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Gesetzesinitiative<br />
Das Recht, Gesetze zur Beratung im Bundestag einzubringen (Gesetzesinitiative),<br />
steht der Bundesregierung, dem Bundesrat – das<br />
Mitwirkungsorgan der Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung<br />
des Bundes – und den Mitgliedern des Bundestages selbst zu.<br />
Im letzteren Fall muss der Gesetzentwurf von mindestens 5 vom<br />
Hundert der Abgeordneten (derzeit also 31) oder einer Fraktion<br />
unterzeichnet sein. In den beiden ersten Fällen muss das jeweilige<br />
Organ – Bundesregierung oder Bundesrat – einen Beschluss, gegebenenfalls<br />
einen Mehrheitsbeschluss fassen.<br />
Etwa zwei Drittel der Gesetzentwürfe werden von der Bundesregierung<br />
eingebracht. Das ist nicht überraschend, und insbesondere<br />
kann es nicht etwa als Zeichen dafür angesehen werden, dass die Abgeordneten<br />
selbst zu wenig Gesetzesinitiative entwickeln oder sich<br />
von der Regierung alles vorschreiben lassen würden. Es ist vielmehr<br />
kennzeichnend für das im Grundgesetz angelegte parlamentarische<br />
Regierungssystem. Denn danach wird der Bundeskanzler vom Bundestag<br />
gewählt, d.h., nach der Bundestagswahl bildet sich <strong>hier</strong> entsprechend<br />
dem Wahlergebnis eine Mehrheit, die die Regierung trägt<br />
und mit dieser politisch identisch bleibt. Deshalb ist es nahe liegend,<br />
dass die Gesetzentwürfe, die diese Parlamentsmehrheit beschließen<br />
will, inhaltlich, technisch und redaktionell durch die Regierung und<br />
ihre Beamten erarbeitet und vorbereitet werden. Die Kontrolle des<br />
Bundestages bezieht sich vor allem darauf, welchen dieser Gesetzgebungsvorschläge<br />
letztlich zugestimmt werden soll und welchen<br />
nicht und an welchen der Bundestag Ønderungen vornimmt. Es ist<br />
also nicht so, dass die Mehrheit des Bundestages allem zustimmt,<br />
was die von ihr ins Amt gewählte Regierung vorlegt.<br />
Bei dem Gesetzesvorhaben, das wir auf den folgenden Seiten durch<br />
die verschiedenen Stationen hindurch verfolgen wollen, handelt es<br />
sich um den häufigen und typischen Fall einer Regierungsvorlage.<br />
Der Entwurf des Gesetzes<br />
Die Bundesregierung ist fachlich gegliedert nach den wichtigsten<br />
staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen, so dass immer für ein<br />
größeres zusammenhängendes Aufgabengebiet ein Ministerium<br />
vorhanden ist (z. B. Bundesministerium der Justiz, für Wirtschaft<br />
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