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34. Jahrestagung der Deutschen Plastischen Chirurgen<br />
8. Jahrestagung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen<br />
Varia II<br />
V139 Ästhetische Chirurgie – eine Heilbehandlung?<br />
Johannes C. Bruck, Berlin<br />
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes sowie der Suche der<br />
Finanzbehörden nach neuen Einnahmequellen ist die grundsätzliche<br />
Befreiung ärztlicher Handlungen von der Umsatzsteuer in die öffentliche<br />
Diskussion geraten. Das EuGH hatte entschieden, daß medizinische Leistungen<br />
nur dann von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn diese der<br />
medizinischen Betreuung von Personen, dem behandeln von Krankheiten<br />
oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. Im Gegensatz zu den<br />
gesetzlichen Krankenversicherungen, die nur ein - in der jeweiligen Definition<br />
- notwendiges Maß an ärztlicher Versorgung abdecken, beschreibt<br />
die WHO Gesundheit als „körperliches, seelisches und berufliches Wohlbefinden“.<br />
Schon seit der Einführung des Teilgebietes Plastische Chirurgie<br />
ist die Ästhetische Chirurgie ein integraler Bestandteil des Vier-Säulen-Modells<br />
unseres Faches gewesen.<br />
Auch die Weiterbildungsordnung zum Facharzt für Plastisch Chirurgie<br />
beschreibt, daß „die Plastische Chirurgie kosmetisch Operationen aller<br />
Körperregionen umfaßt und daß diese unter Berücksichtigung psychologischer<br />
Exploration und Elektionskriterien durchzuführen sind. Unterschiedliche<br />
Rechtssprechungen auf Landesgerichtsebene zur Definition<br />
des Begriffes „Schönheitschirurgie“ haben in der Vergangenheit eher zur<br />
Verunsicherung als zur Rechtssicherheit beigetragen. Dabei entscheidet<br />
das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtssprechung seit dem<br />
Jahr 1959, daß „ kosmetische Behandlungen, die ihrer Methode nach der<br />
ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen...als Ausübung der Heilkunde<br />
zu bewerten sind.“<br />
Auch die Musterberufsordnung hält in ihrem Paragraph 1 fest, daß „ der<br />
Arzt einen freien Beruf ausübt und kein Gewerbe“. Die Lockerung des<br />
Werbeverbotes hat nicht nur zur Begehrlichkeit auf Seiten der Finanzbehörden,<br />
sondern auch zu einer erst im Jahr 2001 beseitigten Rechtsunsicherheit<br />
beigetragen: das Oberlandesgericht München entschied,<br />
daß „Vorher-Nachher-Abbildungen“ nur zulässig sind, wenn sie keine<br />
Behandlung von Krankheiten zeigen.“ Wird mit dem Zweck geworben,<br />
Patienten für kosmetische Operationen zu gewinnen, so sind diese nicht<br />
darauf ausgerichtet, psychische Belastungen zu behandeln oder körperliche<br />
Verunstaltungen zu beseitigen. Damit wird vorausgesetzt, daß die<br />
Initiative für den kosmetischen Eingriff vom Arzt ausgeht, und dies nicht<br />
als Heilbehandlung zu werten ist, während ein ästhetisch-chirurgischer<br />
Eingriff der auf Initiative des Patienten mit dem Ziel psychische Belastungen<br />
zu mildern durchgeführt wird im Rückschluß als Heilbehandlung<br />
zu werten ist. Geht also die Initiative vom Patienten aus, ist ein Eingriff<br />
als Heilbehandlung zu bewerten, geht diese vom Operateur aus, ist<br />
diese der Umsatzsteuer zu unterwerfen und der Operateur gerät in<br />
Gefahr, dem Gewerberecht unterworfen zu werden.<br />
V140 Eine anatomische Untersuchung zur arteriellen Vaskularisation<br />
der Bauchwand unter besonderer<br />
Berücksichtigung des Bauchnabels<br />
D.M. O`Dey1 , D. v. Heimburg1 , Ö.C. Dogan1 , A. Aslani1 , A. Prescher2 , N. Pallua1 1Plastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie, Universitätsklinikum Aachen,<br />
2Institut für Anatomie, Universitätsklinikum Aachen<br />
Im Hinblick auf Wundheilungsstörungen im Bereich des Bauchnabels<br />
nach Abdominoplastiken, führten wir eine Untersuchung der arteriellen<br />
Gefäßversorgung der Bauchwand unter besonderer Berücksichtigung des<br />
Plastische Chirurgie 3 (Suppl. 1): 45 (2003)<br />
