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system kommt es dabei auch vor, dass die Initiative zur Regelung<br />
nicht von der Regierung ausgeht, sondern in den Mehrheitsfraktionen<br />
des Bundestages die Absicht einer Gesetzesänderung<br />
politisch beschlossen wird. Dann wird in den seltensten Fällen so<br />
vorgegangen, dass Abgeordnete dieser Fraktionen und ihre Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter den Gesetzentwurf selbst verfassen,<br />
sondern es wird ein Auftrag an die Regierung und innerhalb dieser<br />
an das zuständige Ministerium gegeben.<br />
Mit der Referatsleitung in den Ministerien sind Fachkräfte beauftragt,<br />
die mit all diesen Vorgängen fortlaufend befasst sind. <strong>Sie</strong><br />
werten Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen<br />
an das Ministerium aus, beobachten die Rechtsprechung und<br />
verfolgen die Fachliteratur. <strong>Sie</strong> haben Kontakt mit zuständigen<br />
Kollegen in Landesministerien und Gemeindebehörden und halten<br />
sich insgesamt über die Entwicklung auf dem jeweiligen Gebiet<br />
auf dem Laufenden. Auf dieser Grundlage sind sie fachlich qualifiziert,<br />
den Auftrag für einen so genannten Referentenentwurf zu<br />
übernehmen und zu erfüllen.<br />
Schon in diesem Stadium wird die Referatsleitung Organisationen<br />
und Gruppen, die von dem Entwurf betroffen sein werden, zu Besprechungen<br />
zuziehen und mit ihnen Material und Stellungnahmen<br />
austauschen. Dies ist besser, als „am grünen Tisch“ eine Regelung<br />
zu entwerfen, die dann später, falls sie so erlassen würde, sich als<br />
undurchführbar oder als fachlich nicht richtig fundiert erweisen<br />
könnte. Das heißt aber auch, dass Interessengruppen schon in diesem<br />
frühen Stadium Einfluss auf den Gesetzentwurf nehmen <strong>können</strong>.<br />
<strong>Sie</strong> treten nicht erst dem eigentlichen Gesetzgeber, dem Bundestag,<br />
gegenüber, etwa indem sie bei Anhörungen vor den<br />
Ausschüssen ihre Vorstellungen zu Gehör bringen und ihr Fachwissen<br />
zur Verfügung stellen, sondern sie erfahren auf diesem Wege<br />
schon sehr zeitig von dem Entstehen eines Gesetzesvorhabens.<br />
Sicher ist der Einfluss von Interessenverbänden immer ein kritischer<br />
Punkt in der Gesetzgebung. Andererseits muss gesehen werden,<br />
dass diese Verbände nicht willkürlich und nach den Vorstellungen<br />
einiger weniger Personen operieren, sondern im Prinzip berechtigte<br />
Interessen von Gruppen der Gesellschaft vertreten. Die einzelne<br />
Bürgerin, der einzelne Bürger, sei es als Gewerbetreibende, als Mitglied<br />
einer bestimmten Berufsgruppe, als Empfänger staatlicher<br />
Leistungen oder einfach für bestimmte Belange engagiert, kann<br />
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