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und Technologie oder für Gesundheit). Die zahllosen einzelnen<br />
Aufgabenbereiche sind innerhalb der Ministerien wiederum gegliedert<br />
in Abteilungen, Unterabteilungen und Referate. Wird auf<br />
einem Spezialgebiet ein Gesetz – in der Praxis handelt es sich meist<br />
um Ønderungen schon bestehender Gesetze, so genannte Novellen<br />
– notwendig, so wird in der Regel ein Referat beauftragt, einen<br />
Entwurf zu erarbeiten.<br />
Die Anstöße zur Gesetzgebung <strong>können</strong> ganz unterschiedlich sein.<br />
Eine wichtige Quelle ist das Regierungsprogramm am Beginn jeder<br />
Wahlperiode, das wesentliche politische Vorhaben der Regierung<br />
für die nächsten 4 Jahre auflistet; daraus ergeben sich meist schon<br />
zahlreiche Aufträge an die Ministerien, auf den entsprechenden Gebieten<br />
einschlägige Gesetze vorzubereiten. Anstöße kommen aber<br />
auch aus der Verwaltung selbst, etwa wenn deutlich wird, dass eine<br />
bestimmte Regelung dauernd Schwierigkeiten beim Vollzug macht<br />
oder unerwartet hohe Kosten verursacht. Dann sind es nicht selten<br />
die Länder – sie sind nach <strong>Artikel</strong> 83 Grundgesetz grundsätzlich<br />
für den Vollzug der Bundesgesetze zuständig –, die entweder an das<br />
entsprechende Ministerium oder aber politisch an den Bundesrat<br />
mit Ønderungswünschen oder mit einem ausformulierten Gesetzentwurf<br />
herantreten. Auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />
<strong>können</strong> Impulse zur Ønderung von Gesetzen ausgehen, entweder<br />
wenn in einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine<br />
Regelung für nicht vereinbar mit der Verfassung erklärt wurde<br />
oder wenn z. B. durch Urteile deutlich wird, dass eine bestimmte<br />
Regelung immer wieder zu Streitigkeiten, zu Prozessen und gegensätzlicher<br />
Rechtsprechung der unteren Gerichtsinstanzen führt.<br />
Ferner sind es die Verbände und Interessengruppen, die die Bedürfnisse<br />
ihrer Mitglieder nach Ønderungen von Gesetzen geltend machen.<br />
Oder eine Bürgereingabe beim Petitonsausschuß offenbart<br />
Handlungsbedarf. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden<br />
sich nicht selten an den Gesetzgeber, weil sie aus den ihnen angeschlossenen<br />
Städten, Kreisen und Gemeinden wissen, dass eine<br />
bestimmte Regelung etwa die Gemeindefinanzen stark belastet<br />
oder die Gemeindebehörden vor große Schwierigkeiten in der Verwaltung<br />
stellt. Schließlich gibt es auch Themen, die durch die<br />
öffentliche Diskussion in den Massenmedien zunehmend problematisch<br />
oder regelungsbedürftig erscheinen.<br />
Entsprechend dem oben skizzierten Grundverhältnis zwischen Parlamentsmehrheit<br />
und Regierung im parlamentarischen Regierungs-<br />
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