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34. Jahrestagung der Deutschen Plastischen Chirurgen<br />

8. Jahrestagung der Deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen<br />

Varia II<br />

V139 Ästhetische Chirurgie – eine Heilbehandlung?<br />

Johannes C. Bruck, Berlin<br />

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes sowie der Suche der<br />

Finanzbehörden nach neuen Einnahmequellen ist die grundsätzliche<br />

Befreiung ärztlicher Handlungen von der Umsatzsteuer in die öffentliche<br />

Diskussion geraten. Das EuGH hatte entschieden, daß medizinische Leistungen<br />

nur dann von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn diese der<br />

medizinischen Betreuung von Personen, dem behandeln von Krankheiten<br />

oder anderen Gesundheitsstörungen dienen. Im Gegensatz zu den<br />

gesetzlichen Krankenversicherungen, die nur ein - in der jeweiligen Definition<br />

- notwendiges Maß an ärztlicher Versorgung abdecken, beschreibt<br />

die WHO Gesundheit als „körperliches, seelisches und berufliches Wohlbefinden“.<br />

Schon seit der Einführung des Teilgebietes Plastische Chirurgie<br />

ist die Ästhetische Chirurgie ein integraler Bestandteil des Vier-Säulen-Modells<br />

unseres Faches gewesen.<br />

Auch die Weiterbildungsordnung zum Facharzt für Plastisch Chirurgie<br />

beschreibt, daß „die Plastische Chirurgie kosmetisch Operationen aller<br />

Körperregionen umfaßt und daß diese unter Berücksichtigung psychologischer<br />

Exploration und Elektionskriterien durchzuführen sind. Unterschiedliche<br />

Rechtssprechungen auf Landesgerichtsebene zur Definition<br />

des Begriffes „Schönheitschirurgie“ haben in der Vergangenheit eher zur<br />

Verunsicherung als zur Rechtssicherheit beigetragen. Dabei entscheidet<br />

das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtssprechung seit dem<br />

Jahr 1959, daß „ kosmetische Behandlungen, die ihrer Methode nach der<br />

ärztlichen Krankenbehandlung gleichkommen...als Ausübung der Heilkunde<br />

zu bewerten sind.“<br />

Auch die Musterberufsordnung hält in ihrem Paragraph 1 fest, daß „ der<br />

Arzt einen freien Beruf ausübt und kein Gewerbe“. Die Lockerung des<br />

Werbeverbotes hat nicht nur zur Begehrlichkeit auf Seiten der Finanzbehörden,<br />

sondern auch zu einer erst im Jahr 2001 beseitigten Rechtsunsicherheit<br />

beigetragen: das Oberlandesgericht München entschied,<br />

daß „Vorher-Nachher-Abbildungen“ nur zulässig sind, wenn sie keine<br />

Behandlung von Krankheiten zeigen.“ Wird mit dem Zweck geworben,<br />

Patienten für kosmetische Operationen zu gewinnen, so sind diese nicht<br />

darauf ausgerichtet, psychische Belastungen zu behandeln oder körperliche<br />

Verunstaltungen zu beseitigen. Damit wird vorausgesetzt, daß die<br />

Initiative für den kosmetischen Eingriff vom Arzt ausgeht, und dies nicht<br />

als Heilbehandlung zu werten ist, während ein ästhetisch-chirurgischer<br />

Eingriff der auf Initiative des Patienten mit dem Ziel psychische Belastungen<br />

zu mildern durchgeführt wird im Rückschluß als Heilbehandlung<br />

zu werten ist. Geht also die Initiative vom Patienten aus, ist ein Eingriff<br />

als Heilbehandlung zu bewerten, geht diese vom Operateur aus, ist<br />

diese der Umsatzsteuer zu unterwerfen und der Operateur gerät in<br />

Gefahr, dem Gewerberecht unterworfen zu werden.<br />

V140 Eine anatomische Untersuchung zur arteriellen Vaskularisation<br />

der Bauchwand unter besonderer<br />

Berücksichtigung des Bauchnabels<br />

D.M. O`Dey1 , D. v. Heimburg1 , Ö.C. Dogan1 , A. Aslani1 , A. Prescher2 , N. Pallua1 1Plastische Chirurgie, Hand- und Verbrennungschirurgie, Universitätsklinikum Aachen,<br />

2Institut für Anatomie, Universitätsklinikum Aachen<br />

Im Hinblick auf Wundheilungsstörungen im Bereich des Bauchnabels<br />

nach Abdominoplastiken, führten wir eine Untersuchung der arteriellen<br />

Gefäßversorgung der Bauchwand unter besonderer Berücksichtigung des<br />

Plastische Chirurgie 3 (Suppl. 1): 45 (2003)<br />

Bauchnabels durch. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen zur Verbesserung<br />

der Planung des Baunabelstieles genutzt werden.<br />

Methodik: Für die anatomische Untersuchung wurden 12 unfixierte Leichenbauchwände<br />

