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Änderungen des kirchlichen Rechts 2006/07 ... - DIAG MAV

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<strong>Änderungen</strong> <strong>des</strong> <strong>kirchlichen</strong> <strong>Rechts</strong> <strong>2006</strong>/<strong>07</strong><br />

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

vom 26./27. 10. 06<br />

1. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Neufassung der §§ 7-9<br />

der Anlage 5 zu den AVR)<br />

1.1 Allgemeine Regelung<br />

1.2 Regelung für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Heimen<br />

1.3 Entgelt für Bereitschaftsdienste<br />

1.4 Inkrafttreten<br />

2. Wiederinkraftsetzung der Kurzpausenregelung und der Anlagen<br />

5a - 5c zu den AVR<br />

3. Einmalzahlung mit der Vergütung für Dezember 20<strong>07</strong> und<br />

Dezember 2008<br />

4. Verlängerung der Arbeit der regionalen Unterkommissionen<br />

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

vom 14. 12. <strong>2006</strong><br />

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat am 14. 12. <strong>2006</strong> u. a. klargestellt,<br />

dass durch Dienstvereinbarung der Fälligkeitszeitpunkt der<br />

Einmalzahlungen verändert werden kann. Bei Ausscheiden nach der<br />

Auszahlung ist der Mitarbeiter nicht zur Rückzahlung verpflichtet.<br />

- neue caritas 2/20<strong>07</strong>, 34<br />

Besondere Regelungen für<br />

Alltagsbegleiter in der ambulanten Altenpflege<br />

Neu beschlossen wurde eine Anlage 20 . Sie enthält Regelungen<br />

► zur Abgrenzung zu Pflegetätigkeiten,<br />

► zu den Anforderungsprofilen an Träger und Bewerber,<br />

► zur monatlichen Vergütung und zu Zeitzuschlägen,<br />

► zu den Vorschriften der AVR, die nicht anzuwenden sind,<br />

► zur Geltungsdauer ( Die Regelung gilt bis zum 31. 12. 20<strong>07</strong>).


Tarifpolitische Leitlinien <strong>des</strong> deutschen<br />

Caritasverban<strong>des</strong><br />

Die Leitlinien sind auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung<br />

<strong>des</strong> Deutschen Caritasverban<strong>des</strong> im März 20<strong>07</strong> beschlossen worden.<br />

Sie richten sich an Träger und Mitarbeiter/innen der verbandlichen<br />

Caritas sowie an die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission.<br />

Sie sind als verbindlicher Orientierungsrahmen bei der Reform der<br />

AVR zu beachten und haben <strong>des</strong>halb grundlegende Bedeutung für<br />

das neu zu gestaltende Arbeitsrecht der Caritas. Sie enthalten<br />

folgende allgemeine Vorgaben:<br />

► Gerechten Lohn über gerechte Verfahren realisieren,<br />

► Orientierung an geltenden Tarifen in vergleichbaren Arbeitsfeldern<br />

<strong>des</strong> Marktes sozialer Dienstleistungen,<br />

► Vorteile eines starken Bun<strong>des</strong>tarifs erhalten,<br />

► Tarife am Wettbewerb orientieren,<br />

► innerverbandlichen Wettbewerb über Qualität führen,<br />

► ethisch begründete Lohnuntergrenze festlegen,<br />

► keine tariflich begründeten Ausgründungen innerhalb der Caritas<br />

zulassen,<br />

► Spannung zwischen Lohnuntergrenze und Marktforderungen austragen,<br />

► Differenzierung von Arbeitseinkommen gerecht gestalten,<br />

► Transparenz über Vergütungen leitender Mitarbeiter gegenüber<br />

Aufsichtsgremien und Mitarbeitervertretung herstellen,<br />

► familienfreundliche Maßnahmen innerhalb <strong>des</strong> Tarifs unterstützen,<br />

► zusätzliche betriebliche Altersversorgung im Tarif gewährleisten,<br />

► Transparenz über Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

durch Veröffentlichung der Herleitung der Beschlüsse herstellen,<br />

► Ausstattung der Arbeitsrechtlichen Kommission an den Aufgaben<br />

orientieren.<br />

- neue caritas 8/200, 36 und www.caritas.de/DerVerband/Arbeitsrechtliche<br />

Kommission


Neue Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

Die Delegiertenversammlung <strong>des</strong> Deutschen Caritasversammlung hat am 20.<br />

März 20<strong>07</strong> eine neue Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) beschlossen<br />

und bestimmt, dass sich die AK künftig aus einer Bun<strong>des</strong>kommission<br />

und sechs Regionalkommissionen zusammensetzt:<br />

Die Bun<strong>des</strong>kommission hat eine umfassende Regelungszuständigkeit mit Ausnahme<br />

der Bereiche, die ausschließlich den Regionalkommissionen zugewiesen<br />

sind (§ 10).<br />

Die Regionalkommissionen sind ausschließlich zuständig für die Festlegung<br />

der Höhe aller Vergütungsbestandteile, <strong>des</strong> Umfangs der regelmäßigen Arbeitszeit<br />

und <strong>des</strong> Umfangs <strong>des</strong> Erholungsurlaubs. Dabei haben sie die von der Bun<strong>des</strong>kommission<br />

nach Absatz 1 festgelegten Bandbreiten einzuhalten<br />

Die Regionalkommissionen können ferner Regelungen der Beschäftigungssicherung,<br />

wie beispielsweise Regelungen zur betriebsbedingten Kündigung, beschließen.<br />

