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Auffassungen allein, ohne den Zusammenschluss mit Gleichgesinnten,<br />

kaum zur Geltung bringen. Hierfür<strong>können</strong> sie sich einer Partei<br />

anschließen, aber auch einschlägigen Verbänden, Organisationen<br />

oder Bürgerinitiativen beitreten und dort an der Verwirklichung<br />

der gemeinsamen Vorstellungen mitarbeiten. Auf diese Mitwirkung<br />

der betroffenen und interessierten Kreise ist der Gesetzgeber auch<br />

angewiesen. Zum einen findet er bei ihnen ein erhebliches Maß von<br />

Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, ohne das er schwerlich<br />

gerechte und auch geeignete Regelungen entwickeln könnte. Zum<br />

anderen ist es legitim und nützlich, wenn er Bedenken und Belange<br />

dieser betroffenen Kreise rechtzeitig kennt und gegebenenfalls berücksichtigt,<br />

weil auch ein Gesetz darauf angewiesen ist, dass es<br />

von den Betroffenen akzeptiert und befolgt wird. Wesentlich ist bei<br />

dieser geordneten Berücksichtigung von Interessen nur, dass nicht<br />

jeweils nur eine Seite gehört wird, sondern auch andere, die unterschiedliche,<br />

vielleicht gegensätzliche Interessen auf dem gleichen<br />

Feld haben <strong>können</strong>. So wird man bei einer arbeitsrechtlichen Regelung<br />

nicht nur die Arbeitgeberseite, sondern auch die Gewerkschaften<br />

hören, bei einer Vorschrift im Bereich der Produktion bestimmter<br />

Waren <strong>können</strong> sich nicht nur die entsprechenden Branchen,<br />

sondern auch Verbraucherorganisationen äußern, und wenn es um<br />

Energiepolitik und Industrieproduktion geht, werden seit vielen<br />

Jahren regelmäßig die Umweltschutzorganisationen einbezogen<br />

und um Stellungnahmen gebeten. Dazu kommen Wissenschaftler<br />

und Wissenschaftlerinnen aus den entsprechenden Gebieten und<br />

insbesondere eine beträchtliche Zahl von wissenschaftlichen Beiräten,<br />

die die Bundesregierung gebildet hat und die sie auf praktisch<br />

jedem Fachgebiet zusätzlich beraten <strong>können</strong> – ein Personenkreis<br />

von mehreren Tausend Fachleuten in den verschiedensten Beiräten,<br />

Kommissionen und Fachausschüssen.<br />

Auf diese Weise gelingt es, Sachverstand einzubeziehen, Interessen<br />

gegeneinander abzuwägen und Zustimmung in den betroffenen<br />

Kreisen für ein Gesetzesvorhaben zu gewinnen, ohne dass der Gesetzgeber<br />

sich der einen oder anderen Meinung einfach anschließen<br />

würde.<br />

Zurück zum Referentenentwurf: Der innerhalb des Ministeriums<br />

abgestimmte Text wird anderen fachlich oder politisch beteiligten<br />

Ministerien ebenfalls vorgelegt, weil die zu regelnden Gebiete häufig<br />

die Zuständigkeit mehrerer Ressorts berühren. Das gilt insbesondere<br />

für kostenwirksame Gesetze, die dem Finanzministerium<br />

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