22.10.2012 Aufrufe

Landesweb Sachsen - Infoblatt Archvorschlag - Freistaat Sachsen

Landesweb Sachsen - Infoblatt Archvorschlag - Freistaat Sachsen

Landesweb Sachsen - Infoblatt Archvorschlag - Freistaat Sachsen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

INFORMATIONSBLATT<br />

für Mitarbeiter in der Verwaltung der ordentlichen Gerichte<br />

zum Archivwürdigkeitsvorschlag<br />

gemäß VwVAufAus vom 04.01.2007 und Erlass des OLG vom 03.12.2004<br />

Zuletzt aktualisiert: 26.01.2012<br />

Ansprechpartner: Dr. Burkhard Nolte<br />

fon 0351/89219-841 fax 0351/89219-709<br />

mail: burkhard.nolte@sta.smi.sachsen.de<br />

Das Sächsische Staatsarchiv mit seinen Abteilungen Hauptstaatsarchiv Dresden, Staatsarchiv<br />

Leipzig, Staatsarchiv Chemnitz und Bergarchiv Freiberg ist Wissensspeicher für Bürger,<br />

Verwaltung und Wissenschaft und dokumentiert tausend Jahre sächsischer, deutscher und<br />

europäischer Geschichte. Von der großen Menge an Unterlagen, die jährlich in den Behörden<br />

und Gerichten des <strong>Freistaat</strong>es <strong>Sachsen</strong> entstehen, kann aber nur ein Bruchteil dauerhaft<br />

in den zuständigen Abteilungen des Sächsischen Staatsarchivs verwahrt werden. Von den<br />

Archivaren sind mit Ihrer Hilfe die Unterlagen zu ermitteln, denen ein bleibender Wert für<br />

Gesetzgebung, Rechtsprechung, Regierung und Verwaltung, für Wissenschaft und Forschung<br />

oder für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen, Institutionen oder<br />

Dritter gemäß § 2 Abs. 3 SächsArchivG zukommt.<br />

Als Bearbeiter kennen Sie „Ihre Unterlagen“ am besten und können das Staatsarchiv mit<br />

Ihrem Archivwürdigkeitsvorschlag bei der Auswahl der archivwürdigen Unterlagen unterstützen.<br />

Natürlich unterscheidet sich der Wert von Unterlagen nach Inhalt und Bedeutsamkeit für<br />

das Funktionieren Ihres Gerichts. Neben den sogenannten Generalakten (Aktenplan-Nr. ohne<br />

den Vorsatz E) können gerade auch die Einzelakten (Aktenplan-Nr. mit dem Vorsatz E)<br />

archivwürdige Vorgänge z.B. zum Vollzug von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften<br />

enthalten. Als allgemein gültige Hinweise auf eine mögliche Archivwürdigkeit<br />

von Unterlagen gemäß § 2 Abs. 3 SächsArchivG sollten Ihnen zur ersten Orientierung<br />

folgende Fragestellungen dienen:<br />

1. Spiegeln die Unterlagen wesentliche Aufgaben oder Entscheidungen Ihres Gerichts wider?<br />

2. Dokumentieren die Unterlagen einen Umbruch, den Beginn oder das Ende einer Entwicklung?<br />

3. Reflektieren die Unterlagen wichtige Entwicklungen in der Rechts- bzw. Justizgeschichte?<br />

4. Wird in den Unterlagen die Wahrnehmung spezieller Aufgaben für andere Gerichte im<br />

Regierungsbezirk oder im <strong>Freistaat</strong> dokumentiert?<br />

5. Haben die Inhalte der Unterlagen besondere Auswirkungen für die Region (z. B. Auflösung<br />

von Zweigstellen)?<br />

6. Ist der Vorgang besonders typisch (oder untypisch) für die neuen Länder oder besonders<br />

zeittypisch?<br />

Sächsisches Staatsarchiv Seite 1 von 2


7. Stand der Inhalt der Unterlagen im Interesse von Volksvertretungen (z.B. Landtag oder<br />

Kreistage) oder waren sie Gegenstand öffentlicher Berichterstattung?<br />

Bitte kennzeichnen Sie die aus Ihrer Sicht archivwürdigen Unterlagen auf dem Anbietungsverzeichnis<br />

(Spalte „Vorschlag Behörde“) mit „A“. Die abschließende Entscheidung über die<br />

Archivwürdigkeit trifft das Staatsarchiv. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Eine weitere Unterstützung bei der Aussonderung von Unterlagen, die bereits generell als<br />

nicht archivwürdig bewertet wurden, stellen die unbefristeten Vernichtungsgenehmigungen<br />

dar, die Sie in der VwVAufAus und im <strong>Landesweb</strong> unter www.landesweb.sachsen.de (Organisation,<br />

Gliederungspunkt „Aussonderung und Archivierung“) finden. Dort aufgeführte Unterlagen<br />

müssen nicht mehr angeboten werden.<br />

Das Sächsische Staatsarchiv dankt Ihnen für Ihre Unterstützung.<br />

Sächsisches Staatsarchiv Seite 2 von 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!