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mit vorgelegt werden müssen. Øhnliches gilt für Gesetze, deren<br />

Anwendung sich auf die Umwelt auswirken könnte und die deshalb<br />

einer so genannten Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen<br />

werden. Auswirkungen des Gesetzes für die Wirtschaft, auf das<br />

Preisniveau und auf die Verbraucher sind unter Beteiligung des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

zu klären. Schließlich ist der Nationale Normenkontrollrat frühzeitig<br />

in die Gesetzesausarbeitung einzubeziehen. Dieser hat die Aufgabe,<br />

Rechtsetzungsvorhaben (und auch geltende Rechtsvorschriften)<br />

des Bundes auf ihre kostenmäßigen bürokratischen Auswirkungen<br />

zu überprüfen und bei Bedarf Verbesserungsvorschläge vorzulegen.<br />

Nach Abstimmung des Textes mit den beteiligten Ministerien wird<br />

der Entwurf dem Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit<br />

zugeleitet. Geprüft wird die Vereinbarkeit mit geltendem<br />

Recht, von der Verfassung über benachbarte oder mitbetroffene<br />

Gesetze bis zu den Feinheiten der juristischen Sprache<br />

inklusive einer mehr und mehr geschlechtsneutralen Formulierung<br />

und der Verweisungstechnik. Und damit Gesetze sprachlich richtig<br />

und möglichst für jedermann verständlich gefasst sind, ist in diesem<br />

Stadium auch die Einbeziehung des Redaktionsstabes der<br />

Gesellschaft für deutsche Sprache (angesiedelt beim Deutschen<br />

Bundestag) vorgesehen. Danach legt der federführende Minister<br />

oder die federführende Ministerin den Gesetzentwurf dem<br />

Kabinett – das Kollegium der Bundesregierung, bestehend aus dem<br />

Bundeskanzler und allen Ministerinnen und Ministern – zur Beschlussfassung<br />

vor. Der vom Kabinett beschlossene Text wird vom<br />

Bundeskanzler dem Bundesrat zugeleitet.<br />

Einschaltung des Bundesrates und Zuleitung an<br />

den Bundestag<br />

Dieser Schritt im Verfahren könnte zunächst überraschen: Warum<br />

wird der Regierungsentwurf nicht jetzt sofort dem Bundestag zugestellt,<br />

der ihn dann im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren<br />

behandelt? Der vom Grundgesetz in <strong>Artikel</strong> 76 vorgeschriebene so<br />

genannte erste Durchgang beim Bundesrat hängt damit zusammen,<br />

dass dieser nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den<br />

Bundestag sehr starke Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung<br />

hat (darauf wird später noch näher eingegangen). Er könnte das<br />

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