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Auffassungen allein, ohne den Zusammenschluss mit Gleichgesinnten,<br />
kaum zur Geltung bringen. Hierfür<strong>können</strong> sie sich einer Partei<br />
anschließen, aber auch einschlägigen Verbänden, Organisationen<br />
oder Bürgerinitiativen beitreten und dort an der Verwirklichung<br />
der gemeinsamen Vorstellungen mitarbeiten. Auf diese Mitwirkung<br />
der betroffenen und interessierten Kreise ist der Gesetzgeber auch<br />
angewiesen. Zum einen findet er bei ihnen ein erhebliches Maß von<br />
Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, ohne das er schwerlich<br />
gerechte und auch geeignete Regelungen entwickeln könnte. Zum<br />
anderen ist es legitim und nützlich, wenn er Bedenken und Belange<br />
dieser betroffenen Kreise rechtzeitig kennt und gegebenenfalls berücksichtigt,<br />
weil auch ein Gesetz darauf angewiesen ist, dass es<br />
von den Betroffenen akzeptiert und befolgt wird. Wesentlich ist bei<br />
dieser geordneten Berücksichtigung von Interessen nur, dass nicht<br />
jeweils nur eine Seite gehört wird, sondern auch andere, die unterschiedliche,<br />
vielleicht gegensätzliche Interessen auf dem gleichen<br />
Feld haben <strong>können</strong>. So wird man bei einer arbeitsrechtlichen Regelung<br />
nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern auch die Gewerkschaften<br />
hören, bei einer Vorschrift im Bereich der Produktion bestimmter<br />
Waren <strong>können</strong> sich nicht nur die entsprechenden Branchen,<br />
sondern auch Verbraucherorganisationen äußern, und wenn es um<br />
Energiepolitik und Industrieproduktion geht, werden seit vielen<br />
Jahren regelmäßig die Umweltschutzorganisationen einbezogen<br />
und um Stellungnahmen gebeten. Dazu kommen Wissenschaftler<br />
und Wissenschaftlerinnen aus den entsprechenden Gebieten und<br />
insbesondere eine beträchtliche Zahl von wissenschaftlichen Beiräten,<br />
die die Bundesregierung gebildet hat und die sie auf praktisch<br />
jedem Fachgebiet zusätzlich beraten <strong>können</strong> – ein Personenkreis<br />
von mehreren Tausend Fachleuten in den verschiedensten Beiräten,<br />
Kommissionen und Fachausschüssen.<br />
Auf diese Weise gelingt es, Sachverstand einzubeziehen, Interessen<br />
gegeneinander abzuwägen und Zustimmung in den betroffenen<br />
Kreisen für ein Gesetzesvorhaben zu gewinnen, ohne dass der Gesetzgeber<br />
sich der einen oder anderen Meinung einfach anschließen<br />
würde.<br />
Zurück zum Referentenentwurf: Der innerhalb des Ministeriums<br />
abgestimmte Text wird anderen fachlich oder politisch beteiligten<br />
Ministerien ebenfalls vorgelegt, weil die zu regelnden Gebiete häufig<br />
die Zuständigkeit mehrerer Ressorts berühren. Das gilt insbesondere<br />
für kostenwirksame Gesetze, die dem Finanzministerium<br />
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