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Lehreinheit 3 Erläuterungen zum Lerninhalt

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<strong>Lehreinheit</strong> 3<br />

<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Lerninhalt</strong><br />

Folie 7<br />

Für Kalkulationszwecke, insbesondere zur Ermittlung der vollen Herstell- und Selbstkosten eines<br />

Produktes, ist die Gliederung nach Art der Verrechnung unverzichtbar. Bei einer Verteilung der<br />

gesamten Kosten nach der Art der Verrechnung gliedert man in die beiden Komponenten Einzel- und<br />

Gemeinkosten.<br />

Einzelkosten sind Kosten, die dem Kalkulationsobjekt bzw. Produkt (z.B. dem Auto in der<br />

Automobilindustrie) eindeutig zugerechnet werden können. Sie entstehen grundsätzlich pro<br />

Leistungseinheit, z.B. Stück, kg, l, m, qm, cbm. Einzelkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen<br />

Leistungseinheit unmittelbar zurechnen lassen. Diese direkten Kosten bedürfen nicht der Verrechnung<br />

über die Kostenstellenrechnung. Beispiele sind:<br />

- Reifen pro Pkw in der Automobilindustrie (Materialeinzelkosten);<br />

- Wachs bei der Kerzenherstellung (Materialeinzelkosten);<br />

- Rohspanplatten bei der Möbelherstellung (Materialeinzelkosten);<br />

- Milch und Kakao bei der Schokoladenproduktion (Materialeinzelkosten);<br />

- Akkordlöhne (Fertigungseinzelkosten).<br />

Neben den eigentlichen Einzelkosten gibt es noch verschiedene Kosten, die unter ganz bestimmten<br />

Voraussetzungen entstehen. Sie werden als Sondereinzelkosten (SEK) bezeichnet. Diese Kosten sind<br />

nicht einem einzelnen Kostenträger, sondern nur einem Auftrag zurechenbar. Vor allem im Hinblick<br />

auf die Ermittlung der Herstellkosten ist es notwendig, die Sondereinzelkosten der Fertigung von den<br />

Sondereinzelkosten des Vertriebs zu trennen.<br />

In einem modernen Fertigungsbetrieb sollten besondere Wünsche der Kunden berücksichtigt werden.<br />

Dazu ist es häufig erforderlich, Modifikationen an der Serie vorzunehmen, neue Modelle zu<br />

entwickeln oder Konstruktionen anfertigen zu lassen. Zum Beispiel wünscht ein Kunde eines<br />

Herstellers von Sportwagen zehn Fahrzeuge mit Sonderausstattung. Diese einmaligen Kosten für die<br />

Sonderausstattung sind Sondereinzelkosten der Fertigung. Sie werden nicht auf die gesamte<br />

Produktion umgelegt, sondern mit dem einzelnen Auftrag verrechnet.<br />

Zusätzliche, einzeln erfassbare Kosten für den Vertrieb oder Versand eines Produktes sind<br />

Sondereinzelkosten des Vertriebs. Es handelt sich dabei in der Mehrzahl der Fälle um spezielle<br />

Versandkosten oder um Provisionen. Auch die Kosten für eine besondere Versandart oder zusätzliche<br />

Versicherungsprämien für einen besonderen Transport zählen zu den Sondereinzelkosten des<br />

Vertriebs. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten sind als Sondereinzelkosten des Vertriebs<br />

auf den vorliegenden Auftrag zu verrechnen.<br />

Gemeinkosten sind Kosten, die weder dem einzelnen Kostenträger, noch dem einzelnen Auftrag<br />

direkt zugerechnet werden können. Die Gemeinkosten betreffen vielmehr die Gesamtheit von<br />

Kostenträgern, Aufträgen oder den Betrieb insgesamt. Diese indirekten Kosten werden daher<br />

abrechnungstechnisch über die einzelnen Kostenstellen geleitet und mit Hilfe besonderer<br />

Bezugsgrößen verteilt. Ein in der Praxis wichtiges Instrument, um die Gemeinkosten zu verteilen, ist<br />

der sog. Betriebsabrechnungsbogen. Gemeinkosten sind somit alle Kosten, die sich der einzelnen<br />

Leistungseinheit nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar zuordnen lassen.


<strong>Lehreinheit</strong> 3<br />

<strong>Erläuterungen</strong> <strong>zum</strong> <strong>Lerninhalt</strong><br />

Man kann <strong>zum</strong> Beispiel nicht unmittelbar ermitteln, welchen Anteil die Hilfslöhne oder die<br />

Abschreibungen an der Herstellung eines bestimmten Artikels haben. Ebenso lassen sich die Kosten<br />

der Werksfeuerwehr oder des Pförtners nicht produktbezogen zurechnen. Beispiele für Gemeinkosten<br />

sind ferner Gehälter der Geschäftsführung, Sozialkosten wie die gesetzliche Arbeitslosenversicherung<br />

etc., Zinsen, Büromaterial, Versicherungsprämien, Werbekosten, Steuern, Gebühren und Beiträge,<br />

Energiekosten für die Maschinen und Anlagen, Benzinkosten des Fuhrparks, Kosten der Kantine oder<br />

Nachtwächters, Kosten für Reinigung, Wartungskosten für Geräte, Telefon- und Portokosten.<br />

Die Gemeinkosten einschließlich ihrer Schlüsselung sind ebenso wie die Fixkosten das eigentliche<br />

Problem der Kalkulation, da eine verursachungsgerechte Zurechnung auf die Kostenträger<br />

definitionsgemäß nicht möglich ist.<br />

„Unechte“ Gemeinkosten sind Kosten, die vom Charakter her Einzelkosten sind, deren gesonderte<br />

Erfassung jedoch in keinem Verhältnis <strong>zum</strong> Informationsgewinn bzw. zur Steigerung der<br />

Kalkulationsgenauigkeit stehen würde (Wirtschaftlichkeitsprinzip). Beispiele sind Kosten für<br />

Blechschrauben, Nägel, Lacke, Leim in der Möbelindustrie.<br />

Eine Einteilung der Kosten nach der „Art der Verrechnung“ ist für die noch darzustellende<br />

Kostenträgerstückrechnung, also Produktkalkulation, entscheidend.

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