Die Entwicklung der Fachoberschulen und ... - Asamnet
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3. Entwicklung der Fachoberschulen und Berufsoberschulen in Bayern 3.1. Die beruflichen Schulen in Bayern Das Bildungssystem in Bayern steht auf drei Säulen. Neben den allgemeinbilden- den Schulen gibt es noch die beruflichen Schulen und den sogenannten zweiten Bildungsweg. 1 allgemeinbildende Schulen berufliche Schulen zweiter Bildungsweg 1 vgl. StMUK (HP) 2 vgl. ebda Grundschule Berufsschule Abendrealschule Förderschule Berufsfachschule Abendgymnasium Hauptschule Wirtschaftsschule Kolleg Realschule Fachschule Telekolleg Gymnasium Fachakademie Begabtenprüfung Fachoberschule Berufsoberschule Tabelle 3.1.: Das Bayerische Schulsystem 2 5
3.1.1. Die Berufsschule 3. Entwicklung der FOS und BOS in Bayern Abbildung 3.1.: Das Bayerische Schulsystem 3 Wer in einem Ausbildungsverhältnis steht, muss die Berufsschule besuchen. Sie vermittelt den Schülern als Teil des dualen Ausbildungssystems den fachtheo- retischen Teil der Berufsausbildung. In der Regel findet Teilzeitunterricht statt. In manchen Berufszweigen findet das erste Ausbildungjahr als Berufsgrundschul- jahr mit Vollzeitunterricht in der Berufsschule statt. Jugendliche ohne Ausbil- dungsverhältnis können ihre Berufsschulpflicht im Berufsvorbereitungsjahr, das aus einem Jahr Vollzeitunterricht besteht, an der Berufsschule ableisten. Der Berufsabschluss wird von einer Kammer oder einer anderen zuständigen Stelle verliehen. Die Berufsschule verleiht unter bestimmten Voraussetzungen den mittleren Schulabschluss. 4 3 ebda 4 vgl. ebda 6
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3.1.1. <strong>Die</strong> Berufsschule<br />
3. <strong>Entwicklung</strong> <strong>der</strong> FOS <strong>und</strong> BOS in Bayern<br />
Abbildung 3.1.: Das Bayerische Schulsystem 3<br />
Wer in einem Ausbildungsverhältnis steht, muss die Berufsschule besuchen. Sie<br />
vermittelt den Schülern als Teil des dualen Ausbildungssystems den fachtheo-<br />
retischen Teil <strong>der</strong> Berufsausbildung. In <strong>der</strong> Regel findet Teilzeitunterricht statt.<br />
In manchen Berufszweigen findet das erste Ausbildungjahr als Berufsgr<strong>und</strong>schul-<br />
jahr mit Vollzeitunterricht in <strong>der</strong> Berufsschule statt. Jugendliche ohne Ausbil-<br />
dungsverhältnis können ihre Berufsschulpflicht im Berufsvorbereitungsjahr, das<br />
aus einem Jahr Vollzeitunterricht besteht, an <strong>der</strong> Berufsschule ableisten.<br />
Der Berufsabschluss wird von einer Kammer o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en zuständigen<br />
Stelle verliehen. <strong>Die</strong> Berufsschule verleiht unter bestimmten Voraussetzungen den<br />
mittleren Schulabschluss. 4<br />
3 ebda<br />
4 vgl. ebda<br />
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