Soweit diese Regelungen im Widerspruch zu Regelungen der Bun<strong>des</strong>kommission<br />

stehen, gehen die Regelungen der Regionalkommissionen vor.<br />

Geplant ist außerdem die Einrichtung eines Tarifinstitutes, das die Mitglieder<br />

der Arbeitsrechtlichen Kommission bei der Weiterentwicklung der AVR beratend<br />

unterstützen soll.<br />

Die neue Ordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft, die dazugehörigen Wahlordnungen<br />

der Mitarbeiterseite und der Dienstgeberseite am 1. 4. 20<strong>07</strong>.<br />

neue caritas 7/20<strong>07</strong>, 32 und 8/200, 39 und 41<br />

Aus der Stellungnahme der Mitarbeiterseite:<br />

„Die neue AK-Ordnung verschiebt das ungleiche Kräfteverhältnis in<br />

der AK weiter zuungunsten der Mitarbeiterseite. Sie schwächt ihre<br />

Position in der Tarifgestaltung auf dem so genannten 3. Weg.<br />

Durch die Verlagerung der Tarifkompetenz in den Bereichen Urlaub, Arbeitszeit<br />

und Vergütungshöhe von der Bun<strong>des</strong>ebene ausschließlich auf<br />

die Regionalebene ist die Zersplitterung <strong>des</strong> einheitlichen Tarifrechts der<br />

Caritas vorprogrammiert. Dies widerspricht den tarifpolitischen Leitlinien<br />

<strong>des</strong> DCV, die maßgebliche Kompetenzen für die Bun<strong>des</strong>ebene fordern.<br />

Gemeinsame betriebliche Anträge von Dienstgeber und <strong>MAV</strong> in den<br />

Regionalkommissionen benötigen bei der Abstimmung keine ¾ Mehrheit,<br />

sondern nur eine einfache Mehrheit. Das erhöht den Druck auf die<br />

<strong>MAV</strong>en, sich auf solche gemeinsamen Anträge einzulassen, massiv.<br />

Hier wird die Tariffindung auf die Betriebsebene geschoben, dahin, wo<br />

die Mitarbeiter besonders leicht erpressbar sind“.<br />

Die AK hat die Delegiertenversammlung aufgefordert, die Ordnung<br />

entsprechend zu ändern.


Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

vom 15./16.Mai <strong>2006</strong><br />

Beschlossen wurde eine Regelung für die Lehrer und die pädagogischen, therapeutischen<br />

und pflegerischen Beschäftigten an Schulen caritativer Einrichtungen,<br />

die aus staatlichen Mitteln refinanziert werden. Es wird für eine Übergangszeit<br />

bestimmt, dass auf bis zum 31. 8. 2008 Neueingestellte neueingestellte Mitarbeiter<br />

und Mitarbeiterinnen die Regelungen <strong>des</strong> jeweiligen Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> entsprechend<br />

anzuwenden sind<br />

Außerdem hat die AK mit Hilfe externer Moderatoren ein Eckpunktepapier<br />

erarbeitet, welches die geeinten und die strittigen Punkte im AVR-Reformprozess<br />

benennt.<br />

Aus Mitarbeitersicht sind insbesondere folgende Punkte wichtig:<br />

► Entgeltniveau (TVöD-VKA plus x)<br />

► Erhalt der bisherigen Wochenarbeitszeit<br />

► Erhalt <strong>des</strong> bisherigen Urlaubsanspruchs<br />

► Angleichung der Vergütung in den neuen Bun<strong>des</strong>ländern an Westniveau<br />

► Sicherung <strong>des</strong> Besitzstan<strong>des</strong> beim Übergang von der alten zur neuen<br />

AVR<br />

► Ablehnung einer durch die Mitarbeiter finanzierten Leistungsvergütung<br />

► Kinder-/Familienkomponenten<br />

► Höhe <strong>des</strong> Weihnachtsgel<strong>des</strong><br />

► weitgehender Erhalt <strong>des</strong> Besitzstan<strong>des</strong> beim Wechsel <strong>des</strong> Arbeitgebers<br />

In der AK besteht zwischen Mitarbeiter- und Dienstgeberseite Übereinstimmung<br />

in einigen strukturellen Fragen:<br />

► Betriebs- und Berufserfahrungsstufen statt Lebensalterstufen,<br />

► Wegfall <strong>des</strong> Ortszuschlags,<br />

► Einführung einer Familienkomponente.<br />

Nicht abzusehen ist, ob und welche Einigung z. B. über Entgeltniveau, Eingruppierungsregelung,<br />

Leistungsvergütung, Bandbreiten der Regionalkommissionen<br />

erzielt werden kann.<br />

Die AVR neu sollen von einer Steuerungsgruppe und acht Untergruppen erarbeitet<br />

und im Oktober 20<strong>07</strong> beschlossen werden

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