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Prof. Dr. med. Sieghart Grafe - Arztrecht

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ArztRecht<br />

Für<br />

gibt es bisher keine gesetzlichen Regelungen.<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. <strong>Sieghart</strong> <strong>Grafe</strong> teilt seine praktischen<br />

Erfahrungen mit und schildert Notwendigkeit<br />

und Grenzen der ärztlichen Mitwirkung.<br />

E 13551 E<br />

ISSN 0343-5733<br />

Verlag für ArztRecht<br />

Fiduciastraße 2<br />

76227 Karlsruhe<br />

Kompendium des gesamten Rechtes der Medizin<br />

Offizielles Organ der Arbeitsgemeinschaft für ArztRecht<br />

Patientenverfügungen<br />

November 2006<br />

41. Jahrgang<br />

11


TITELTHEMA<br />

Praktische Erfahrungen mit der Patientenverfügung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .284<br />

SCHWERPUNKTTHEMEN<br />

Nur ausnahmsweise Vertrauensschutz bei rückwirkender Korrektur von Honorarbescheiden . . . . . . . .290<br />

Kündigung einer Assistenzärztin unwirksam, wenn der Krankenhausträger nichts getan hat,<br />

um die Möglichkeiten eines ärztlichen Versehens einzuschränken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .297<br />

KURZ BERICHTET<br />

Einsichtsrecht des Patienten in die Krankenunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .301<br />

Ermittlungspflicht einer KV im Vorfeld der Aushandlung von Gesamtvergütungen . . . . . . . . . . . . . . . . .303<br />

Voraussetzungen für die Verhängung eines vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a StPO . . . . . . . . . . . .304<br />

Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .305<br />

Buchempfehlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .306<br />

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .307<br />

Unter Mitarbeit von<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. H. Genzel, München - Chefarzt a.D. <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. S. <strong>Grafe</strong>, Leipzig - Vizepräs. LSG a. D. G. Hennies, Berlin -<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. F. Jobs, Richter am BAG, Erfurt - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. B. von Maydell, St. Augustin - Chefarzt <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. G. Sandvoß,<br />

Meppen - Chefarzt <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>med</strong>. U. Schulte-Sasse, Heilbronn - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. J. Taupitz, Universität Mannheim -<br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. W. Uhlenbruck, Köln - <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. jur. R. Weber, Universität Rostock<br />

Zitierweise dieser Zeitschrift: ArztR<br />

ArztRecht 11/2006<br />

283<br />

I N H A L T

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