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system kommt es dabei auch vor, dass die Initiative zur Regelung<br />

nicht von der Regierung ausgeht, sondern in den Mehrheitsfraktionen<br />

des Bundestages die Absicht einer Gesetzesänderung<br />

politisch beschlossen wird. Dann wird in den seltensten Fällen so<br />

vorgegangen, dass Abgeordnete dieser Fraktionen und ihre Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter den Gesetzentwurf selbst verfassen,<br />

sondern es wird ein Auftrag an die Regierung und innerhalb dieser<br />

an das zuständige Ministerium gegeben.<br />

Mit der Referatsleitung in den Ministerien sind Fachkräfte beauftragt,<br />

die mit all diesen Vorgängen fortlaufend befasst sind. <strong>Sie</strong><br />

werten Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern und Organisationen<br />

an das Ministerium aus, beobachten die Rechtsprechung und<br />

verfolgen die Fachliteratur. <strong>Sie</strong> haben Kontakt mit zuständigen<br />

Kollegen in Landesministerien und Gemeindebehörden und halten<br />

sich insgesamt über die Entwicklung auf dem jeweiligen Gebiet<br />

auf dem Laufenden. Auf dieser Grundlage sind sie fachlich qualifiziert,<br />

den Auftrag für einen so genannten Referentenentwurf zu<br />

übernehmen und zu erfüllen.<br />

Schon in diesem Stadium wird die Referatsleitung Organisationen<br />

und Gruppen, die von dem Entwurf betroffen sein werden, zu Besprechungen<br />

zuziehen und mit ihnen Material und Stellungnahmen<br />

austauschen. Dies ist besser, als „am grünen Tisch“ eine Regelung<br />

zu entwerfen, die dann später, falls sie so erlassen würde, sich als<br />

undurchführbar oder als fachlich nicht richtig fundiert erweisen<br />

könnte. Das heißt aber auch, dass Interessengruppen schon in diesem<br />

frühen Stadium Einfluss auf den Gesetzentwurf nehmen <strong>können</strong>.<br />

<strong>Sie</strong> treten nicht erst dem eigentlichen Gesetzgeber, dem Bundestag,<br />

gegenüber, etwa indem sie bei Anhörungen vor den<br />

Ausschüssen ihre Vorstellungen zu Gehör bringen und ihr Fachwissen<br />

zur Verfügung stellen, sondern sie erfahren auf diesem Wege<br />

schon sehr zeitig von dem Entstehen eines Gesetzesvorhabens.<br />

Sicher ist der Einfluss von Interessenverbänden immer ein kritischer<br />

Punkt in der Gesetzgebung. Andererseits muss gesehen werden,<br />

dass diese Verbände nicht willkürlich und nach den Vorstellungen<br />

einiger weniger Personen operieren, sondern im Prinzip berechtigte<br />

Interessen von Gruppen der Gesellschaft vertreten. Die einzelne<br />

Bürgerin, der einzelne Bürger, sei es als Gewerbetreibende, als Mitglied<br />

einer bestimmten Berufsgruppe, als Empfänger staatlicher<br />

Leistungen oder einfach für bestimmte Belange engagiert, kann<br />

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