
Grabenverrohrung entlang der Kreisstraße (Hauptstraße) in <strong>Illschwang</strong><br />
Der Landkreis hat dankenswerter Weise den Straßengraben verrohrt. Die Verrohrung<br />
ist als Zwischenlösung für den fehlenden Gehsteig bei den Anwesen Übler und<br />
Kraus und keineswegs als Parkplatz gedacht. Die Schulkinder von der Bergstraße<br />
her können auf dem Randstreifen dem Verkehr ausweichen und die Schule sicher<br />
erreichen.<br />
Falls der Streifen jetzt als Parkplatz genutzt werden sollte, wird die <strong>Gemeinde</strong> ein<br />
Parkverbot erlassen.<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, die Ortschaften Aichazandt und Haar 2007 an die<br />
Kanalisation anzuschließen. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung laufen.<br />
Die Kostenschätzung für diese Maßnahme beläuft sich einschließlich der Druckleitung<br />
bis Kropfersricht auf 1.085.600 €.<br />
Befreiung von der Kleineinleiterabgabe bei Kleinkläranlagen<br />
Wer eine Kleinkläranlage betreibt, muss nach wie vor die Kleineinleiterabgabe entrichten.<br />
Wer allerdings den Klärschlamm ordnungsgemäß entsorgt (Abholung durch<br />
z. B. Fa. Karei, Fa. Türpe oder Anlieferung bei Kläranlage z. B. Su.-Ro. oder Untersuchung<br />
und Ausbringung auf eigene Felder) kann von der Kleineinleiterabgabe befreit<br />
(Art. 7 Abs. 1 Bay. Abwasserabgabengesetz) werden.<br />
Der Antrag auf Befreiung ist gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise bei der<br />
Verwaltungsgemeinschaft Frau Prügel zu stellen. Wenn die Befreiungstatbestände<br />
(Klärschlammentsorgung) in <strong>2006</strong> stattgefunden hat und der Antrag bis Ende Februar<br />
2007 bei der Verwaltung gestellt wurde, brauchen die Kleinkläranlagenbetreiber<br />
bereits die Kleineinleiterabgabe für <strong>2006</strong> nicht mehr entrichten.