Bauchnabels durch. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen zur Verbesserung<br />
der Planung des Baunabelstieles genutzt werden.<br />
Methodik: Für die anatomische Untersuchung wurden 12 unfixierte Leichenbauchwände<br />
(n=12) beiderlei Geschlechts ( χ⎺ Alter) = 83 Jahre)<br />
verwendet. Die A. epigastrica inferior wurde beiderseits durch Injektion<br />
von Bariumsulfat, Blei-Mennige und gepulverter Gelantine dargestellt.<br />
Die Bauchwände wurden en bloc abgesetzt, reseziert und sowohl konservativ<br />
als auch mammographisch geröngt.<br />
Resultate: In der Röntgenübersicht zeigen die Hauptstämme der epigastrischen<br />
Gefäße in Bezug auf den zentral gelegenen Bauchnabel einen „rauten-förmigen“<br />
bzw. „sanduhr-förmigen“ Verlauf. Der Hauptstamm der<br />
Gefäße teilt sich in einen medialen und lateralen Nebenstamm auf. Alle<br />
Stämme geben im Verlauf bilateral radiäre Seitenäste ab, welche V-förmig<br />
nach subcutan ziehen (Perforatoren) und sich in einem Gefäßplexus<br />
verbinden. Die Endaufzweigungen der inferioren und superioren epigastrischen<br />
Gefäße anastomisieren bilateral oberhalb des Bauchnabels. Der<br />
Stiel des Bauchnabels zeigt eine separate Gefäßversorgung von Seitenästen<br />
der inferioren epigastrischen Gefäße. Das letzte Intercostalgefäß<br />
anastomisiert mit den Endaufzweigungen der A. epigastrica superior et<br />
inferior.<br />
Schlußfolgerung: Bei Einteilung der Bauchwand in vier Quadranten zeigen,<br />
bezogen auf den zentral gelegenen Bauchnabel, die lateralen Bereiche der<br />
unteren Quadranten eine geringere Gefäßversorgung seitens der A. epigastrica<br />
inferior. Dadurch kann es in diesem Bereich zu relevanten<br />
Durchblutungsstörungen nach operativen Eingriffen kommen.<br />
Der Bauchnabel erhält zusätzlich zum subcutanen Gefäßplexus zwei bis<br />
vier separate, axiale Zuflüsse von Seitenästen der A. epigastrica inferior.<br />
Auf Grund dieser Gefäßarchitektur des Bauchnabels zeigt - im Hinblick<br />
auf eine adäquate Durchblutung - die Präparation eines DIEP-Flap deutliche<br />
Vorteile gegenüber der eines TRAM-Flap. Ferner wird eine direkte<br />
mechanische Beeinträchtigung des Bauchnabelstieles, bzw. eine indirekte<br />
durch z.B. übermäßige Traktion, eine Beeinträchtigung der Durchblutung<br />
zur Folge haben. Die durchgeführte anatomische Untersuchung<br />
zeigt die Vorteile eines breitbasig präparierten Bauchnabelstieles mit<br />
großzügiger Inzisionslinie um den Bauchnabel.<br />
V141 Water Assisted Liposuction – WAL:<br />
Am Beispiel der Reiterhose<br />
A.Z. Taufig<br />
Plastischer Chirurg, Köln<br />
Abstracts<br />
Die WAL wurde vom Autor erstmalig zur VDPC-Tagung im September<br />
2000 in Magdeburg vorgestellt. Seitdem wurden mehr als 310 Patienten<br />
nach dieser Methode operiert. Diese Eingriffe fanden in Allgemeinnarkose<br />
statt. Nachdem eine gut funktionierende Routine im Ablauf der<br />
WAL erreicht wurde, konnte diese Methode in LA bei ausgesuchten Indikationen<br />
eingesetzt werden.<br />
Material und Methode: Spezielle Kanülen mit integrierter Hochdruckeinspritzleistung<br />
und Absaugleitung sind unter anderem instrumentelle Voraussetzung<br />
für die WAL. Als Flüssigkeit wird NACL 0,9 %it, Adrenalinzusatz<br />
und ein Lokalanästhektikum verwendet. Über den regulierbaren<br />
Flüssigkeitsdruck werden Fettzellen zerstört oder aus irhem Verband<br />
gelöst und zeitgleich abgesaugt. Menge und Ausmaß des abzusaugenden<br />
Fettgewebes in den betreffenden Arealen kann präzise bestimmt werden.<br />
Die Nachteile der gängigen Fettabsaugungsmethoden enstehen under<br />
anderme auch deshalb, weil aus einer lokalen Hypervolämie (Tumeszenz)<br />
eine Idealllinie erreicht werden muß. Überkorrektur, Asymmetrie,<br />
Stufen- und Dellenbildung können methodenbedingte Komplikationen<br />
sein, deren Korrekturzeit aufwendig und kompliziert sein können. Mit<br />
der WAL-Technik werden dise Nachteile auf ein Minimum reduziert.<br />
Das gewünschte ästhetische Ergebnis wird bereits während der Opera-<br />
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