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und Technologie oder für Gesundheit). Die zahllosen einzelnen<br />

Aufgabenbereiche sind innerhalb der Ministerien wiederum gegliedert<br />

in Abteilungen, Unterabteilungen und Referate. Wird auf<br />

einem Spezialgebiet ein Gesetz – in der Praxis handelt es sich meist<br />

um Ønderungen schon bestehender Gesetze, so genannte Novellen<br />

– notwendig, so wird in der Regel ein Referat beauftragt, einen<br />

Entwurf zu erarbeiten.<br />

Die Anstöße zur Gesetzgebung <strong>können</strong> ganz unterschiedlich sein.<br />

Eine wichtige Quelle ist das Regierungsprogramm am Beginn jeder<br />

Wahlperiode, das wesentliche politische Vorhaben der Regierung<br />

für die nächsten 4 Jahre auflistet; daraus ergeben sich meist schon<br />

zahlreiche Aufträge an die Ministerien, auf den entsprechenden Gebieten<br />

einschlägige Gesetze vorzubereiten. Anstöße kommen aber<br />

auch aus der Verwaltung selbst, etwa wenn deutlich wird, dass eine<br />

bestimmte Regelung dauernd Schwierigkeiten beim Vollzug macht<br />

oder unerwartet hohe Kosten verursacht. Dann sind es nicht selten<br />

die Länder – sie sind nach <strong>Artikel</strong> 83 Grundgesetz grundsätzlich<br />

für den Vollzug der Bundesgesetze zuständig –, die entweder an das<br />

entsprechende Ministerium oder aber politisch an den Bundesrat<br />

mit Ønderungswünschen oder mit einem ausformulierten Gesetzentwurf<br />

herantreten. Auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

<strong>können</strong> Impulse zur Ønderung von Gesetzen ausgehen, entweder<br />

wenn in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine<br />

Regelung für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt wurde<br />

oder wenn z. B. durch Urteile deutlich wird, dass eine bestimmte<br />

Regelung immer wieder zu Streitigkeiten, zu Prozessen und gegensätzlicher<br />

Rechtsprechung der unteren Gerichtsinstanzen führt.<br />

Ferner sind es die Verbände und Interessengruppen, die die Bedürfnisse<br />

ihrer Mitglieder nach Ønderungen von Gesetzen geltend machen.<br />

Oder eine Bürgereingabe beim Petitonsausschuß offenbart<br />

Handlungsbedarf. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden<br />

sich nicht selten an den Gesetzgeber, weil sie aus den ihnen angeschlossenen<br />

Städten, Kreisen und Gemeinden wissen, dass eine<br />

bestimmte Regelung etwa die Gemeindefinanzen stark belastet<br />

oder die Gemeindebehörden vor große Schwierigkeiten in der Verwaltung<br />

stellt. Schließlich gibt es auch Themen, die durch die<br />

öffentliche Diskussion in den Massenmedien zunehmend problematisch<br />

oder regelungsbedürftig erscheinen.<br />

Entsprechend dem oben skizzierten Grundverhältnis zwischen Parlamentsmehrheit<br />

und Regierung im parlamentarischen Regierungs-<br />

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