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Gesetzesinitiative<br />

Das Recht, Gesetze zur Beratung im Bundestag einzubringen (Gesetzesinitiative),<br />

steht der Bundesregierung, dem Bundesrat – das<br />

Mitwirkungsorgan der Länder an der Gesetzgebung und Verwaltung<br />

des Bundes – und den Mitgliedern des Bundestages selbst zu.<br />

Im letzteren Fall muss der Gesetzentwurf von mindestens 5 vom<br />

Hundert der Abgeordneten (derzeit also 31) oder einer Fraktion<br />

unterzeichnet sein. In den beiden ersten Fällen muss das jeweilige<br />

Organ – Bundesregierung oder Bundesrat – einen Beschluss, gegebenenfalls<br />

einen Mehrheitsbeschluss fassen.<br />

Etwa zwei Drittel der Gesetzentwürfe werden von der Bundesregierung<br />

eingebracht. Das ist nicht überraschend, und insbesondere<br />

kann es nicht etwa als Zeichen dafür angesehen werden, dass die Abgeordneten<br />

selbst zu wenig Gesetzesinitiative entwickeln oder sich<br />

von der Regierung alles vorschreiben lassen würden. Es ist vielmehr<br />

kennzeichnend für das im Grundgesetz angelegte parlamentarische<br />

Regierungssystem. Denn danach wird der Bundeskanzler vom Bundestag<br />

gewählt, d.h., nach der Bundestagswahl bildet sich <strong>hier</strong> entsprechend<br />

dem Wahlergebnis eine Mehrheit, die die Regierung trägt<br />

und mit dieser politisch identisch bleibt. Deshalb ist es nahe liegend,<br />

dass die Gesetzentwürfe, die diese Parlamentsmehrheit beschließen<br />

will, inhaltlich, technisch und redaktionell durch die Regierung und<br />

ihre Beamten erarbeitet und vorbereitet werden. Die Kontrolle des<br />

Bundestages bezieht sich vor allem darauf, welchen dieser Gesetzgebungsvorschläge<br />

letztlich zugestimmt werden soll und welchen<br />

nicht und an welchen der Bundestag Ønderungen vornimmt. Es ist<br />

also nicht so, dass die Mehrheit des Bundestages allem zustimmt,<br />

was die von ihr ins Amt gewählte Regierung vorlegt.<br />

Bei dem Gesetzesvorhaben, das wir auf den folgenden Seiten durch<br />

die verschiedenen Stationen hindurch verfolgen wollen, handelt es<br />

sich um den häufigen und typischen Fall einer Regierungsvorlage.<br />

Der Entwurf des Gesetzes<br />

Die Bundesregierung ist fachlich gegliedert nach den wichtigsten<br />

staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen, so dass immer für ein<br />

größeres zusammenhängendes Aufgabengebiet ein Ministerium<br />

vorhanden ist (z. B. Bundesministerium der Justiz, für Wirtschaft<br />

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