Lehreinheit 3 Erläuterungen zum Lerninhalt
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<strong>Lehreinheit</strong> 3<br />
<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Lerninhalt</strong><br />
Folie 7<br />
Für Kalkulationszwecke, insbesondere zur Ermittlung der vollen Herstell- und Selbstkosten eines<br />
Produktes, ist die Gliederung nach Art der Verrechnung unverzichtbar. Bei einer Verteilung der<br />
gesamten Kosten nach der Art der Verrechnung gliedert man in die beiden Komponenten Einzel- und<br />
Gemeinkosten.<br />
Einzelkosten sind Kosten, die dem Kalkulationsobjekt bzw. Produkt (z.B. dem Auto in der<br />
Automobilindustrie) eindeutig zugerechnet werden können. Sie entstehen grundsätzlich pro<br />
Leistungseinheit, z.B. Stück, kg, l, m, qm, cbm. Einzelkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen<br />
Leistungseinheit unmittelbar zurechnen lassen. Diese direkten Kosten bedürfen nicht der Verrechnung<br />
über die Kostenstellenrechnung. Beispiele sind:<br />
- Reifen pro Pkw in der Automobilindustrie (Materialeinzelkosten);<br />
- Wachs bei der Kerzenherstellung (Materialeinzelkosten);<br />
- Rohspanplatten bei der Möbelherstellung (Materialeinzelkosten);<br />
- Milch und Kakao bei der Schokoladenproduktion (Materialeinzelkosten);<br />
- Akkordlöhne (Fertigungseinzelkosten).<br />
Neben den eigentlichen Einzelkosten gibt es noch verschiedene Kosten, die unter ganz bestimmten<br />
Voraussetzungen entstehen. Sie werden als Sondereinzelkosten (SEK) bezeichnet. Diese Kosten sind<br />
nicht einem einzelnen Kostenträger, sondern nur einem Auftrag zurechenbar. Vor allem im Hinblick<br />
auf die Ermittlung der Herstellkosten ist es notwendig, die Sondereinzelkosten der Fertigung von den<br />
Sondereinzelkosten des Vertriebs zu trennen.<br />
In einem modernen Fertigungsbetrieb sollten besondere Wünsche der Kunden berücksichtigt werden.<br />
Dazu ist es häufig erforderlich, Modifikationen an der Serie vorzunehmen, neue Modelle zu<br />
entwickeln oder Konstruktionen anfertigen zu lassen. Zum Beispiel wünscht ein Kunde eines<br />
Herstellers von Sportwagen zehn Fahrzeuge mit Sonderausstattung. Diese einmaligen Kosten für die<br />
Sonderausstattung sind Sondereinzelkosten der Fertigung. Sie werden nicht auf die gesamte<br />
Produktion umgelegt, sondern mit dem einzelnen Auftrag verrechnet.<br />
Zusätzliche, einzeln erfassbare Kosten für den Vertrieb oder Versand eines Produktes sind<br />
Sondereinzelkosten des Vertriebs. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl der Fälle um spezielle<br />
Versandkosten oder um Provisionen. Auch die Kosten für eine besondere Versandart oder zusätzliche<br />
Versicherungsprämien für einen besonderen Transport zählen zu den Sondereinzelkosten des<br />
Vertriebs. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind als Sondereinzelkosten des Vertriebs<br />
auf den vorliegenden Auftrag zu verrechnen.<br />
Gemeinkosten sind Kosten, die weder dem einzelnen Kostenträger, noch dem einzelnen Auftrag<br />
direkt zugerechnet werden können. Die Gemeinkosten betreffen vielmehr die Gesamtheit von<br />
Kostenträgern, Aufträgen oder den Betrieb insgesamt. Diese indirekten Kosten werden daher<br />
abrechnungstechnisch über die einzelnen Kostenstellen geleitet und mit Hilfe besonderer<br />
Bezugsgrößen verteilt. Ein in der Praxis wichtiges Instrument, um die Gemeinkosten zu verteilen, ist<br />
der sog. Betriebsabrechnungsbogen. Gemeinkosten sind somit alle Kosten, die sich der einzelnen<br />
Leistungseinheit nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar zuordnen lassen.
<strong>Lehreinheit</strong> 3<br />
<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Lerninhalt</strong><br />
Man kann <strong>zum</strong> Beispiel nicht unmittelbar ermitteln, welchen Anteil die Hilfslöhne oder die<br />
Abschreibungen an der Herstellung eines bestimmten Artikels haben. Ebenso lassen sich die Kosten<br />
der Werksfeuerwehr oder des Pförtners nicht produktbezogen zurechnen. Beispiele für Gemeinkosten<br />
sind ferner Gehälter der Geschäftsführung, Sozialkosten wie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung<br />
etc., Zinsen, Büromaterial, Versicherungsprämien, Werbekosten, Steuern, Gebühren und Beiträge,<br />
Energiekosten für die Maschinen und Anlagen, Benzinkosten des Fuhrparks, Kosten der Kantine oder<br />
Nachtwächters, Kosten für Reinigung, Wartungskosten für Geräte, Telefon- und Portokosten.<br />
Die Gemeinkosten einschließlich ihrer Schlüsselung sind ebenso wie die Fixkosten das eigentliche<br />
Problem der Kalkulation, da eine verursachungsgerechte Zurechnung auf die Kostenträger<br />
definitionsgemäß nicht möglich ist.<br />
„Unechte“ Gemeinkosten sind Kosten, die vom Charakter her Einzelkosten sind, deren gesonderte<br />
Erfassung jedoch in keinem Verhältnis <strong>zum</strong> Informationsgewinn bzw. zur Steigerung der<br />
Kalkulationsgenauigkeit stehen würde (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Beispiele sind Kosten für<br />
Blechschrauben, Nägel, Lacke, Leim in der Möbelindustrie.<br />
Eine Einteilung der Kosten nach der „Art der Verrechnung“ ist für die noch darzustellende<br />
Kostenträgerstückrechnung, also Produktkalkulation, entscheidend.