Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Diesen Artikel können Sie hier direkt herunterladen. (PDF | 0.7 MB)
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
mit vorgelegt werden müssen. Øhnliches gilt für Gesetze, deren<br />
Anwendung sich auf die Umwelt auswirken könnte und die deshalb<br />
einer so genannten Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen<br />
werden. Auswirkungen des Gesetzes für die Wirtschaft, auf das<br />
Preisniveau und auf die Verbraucher sind unter Beteiligung des Bundesministeriums<br />
für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums<br />
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />
zu klären. Schließlich ist der Nationale Normenkontrollrat frühzeitig<br />
in die Gesetzesausarbeitung einzubeziehen. Dieser hat die Aufgabe,<br />
Rechtsetzungsvorhaben (und auch geltende Rechtsvorschriften)<br />
des Bundes auf ihre kostenmäßigen bürokratischen Auswirkungen<br />
zu überprüfen und bei Bedarf Verbesserungsvorschläge vorzulegen.<br />
Nach Abstimmung des Textes mit den beteiligten Ministerien wird<br />
der Entwurf dem Bundesjustizministerium zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit<br />
zugeleitet. Geprüft wird die Vereinbarkeit mit geltendem<br />
Recht, von der Verfassung über benachbarte oder mitbetroffene<br />
Gesetze bis zu den Feinheiten der juristischen Sprache<br />
inklusive einer mehr und mehr geschlechtsneutralen Formulierung<br />
und der Verweisungstechnik. Und damit Gesetze sprachlich richtig<br />
und möglichst für jedermann verständlich gefasst sind, ist in diesem<br />
Stadium auch die Einbeziehung des Redaktionsstabes der<br />
Gesellschaft für deutsche Sprache (angesiedelt beim Deutschen<br />
Bundestag) vorgesehen. Danach legt der federführende Minister<br />
oder die federführende Ministerin den Gesetzentwurf dem<br />
Kabinett – das Kollegium der Bundesregierung, bestehend aus dem<br />
Bundeskanzler und allen Ministerinnen und Ministern – zur Beschlussfassung<br />
vor. Der vom Kabinett beschlossene Text wird vom<br />
Bundeskanzler dem Bundesrat zugeleitet.<br />
Einschaltung des Bundesrates und Zuleitung an<br />
den Bundestag<br />
Dieser Schritt im Verfahren könnte zunächst überraschen: Warum<br />
wird der Regierungsentwurf nicht jetzt sofort dem Bundestag zugestellt,<br />
der ihn dann im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren<br />
behandelt? Der vom Grundgesetz in <strong>Artikel</strong> 76 vorgeschriebene so<br />
genannte erste Durchgang beim Bundesrat hängt damit zusammen,<br />
dass dieser nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den<br />
Bundestag sehr starke Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung<br />
hat (darauf wird später noch näher eingegangen). Er könnte das<br />
92