(n=12) beiderlei Geschlechts ( χ⎺ Alter) = 83 Jahre)<br />

verwendet. Die A. epigastrica inferior wurde beiderseits durch Injektion<br />

von Bariumsulfat, Blei-Mennige und gepulverter Gelantine dargestellt.<br />

Die Bauchwände wurden en bloc abgesetzt, reseziert und sowohl konservativ<br />

als auch mammographisch geröngt.<br />

Resultate: In der Röntgenübersicht zeigen die Hauptstämme der epigastrischen<br />

Gefäße in Bezug auf den zentral gelegenen Bauchnabel einen „rauten-förmigen“<br />

bzw. „sanduhr-förmigen“ Verlauf. Der Hauptstamm der<br />

Gefäße teilt sich in einen medialen und lateralen Nebenstamm auf. Alle<br />

Stämme geben im Verlauf bilateral radiäre Seitenäste ab, welche V-förmig<br />

nach subcutan ziehen (Perforatoren) und sich in einem Gefäßplexus<br />

verbinden. Die Endaufzweigungen der inferioren und superioren epigastrischen<br />

Gefäße anastomisieren bilateral oberhalb des Bauchnabels. Der<br />

Stiel des Bauchnabels zeigt eine separate Gefäßversorgung von Seitenästen<br />

der inferioren epigastrischen Gefäße. Das letzte Intercostalgefäß<br />

anastomisiert mit den Endaufzweigungen der A. epigastrica superior et<br />

inferior.<br />

Schlußfolgerung: Bei Einteilung der Bauchwand in vier Quadranten zeigen,<br />

bezogen auf den zentral gelegenen Bauchnabel, die lateralen Bereiche der<br />

unteren Quadranten eine geringere Gefäßversorgung seitens der A. epigastrica<br />

inferior. Dadurch kann es in diesem Bereich zu relevanten<br />

Durchblutungsstörungen nach operativen Eingriffen kommen.<br />

Der Bauchnabel erhält zusätzlich zum subcutanen Gefäßplexus zwei bis<br />

vier separate, axiale Zuflüsse von Seitenästen der A. epigastrica inferior.<br />

Auf Grund dieser Gefäßarchitektur des Bauchnabels zeigt - im Hinblick<br />

auf eine adäquate Durchblutung - die Präparation eines DIEP-Flap deutliche<br />

Vorteile gegenüber der eines TRAM-Flap. Ferner wird eine direkte<br />

mechanische Beeinträchtigung des Bauchnabelstieles, bzw. eine indirekte<br />

durch z.B. übermäßige Traktion, eine Beeinträchtigung der Durchblutung<br />

zur Folge haben. Die durchgeführte anatomische Untersuchung<br />

zeigt die Vorteile eines breitbasig präparierten Bauchnabelstieles mit<br />

großzügiger Inzisionslinie um den Bauchnabel.<br />

V141 Water Assisted Liposuction – WAL:<br />

Am Beispiel der Reiterhose<br />

A.Z. Taufig<br />

Plastischer Chirurg, Köln<br />

Abstracts<br />

Die WAL wurde vom Autor erstmalig zur VDPC-Tagung im September<br />

2000 in Magdeburg vorgestellt. Seitdem wurden mehr als 310 Patienten<br />

nach dieser Methode operiert. Diese Eingriffe fanden in Allgemeinnarkose<br />

statt. Nachdem eine gut funktionierende Routine im Ablauf der<br />

WAL erreicht wurde, konnte diese Methode in LA bei ausgesuchten Indikationen<br />

eingesetzt werden.<br />

Material und Methode: Spezielle Kanülen mit integrierter Hochdruckeinspritzleistung<br />

und Absaugleitung sind unter anderem instrumentelle Voraussetzung<br />

für die WAL. Als Flüssigkeit wird NACL 0,9 %it, Adrenalinzusatz<br />

und ein Lokalanästhektikum verwendet. Über den regulierbaren<br />

Flüssigkeitsdruck werden Fettzellen zerstört oder aus irhem Verband<br />

gelöst und zeitgleich abgesaugt. Menge und Ausmaß des abzusaugenden<br />

Fettgewebes in den betreffenden Arealen kann präzise bestimmt werden.<br />

Die Nachteile der gängigen Fettabsaugungsmethoden enstehen under<br />

anderme auch deshalb, weil aus einer lokalen Hypervolämie (Tumeszenz)<br />

eine Idealllinie erreicht werden muß. Überkorrektur, Asymmetrie,<br />

Stufen- und Dellenbildung können methodenbedingte Komplikationen<br />

sein, deren Korrekturzeit aufwendig und kompliziert sein können. Mit<br />

der WAL-Technik werden dise Nachteile auf ein Minimum reduziert.<br />

Das gewünschte ästhetische Ergebnis wird bereits während der Opera-<br />

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