Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
dern, insbesondere das Einkommensteuergesetz, das Bundeskindergeldgesetz<br />
und das Zweite und Zwölfte Sozialgesetzbuch. Diese<br />
sind im Gesetzentwurf jeweils unter einem eigenen <strong>Artikel</strong> aufgeführt.<br />
Es handelt sich also um ein so genanntes <strong>Artikel</strong>gesetz.<br />
Der Gesetzentwurf betraf die Interessen der Länder in besonderer<br />
Weise, weil er u. a. Regelungen über Steuern beinhaltete, deren<br />
Aufkommen auch den Ländern zufließt. Es handelte sich deshalb<br />
um ein so genanntes Zustimmungsgesetz, das nicht ohne Zustimmung<br />
des Bundesrates in Kraft treten kann. Die Eingangsformel<br />
des Gesetzes lautete dementsprechend: „Der Bundestag hat mit Zustimmung<br />
des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: ...“<br />
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/10809<br />
Bundesrepublik Deutschland Berlin, 7. November 2008<br />
Die Bundeskanzlerin<br />
94<br />
An den<br />
Präsidenten des<br />
Deutschen Bundestages<br />
Herrn Dr. Norbert Lammert<br />
Platz der Republik 1<br />
11011 Berlin<br />
Sehr geehrter Herr Präsident,<br />
<strong>hier</strong>mit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen<br />
Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG)<br />
mit Begründung und Vorblatt (Anlage 1).<br />
Ich bitte, die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeizuführen.<br />
Federführend ist das Bundesministerium der Finanzen.<br />
Die Stellungsnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1<br />
NKRG ist als Anlage 2 beigefügt.<br />
Der Bundesrat hat in seiner 850. Sitzung am 7. November 2008 gemäß <strong>Artikel</strong> 76<br />
Absatz 2 des Grundgesetzes beschlossen, zu dem Gesetzentwurf wie aus Anlage 3<br />
ersichtlich Stellung zu nehmen.<br />
Die Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates<br />
wird nachgereicht.<br />
Mit freundlichen Grüßen